PKW Leasing absetzen - Selbständig mit Teilzeit Nebenjob - Homeoffice oder Büro
Fragestellung
Guten Tag,
es geht um folgendes Szenario, ich bin neben meinem sozialversicherungspflichtigen Teilzeit Job hauptsächlich selbständig im Homeoffice (Werbeeinnahmen über Webseiten, zudem 2 Auftraggeber im Bereich Support und SEO aber also mache alles von zu Hause aus zur Zeit.)
Mein Anliegen ist folgendes: Ich würde mir gerne ein PKW leasen und dann die Kosten absetzen als Betriebsausgabe und vom Gewinn aus der Selbständigkeit dann abziehen.
Ich habe mich soweit schon online informiert; dies sei nicht möglich, da ich ja mit dem PKW keine Kunden besuche oder sowas in der Art.
Jetzt hatte ich überlegt, da das Finanzamt mich mein Homeoffice in meiner 3 Zimmer Mietwohnung auch nicht mehr absetzen lässt (Ist leider ein Durchgangszimmer - daher wurde es nach Prüfung abgelehnt) ein kleines Büro oder eher ein Platz in einem Shared Office zu buchen.
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Könnte ich dann, wenn das Büro bzw. Schreibtisch im Shared Office ist, den PKW als Betriebsausgabe absetzen, da ich damit ja zu meinem Büro fahren würde?
Natürlich würde ich damit auch zu meinem Teilzeit Job fahren und auch privat nutzen. Zudem hatte ich überlegt Werbung darauf evtl. anzubringen um Kunden als Webworker zu akquirieren.
Würde sowas dann die Abschreibung der vollen Leasing Raten, Versicherung und Benzinkosten für das Auto ermöglichen oder ist es zwingend notwendig Kundenbesuche usw. als Begründung nachzuweisen?
Ich wollte mich hiermit einfach nur bevor ich ein PKW lease informieren, wenn ich es nicht absetzen kann, bin ich nicht sicher ob ich es mir leisten kann zur Zeit.
Würde mich freuen wenn Sie mir helfen könnten. Wenn es überhaupt keinen Sinn macht, das zu versuchen wäre es nett wenn sie mir das vorher einfach mitteilen könnten.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wenn Sie den Pkw als Betriebsausgabe absetzen möchten, ist es notwendig, dass Sie den Pkw zu über 10 % betrieblich nutzen, bei selbständiger Tätigkeit ist nach Auffassung der Finanzverwaltung auch ein Mindestnutzung von 50 % notwendig.
Zudem ist der private Nutzungsanteil zu versteuern, entweder mit der 1%-Regelung oder mit der Fahrtenbuchmethode.
Die Fahrten zum Shared-Office sind gegebenenfalls ebenfalls als Privatfahrten anzusetzen und mit der %-Methode zu versteuern. Das kommt darauf an,wie häufig Sie von dem Shared-Office arbeiten, wenn dies überwiegend ist, dann sind die Fahrten in der Regel als privater Nutzungsanteil anzusehen und Sie können nur die Entfernungspauschale gegenrechnen..
Somit erscheint es bei der geschilderten Sachlage eher zweifelhaft, dass das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug durch den Pkw anerkennt.
Falls die betriebliche Nutzung jedoch ausreichend ist, können natürlich die Kosten abgezogen werden, auch einschließlich Leasingraten, Sprit etc. und Sie müssten lediglich den privaten Nutzungsanteil versteuern.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Zum Teilzeit Job fahre ich ja nur 3-4 Tage die Woche z.B. würde das Auto also überwiegend für die Fahrt zum Büro brauchen bzw. sonst nach Teilzeit Job Ende direkt zum Büro fahren.
entschuldugen Sie bitte die verspätete Antwort, ich hatte Ihre Rückfrage leider übersehen.
Wenn Sie regelmäßig/ abeitstäglich im Büro bzw. Shared-Officearbeiten, dann sind die Fahrten mit auf die betriebliche Mindestnutzung von 10 % anzurechnen. Lediglich beim Betriebsausgabenabzug sind sie wieder herauszurechnen und stattdessen mit der 0,03%-Methode oder der 0,002%-Methode zu versteuern..
Somit könnte dies helfen, um die 10% zu "knacken", damit der Pkw Betriebsvermögen werden darf.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater