Poolfahrzeug nutzen bei Rufbereitschaft
Fragestellung
Sehr geehrter Steuerberater,
wir haben folgendes Szenario. Wir sind eine kleine Werbeagentur mit 4 Personen, davon 2 fest angestellt. Wir haben ein Fahrzeug, welches wir als Poolfahrzeug nutzen wollen. Ein Angestellter nutzt dieses Fahrzeug nahezu täglich, auch für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Wir wollen den Arbeitsvertrag des Angestellten so anpassen, dass er das Poolfahrzeug nicht privat nutzen darf und an 5 Tagen in der Woche Rufbereitschaft für mehrere Stunden hat, was auch einen Teil des Gehalts ausmacht. Rufbereitschaft hat er vertraglich für den Fall, dass Websites, die wir verwalten und hosten ausfallen. Er muss dann in die Firma fahren können, um den Ausfall zu reparieren. Können wir durch dieses Szenario den täglichen Gebrauch des Fahrzeugs auch zwischen Arbeitsstätte und Firma rechtfertigen, ohne 1% Versteuerung anwenden zu müssen und auch wenn die Rufbereitschaft nur selten wirklich in Anspruch genommen wird?
Wenn nein, wie müsste das Szenario angepasst werden, damit die 1% Versteuerung vermieden werden kann?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen,
M. O.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
durch die Anpassung des Arbeitsvertrages müsste eine wirkungsvolle Überwachung des privaten Nutzungsverbotes erreicht werden. Wenn wie üblich bei einem Poolfahrzeug die durchgeführten Fahrten in einem Fahrtenbuch dokumentiert werden, kann auf die 1% Methode verzichtet werden.
Denn dann wird das Fahrzeug nachweislich nur für die Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung verwendet.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen habe. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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ohne Fahrtenbuch oder andere geeignete Nachweise, dass das Privatnutzungsverbot überwacht wird, geht es nicht. Die Fahrtenbuchmethode wird ganz offiziell anerkannt.
Dann kann Ihr Mitarbeiter den Firmenwagen jeweils für die Fahrt nach Hause und zurück nutzen.
Beste Grüße,
Björn Balluff