Nochmal Herausgabe Eigentum
Fragestellung
Guten Tag nochmal!
Dieses ist eine Nachfrage zu unserem gestrigen Thema, die Nachfrage konnte ich leider unter dem Account nicht mehr stellen da die Zeit abgelaufen war,
ich hoffe sie erinnern sich!
Es ging um die eventuell vorgetäuschte Schwangerschaft bzw. die Geburt eines Kindes welches die Frau mir verheimlicht und dazu um ein Auto welches ich gerne von ihr zurückfordern möchte.
Sie schreiben:
„Sollte man eine Schenkung bejahen wollen, käme eine Anfechtung der Schenkung wegen arglistiger Täuschung in Betracht, sofern die Schwangerschaft tatsächlich vorgetäuscht worden war (§ 123 BGB). Ob dies der Fall ist, ist derzeit nach Ihren Ausführungen (wenn ich Sie richtig verstanden habe) noch offen.“
Ja, da haben sie richtig verstanden. Es ist sowohl offen ob mittlerweile tatsächlich ein Kind geboren wurde als auch ob sie jemals Schwanger von mir war. Sie gab mir darüber nie echte Auskünfte weshalb ich vermute dass sie mich damit betrogen hat.
Wie sähe das ganze aus wenn ich auf eine „zum Gebrauch überlassene Sache“, also Leihe, verweise?
Also wenn ich grundsätzlich darauf bestehe dass das Auto von mir nur an sie verliehen wurde weil ich das Wohlergehen der schwangerennicht gefährden wollte.
Ist die Rechtslage dann anders und meine Position mit der Begründung „Kind“ dann besser?
Kommt hier (bei Leihe) auch eine arglistige Täuschung in betracht?
Den Fahrzeugbrief musste ich ihr ja zwangsläufig überlassen damit sie den Wagen überhaupt auf ihren Namen zulassen kann um selbst die Steuer und Versicherung zahlen zu können.
Im Fahrzeugbrief ist auch ausgeführt dass nicht zwingend der eingetragene Halter gleichzeitig Eigentümer ist?
Wie verhält es sich hinsichtlich einer Leihe oder auch Schenkung gegenüber ihrem Exmann der nun im Besitz des Fahrzeuges ist.
Wie ist seine Position zu bewerten wenn er ein Auto übernimmt welches an den Vorbesitzer nur ausgeliehen war?
Wie ist ihre Position wenn sie ein geliehenes Auto an eine dritte Person abgibt?
Würde in einem Prozeß wegen der ganzen Sache eindeutig geklärt ob die Frau jemals von mir Schwanger war oder sie gar ein Kind von mir geboren hat?
Gibt es eine Anlaufstelle woran ich mich wenden kann um eine außergerichtliche Klärung herbeizuführen?
Vielen Dank!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Klaus Spitz, M.A.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Zusatzfragen, die ich wie folgt beantworten möchte:
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“Wie sähe das ganze aus wenn ich auf eine „zum Gebrauch überlassene Sache“, also Leihe, verweise? Also wenn ich grundsätzlich darauf bestehe dass das Auto von mir nur an sie verliehen wurde weil ich das Wohlergehen der schwangeren nicht gefährden wollte. Ist die Rechtslage dann anders und meine Position mit der Begründung „Kind“ dann besser?” Der Verweis auf eine Leihe bringt Ihnen letztlich nichts. Denn “Leihe” ist die unentgeltliche (also kostenlose) Überlassung einer Sache an einen anderen.
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“Kommt hier (bei Leihe) auch eine arglistige Täuschung in betracht?Den Fahrzeugbrief musste ich ihr ja zwangsläufig überlassen damit sie den Wagen überhaupt auf ihren Namen zulassen kann um selbst die Steuer und Versicherung zahlen zu können.” Da die Gebrauchsüberlassung bei einer Leihe unentgeltlich (kostenlos) erfolgt, bringt eine Anfechtung nichts. Denn aufgrund der Kostenlosigkeit gibt es nichts, was für die Leihzeit zurück gefordert werden könnte.
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“Im Fahrzeugbrief ist auch ausgeführt dass nicht zwingend der eingetragene Halter gleichzeitig Eigentümer ist?” Beim Fahrzeugbrief spricht die VERMUTUNG dafür, dass der Eingetragene der Eigentümer ist. Diese Vermutung kann - sofern entsprechende Beweismittel vorhanden sind - rechtlich widerlegt werden.
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“Wie verhält es sich hinsichtlich einer Leihe oder auch Schenkung gegenüber ihrem Exmann der nun im Besitz des Fahrzeuges ist. Wie ist seine Position zu bewerten wenn er ein Auto übernimmt welches an den Vorbesitzer nur ausgeliehen war?
Wie ist ihre Position wenn sie ein geliehenes Auto an eine dritte Person abgibt?” Sofern der Ex-Ehemann mit Fug und Recht davon ausgehen konnte, dass die Frau rechtmäßiger Eigentümer des PKW war, hätte dieser rechtmäßig gutgläubig Eigentum am Fahrzeug erworben (§ 932 BGB). -
“Würde in einem Prozeß wegen der ganzen Sache eindeutig geklärt ob die Frau jemals von mir Schwanger war oder sie gar ein Kind von mir geboren hat?” Sie können diese Frage gerichtlich durch eine sog. “Feststellungsklage” oder außergerichtlich - dazu wäre die Mitwirkung der Frau erforderlich - durch ein Sachverständigengutachten klären lassen.
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“Gibt es eine Anlaufstelle woran ich mich wenden kann um eine außergerichtliche Klärung herbeizuführen?” Nein, so etwas gibt es nicht. Eine solche “Anlaufstelle” kann nur ein Rechtsanwalt sein, der Sie berät und vertritt.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Spitz
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Es gibt ja keine Möglichkeit höhere Preise einzugeben oder?
Für das Auto selbst musste sie für die gesamte Zeit nichts zahlen. Für die Leihzeit selbst möchte ich auch nichts haben, aber den verliehenen Gegenstand zurück.
Was also genau begründet dass das Fahrzeug nicht verliehen war?
Wie kommen sie darauf dass ich entgellich gehandelt habe? Tut mir leid, das verstehe ich jetzt nicht!
Ich verstehe das leider immer noch nicht
weil sie zum einen schreiben...Der Verweis auf eine Leihe bringt Ihnen letztlich nichts....und zum anderen ...Da die Gebrauchsüberlassung bei einer Leihe unentgeltlich (kostenlos) erfolgt, bringt eine Anfechtung nichts.