PFLEGEHEIM: darf Bruder teuren Fernseher kaufen?
Fragestellung
Ich betreue meinen Bruder, Pflegestufe 1
Er hat für nächstes Jahr einen Platz in einem Pflegeheim.
Ersparnisse hat er noch ca.4000.
Er möchte noch vor Eintritt ins Heim einen neuen Fernseher und Laptop kaufen
Beides kostet ca.2000 Euro, so dass er noch einen Selbstbehalt von ca.2000 hat.
Darf er kurz vor Eintritt ins Heim noch Ausgaben in Höhe von ca. 2000 tätigen, damit das Sozialamt die restlichen Heimkosten übernimmt?
Was sagt das Sozialamt dazu.
Darf man Ersparnisse verbrauchen oder muss dies vor Eintritt ins Heim dem Sozialamt gemeldet werden
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchedende(r),
sofern Ihr Bruder nicht unter rechtlicher Betreuung in Form einer Vermögenssorge steht (Sie schreiben nur von einer Betreuung), kann er diese Sachen rechtsverbindlich kaufen, ohne dass das Sozialamt später einen Rückgriff nehmen könnte.
Ihr Bruder ist also keineswegs gehalten, sein Vermögen solange aufzubewahren, bis er es für das Pflegeheim benötigt. Die Anschaffungen liegen im Rahmen des Normalen
Problematisch kann es nur dann werden, wenn Ihr Bruder diese Gegenstände dann verschenkt. Dann - aber auch nur dann - könnte das Sozialamt diese Schenkungen rückgängig machen und die Gegenstände dann für die Kostentragung verwerten.
Ob das aber tatsächlich gemacht wird, wird zweifelhaft sein, da die Verwertung gebrauchter technischer Geräte einen solch erheblichen Aufwand fordert, dass es sich kaum lohnt.
Das Sozialamt kann aber nachfragen, was mit den 2.000 e passiert ist, so dass Ihr Bruder schon deshalb alle Belege gut aufheben sollte. Damit kann er dann den Verbleib des Geldes belegen und das Sozialamt wird dann nichts unternehmen.
Die Kauf müssen Sie vorab nicht offenlegen.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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