Neue Tät. als Freiberufl. + Gewerbe Versteuer.
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
zunächst möchte ich Ihnen ein frohes und erlebnisvolles neues Jahr wünschen.
Bezüglich meiner Frage, ich habe schon meine Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet und warte auf die Vergabe einer Steuernummer. Soweit ich verstehe, die Einkünfte vom Gewerbe und von der freiberuflicher Tätigkeit als Coach sind zwei verschiedenen Töpfe und werden anders versteuert?!
Könnten Sie mir noch folgende Frage beantworten. Ich möchte ein Auto leasen. Die Chancen, dies als Freiberufler zu machen, sind nicht so gut, da die Tätigkeit erst seit einem Jahr ausgeübt wird und die Steuernummer noch nicht vom Finanzamt vergeben wird.
Ich würde das Auto über das Gewerbe leasen. Das Problem da ist, da ich sowohl im letzten als auch in diesem Jahr kaum Umsätze habe. Im letzten Jahr gab es Umsätze in Höhe von 4000 Euro ungefähr. In diesem wird es ein ähnlicher Betrag sein. Die Leasingrate sollte eine reine Ausgabe sein. Angesichts der Tatsache, dass mein Einkommen im größten Teil von der freiberufl. Tätigkeit erzielt wird, sollte es eigentlich klappen. Die monatliche Rate des Fahzeuges wird ungefähr 200 Euro brutto sein. Die Tätigkeit des Gewerbes ist Promotions, Kurierdienst, Dolmetschen und wurde 2015 angemeldet.
Beste Grüße
D. T.
Kontaktdaten:
01755 057750
D.T.@yahoo.de
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Meine ursprüngliche Anfrage:
Seht geehrte Damen und Herren,
Seit Anfang 2019 bin ich als Coach tätig. Ich habe ein Gewerbe (Kurierdienst) und muß vierteljährlich die Umsatzsteuervoranmeldung machen. Seit Mitte des Jahres habe ich keine Einkünfte vom Gewerbe. Die Rechnungen von der Coachingstätigkeit sind alle Umsatzsteuerfrei - da der Träger AZAV sertifiziert ist und die Voraussetzungen nach dem Ust.-Anwendungserlass vom 01.10.2010 zu §4 Nr. 21a,bb UStG erfüllt.
Meine Frage ist: Wie soll ich jetzt mein Geld vereteuern bzw. ich soll nicht mehr Ust. an das Finanzamt abführen?
Beste Grüße,
D. T.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Sie können nebeneinander sowohl einen gewerblichen und einen freiberuflich selbständigen Betrieb innehaben, soweit diese Betriebe ausreichen getrennt sind (Organisation, Finanzen u.ä.).
Wenn Sie das Auto weniger als 10 % für den Gewerbebetrieb nutzen, wird das Finanzamt diese Zuordnung im Zweifel nicht anerkennen. Allerdings ist die Zuordnung nicht davon abhängig, welche Angaben Sie bei der Leasinggesellschaft machen.
Wie soll ich jetzt mein Geld vereteuern bzw. ich soll nicht mehr Ust. an das Finanzamt abführen?
Umsatzsteuerlich werden Sie als einheitlicher Unternehmer behandelt. Sie geben in den Umsatzsteuervoranmeldungen die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze an und die steuuerfreien Umsätze. Den Vorsteuerabzug können Sie zunächst durch Einzelzuordnung vornehmen, wenn dies nicht möglich ist, durch eine prozentuale AUfteilung.
Gegebenenfalls können Sie auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn Ihre Umsätze unterhalb der Grenzen des § 19 UStG liegen und Sie nicht durch eine ausgeübte Option gebunden sind.
Die Erteilung einer neuen Steuernummer müssen Sie nicht abwarten, Sie erhalten in den meisten Fällen keine getrennten Steuernummern für die getrennten Betriebe.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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