Pfändung der Konten meiner Mutter
Fragestellung
Hallo,
inzwischen musste ich feststellen, daß nicht nur das Konto meiner Mutter gepfändet wurde sondern auch der Rententräger.
Der Rententräger überweist nun den nicht pfändbaren Betrag auf das Konto wo er sofort von der Bank gemäß Pfändungsbeschluss sichergestellt wird!
Was kann ich tun?
Ist diese Perfidie und Paradoxie vom Gesetzgeber so vorgesehen? Oder hilft es nur ein anderes Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen?
Auch das geht ja u.U. nicht so einfach, da z.B. der Personalausweis meiner Mutter abgelaufen ist.
Beim Finanzamt habe ich ja umgehend Einspruch erhoben, indessen dort noch keine Rückmeldung erhalten. Dort scheint man sich Zeit zu lassen.
Gibt es keine Möglichkeit gegen das FA oder den F-Beamten vorzugehen?
rh
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Antwort von Rechtsanwalt Marc Nathmann
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich ist es möglich ein weiteres Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen. Gepfändet ist nämlich stets nur ein individuelles Konto.
Allerdings können Sie den Pfändungsbeschluss nur durch Erinnerung gegenüber dem erlassenen Gericht bzw. Vollstreckungsgegenklage angreifen. Solange ein Pfändungsbeschluss in der Welt ist, ist es möglich und in der Regel erfolgt das auch, einen weiteren Beschluss für das neue Konto zu erwirken.
Die Einspruchsbearbeitung beim Finanzamt dauert leider stets lange... Zu beschleunigen ist das Verfahren so ohne weiteres leider nicht. Erst nach etwa einem Jahr wäre eine Klage wegen Nichtbearbeitung möglich.
Gegen den Beamten können Sie natürlich im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde vorgehen. Allerdings zeigt die Praxis leider, dass die allermeißten Beschwerden zu nichts führen. Das Instrument ist mE lediglich dazu geeignet dem Beamten Schreibarbeit zu machen ("diesen zu ärgern").
Mit freundlichen Grüßen
M Nathmann
Rechtsanwalt
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Der Pfändungsbeschluss besteht bis zum 14.09. anschließend ist das Konto also wieder frei.
D.h. bis eine Pfändungsgegenklage oder eine Erinnerung greifen würde wäre der Spuk bereits verbei?
Oder kann die Pfändung verlängert werden wenn das Finanzamt seine Begehrlichkeiten nicht vollständig befriedigen konnte?
Auch wies mich die Bank darauf hin, daß es möglich sei ein Pfändungssicheres Konto einzurichten! Allerdings nicht mehr, wenn ein Pfändungsbeschluss eingegangen ist. Wie soll das gehen? Ist das Konto dann wirklich pfändungssicher?
mfg
Eigentlich vollstreckt doch ein Gerichtsvollzieher? - Oder wie ist das beim Finanzamt? Hat das FA Sonderstatus und kann selber direkt pfänden?
Oder ist, aus letzteren Gründen beim FA alles schwieriger?