Name einer Abteilung in einer GmbH
Fragestellung
Guten Tag,
wir betreiben eine kleine Akademie (GmbH)) mit einem allgemeinen Namen und würden gerne für spezialisierte Seminare einen anderen Akademie namen verwenden.
Also
Xyz Akademie GmbH
würde eine Abteilung haben, welche zum Beispiel "ABC Fachakademie" heisst.
Wie können wir das rechtlich gestalten? Kann die xyz GmbH einfach eine Abteilung betreiben mit einem unterschiedlichen Namen und aucher einem eigenen Logo und Webseite usw.
Z.B. ABC Fachakademie
Inh, xyz GmbH ?
Oder wie müssten wir es ggf. anders gestalten?
Vielen Dank für Ihre Auskunft
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Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrter Ratsuchender,
die GmbH selbst hat Ihren im Handelsregister eingetragenen Namen. Diesen können Sie also nicht je nach gewünschtem Einsatzwunsch namentlich verändern.
Sie können aber selbstverständlich spezialisierte Abteilungen innerhalb der GmbH festlegen.
Sie würden dann aber nicht "Inh. xyz GmbH) schreiben, sondern
xyz GmbH
ABC Fachakademie
xyz GmbH ist dann der Firmennamen und die ABC Fachakademie wird von dieser betrieben. Die Fachakademie ist also KEINE eigenständige juristische Person, dies ist allein die GmbH!
Eine weitere Möglichkeit ist, eine Tochtergesellschaft zu gründen, also eine weitere juristischen Person, z.B. eine weitere GmbH. Wenn es sich um eine umfangreiche Angelegenheit handelt, was sich bei einer Fachakademie so anhört, dann würde ich dazu raten, eine Tochtergesellschaft zu gründen. Dies ist aber eine im Einzelfall zu treffende Entscheidung, die einer genauen Abwägung bedarf.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit zunächst weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin & Mediatorin
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