Nachlassinsolvenzverfahren
Beantwortet
Fragestellung
Eine Freundin von mir hat als einziges Erbe ein altes Häuschen von ihrer Mutter geerbt, das sie nun gerade für rund € 112.000 verkauft hat. Das Haus war mit derart zahlreichen Hypotheken rechts und links belastet, dass auch eine von anderer Seite beauftragte Notarin wohl nicht durchstieg und davon ausging, dass bis auf € 8.000, die vor ewigen Zeiten von einem Cousin geliehen worden waren (der auf Rückzahlung verzichtete), alle Hypotheken gelöscht seien. In letzter Minute stellte sich aber heraus, dass eine mittlerweile verstorbene Tante (die Mutter des € 8.000-Cousins und eines anderen Cousins, seinem Bruder) im Jahre 1976 (!) zu einem Zinssatz von 7 % einen Kredit von € 43.000 in das Haus investiert hatte, um dort selbst im Alter einmal Wohnrecht zu haben. Weil diese Option immer offen gehalten werden sollte, wurde dieses Haus auch bis 1976 nur sehr sporadisch, und danach gar nicht mehr vermietet. Es wurde zwischenzeitlich auch immer wieder von Seiten des (verstorbenen Vaters meiner Freundin sowie der Schwester der Mutter in den Erhalt und eine bescheidene Modernisierung des Hauses investiert, sonst wären auch die € 112.000 nicht erzielbar gewesen.
Niemand wusste überhaupt noch von dem Darlehen, auch die hinterbliebenen Söhne der Tante nicht. Es tauchte dann erst im Kaufvertrag des Hauses wieder auf, und meine Freundin hat die Summe gar nicht so recht realisiert bzw. sich darauf verlassen, dass der Cousin, der auf die € 8.000 verzichten wollte, meinte, auch von seinem Bruder seien hier keine Ansprüche zu erwarten. Und unterschrieben sowie das Erbe nicht ausgeschlagen. Der Gläubiger, der 2. Cousin, möchte aber jetzt doch sein Erbe. 7 % Zinsen sind bei 38 Jahren Laufzeit natürlich eine Summe, die das Erbe bei weitem übersteigt und die sie auch gar nicht aufbringen könnte. Miteinander zu reden, scheint schwierig, da er auf stur schaltet. Da die Investition ja nicht als Kapitalanlage geplant war, sondern quasi als Anzahlung für ein zukünftiges Wohnrecht und da immer wieder in die Immobilie investiert wurde sowie für lange Jahre kaum Mieteinnahmen eingingen, halte ich seinen Anspruch in dieser Höhe auch für fragwürdig. Was würden Sie ihr raten? Ein Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen? Sie ist selbst Rentnerin mit einer relativ kleinen Rente.
Für einen Tipp wäre ich Ihnen sehr dankbar!
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Bei dem in Rede stehenden Darlehen läuft es aufgrund der Zinszahlung auf einen Betrag um die TEUR 158 hinaus,so dass von einer Überschuldung des Nachlasses auszugehen ist.
Hat der Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Nachlasses Kenntnis erlangt, so hat er unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen. Verletzt er diese Pflicht, so ist er den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Das Nachlassinsolvenzverfahren wahrt nicht nur die Interessen Ihrer Freundin als Erbin an der Vermeidung einer umfassenden Haftung, sondern bewirkt auch, dass Eigengläubiger der Erbin mit ihren Forderungen nicht in zum Nachlass gehörende Vermögenswerte vollstrecken können.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
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