Online-Shop Kleingewerbe
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
ich bin derzeit in der Vorbereitung zur Eröffnung eines Online-Shops und habe dazu einige explizite Fragen.
Kurz zu meiner Situation: Ich bin 20 Jahre alt und Student. Zudem gehe ich neben dem Studium auch noch einem Minijob nach. Nach wie vor bin ich über meinen Vater in der privaten Krankenversicherung versichert. Ich werde in den nächsten Tagen die Kleingewerbe Anmeldung vornehmen um dann Ende des Monats den Shop zu starten. In diesem Online-Shop möchte ich Kleidung vertreiben.
Nun zu den Fragen:
1. Muss ich meinem Arbeitgeber (des Minijobs) mitteilen, dass ich ein Kleingewerbe angemeldet habe?
2. Kann ich trotz meiner Gewerbeanmeldung die Konstellation mit der privaten KV beibehalten oder muss sich das ändern?
3. Welche betrieblichen Versicherungen sind zu empfehlen, da ich ja theoretisch auch mit meinem Privatvermögen hafte?
4. Ist die Gründung eines Kleingewerbes für den Anfang am sinnvollsten oder empfiehlst sich doch eher eine andere Rechtsform?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichem Gruß
Lukas Schmid
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Informationen, die Ihr Arbeitgeber (Minijob) für die Lohnabrechnung benötigt, erhält der Arbeitgeber über das ELStAM-Verfahren, Sie müssen dazu nichts weiteres mitteilen. Gegebenenfalls besteht eine arbeitsvertragliche Pflicht, Nebenbechäftigungen mitzuteilen.
Da es sich um eine private Krankenversicherung handelt, müssen Sie bei der Krankenversicherung nachfragen, ob Sie weiter über Ihren Vater versichert bleiben können. Im Regelfall dürfte aber bei einer geringfügigen gewerblichen Nebentätigkeit kein Problem bestehen.
Als Versicherungsschutz kann eine Haftpflicht- und eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein, die jeweils auch die Risiken aus der gewerblichen Tätigkeit abdeckt.
Ein kleines Gewerbe kann sinnvollerweise als Einzelunternehmen betrieben werden, da hierbei eine Buchführungspflicht vermieden werden kann. Der Nachteil ist die unbegrenzte Haftung mit dem Privatvermögen. Haftungsrisiken können beispielsweise durch Gewährleistung oder durch Produkthaftung entstehen. Wenn Sie die Haftungsrisiken begrenzen wollen, wäre eine Kapitalgesellschaft als Rechtsform zu erwägen. Eine UG (haftungsbeschränkt) kann mit geringerem Aufwand gegründet werden, allerdings sind durch Buchführungspflicht und weitere rechtsformbedingte laufende Aufwendungen jährlich nicht unbeachtliche Folgekosten zu tragen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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