Notarvertrag zum Kauf eines Baugrundstückes prüfen
Beantwortet von Rechtsanwalt Steve Laurenz
Fragestellung
Schönen guten Tag,
Was kostet es einen Notarvertrag zum Kauf eines Baugrundstückes prüfen zu lassen?
Uns sind die u.a. die Grundschuldeintragungen undurchsichtig und der Passus über die Erschließungskosten schwammig. Viele Passagen verstehen wir nicht. Darüber hinaus sollte ein Passus enthalten sein, dass wir vom Kaufvertrag zurücktreten können, wenn bis zum 31.12.2021 das Grundstück nicht erschlossen wurde und das im Kaufpreis die Erschließungskosten enthakten sind. Sollten die Erschließungskosten nicht direkt von uns an LBBW gezahlt werden?
Veile Grüße
A. K.
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Antwort von Rechtsanwalt Steve Laurenz
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bitte verlängern Sie meine Bearbeitungszeit um mind. 85 Stunden, damit ich die Angelegenheit prüfen kann.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Steve Laurenz
Rechtsanwalt
Ich benötigte die Prüfung bis zum 12.12.19 spätestens 20 Uhr.
Mit besten Grüßen
A. K.
vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen.
Ihre Fragen beantworte ich Ihnen gern wie folgt:
Ich empfehle Ihnen, dass im notariellen Kaufvertrag bei jeder Nutzung des Wortes „Eigentümer“ klargestellt wird, ob damit der Veräußerer oder der Erwerber gemeint ist – im besten Fall nutzt man auch gleich diese Bezeichnungen, statt Erwerber mit Klammerzusatz.
Nach dem aktuellen Wortlaut kann man die Regelungen so verstehen, dass Sie nicht nur die privaten Erschließungen tragen sollen, sondern alle Erschließungskosten. Der Wortlaut ist einfach nicht eindeutig. Zudem steht bei den privaten Erschließungen „zusätzlich“.
Lassen Sie dies im notariellen Kaufvertrag konkretisieren.
Die Erschließungskosten sind im Kaufpreis enthalten (je Quadratmeter 125 EUR). Wie vorstehend ausgeführt ist jedoch zu konkretisieren, dass über den Kaufpreis hinaus, keine weiteren Erschließungskosten von Ihnen zu tragen sind.
Ich empfehle Ihnen sich die Kostenübernahmevereinbarung aushändigen zu lassen und diese auch als Anlage zum not. Kaufvertrag anhängen zu lassen.
Ausweislich des notariellen Kaufvertrages wurde für alle Grundstücke des Veräußerers eine Gesamtgrundschuld bestellt, die somit auch zur Sicherung von Forderungen bzgl. anderer Grundstücke dient (alle Grundstücke haften für die Kosten aller Grundstücke).
Ein Rücktrittsrecht, für den Fall der Nichterschließung, ist im notariellen Kaufvertrag nicht enthalten. Dies müsste der Notar noch ergänzend aufnehmen.
Ich hoffe Ihnen mit vorstehenden Ausführungen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Steve Laurenz
Rechtsanwalt