Nachbarschaftsstreit und Identitätsdiebstahl
Fragestellung
Guten Tag Frau True-Bohle,
ich benötige eine Auskunft. Nach einem Streit zwischen meinem Vater und unserem Nachbarn, werden wir mit Paketen bombadiert, ich bekomme Kreditkartenanträge zugesendet, ein paypal konto wurde in meinem Namen eröffnet. Nichts davon habe ich getan. Dieser Terror begann kurz nach dem Streit und hört seit dem nicht mehr auf. Wir gehen heute zur Polizei und erstatten Anzeige. Die Polizei teilte mit, zur Ermittlung müsse man den Namen nennen, damit die Polizei ermitteln kann. Wir wollen aber niemanden voreilig verdächtigen und sitzen so in einer Zwickmühle. Das Grundstück des Nachbarn gehörte früher uns. Im Kaufvertrag steht die Bankverbindung meiner Eltern, über diese Bankverbindung wurden sämtliche Bestellungen und Anträge gestellt, es ist für mich ziemlich klar, dass der Nachbar dahinter steckt, wir haben das Konto geändert. Bitte teilen Sie mir mit , wie wir weiter vorgehen sollen und in welchen Bereich des Strafrechts dieser Fall fällt. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung.
Mit freundlichem Gruß
Markus Hüfner
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrer Ratsuchender,
die Auskunft der Polizei ist so nicht ganz richtig, da das Ermittlungsverfahren auch gegen "Unbekannt" eröffnet und geführt werden kann.
Es müsset dann bei paypal, Kreditkarteninstituten etc. im Weg der Amtsermittlung die Anträge angefordert werden, damit man etwas in den Händen hat, vielleicht sogar eine Handschrift.
Sofern die Polizei das nicht macht, sollten Sie schriftlich bei der Staatsanwaltschaft direkt Strafanzeige stellen; dabei sollte auch die Sache mit der Kontonummer aus dem Kaufvertrag erwähnt werden.
Sie selbst können natürlich ebenfalls die Antragsunterlagen anfordern, wozu ich auch raten würde. Vielleicht lässt sich daraus etwas entnehmen.
Rechtlich betrachtet kann Betrug und Identitätsdiebstahl vorliegen, sofern es das Strafrecht betrifft.
Wichtig ist, dass Sie JEDE Forderung, die Ihnen gegenüber unberechtigt geltend gemacht werden, nicht nur zurückweisen, sondern jeden Fall einzeln zur Anzeige bringen.
Nur so erkennt die Justiz dann den Umfang und die Schwere.
Das Zurückweisen muss aber auch gegen derjenigen Firma erfolgen, die nun von Ihnen etwas fordert. Teilen Sie den Identitätsdiebstahl mit und fordern Sie immer dazu auf, Ihre Daten auch zu löschen.
Zivilrechtlich kommen gegen die Täter natürlich Unterlassung und Widerruf in Betracht, aber auch Schadenersatzansprüche; daher bitte jede Tätigkeit (Forderun von .., am .. schriftlich zurückgeiesen) aufschreiben und mögliche Kosten festhalten.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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inzwischen habe ich Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Polizei gestellt. Die Ermittlungen werden aufgenommen. Außerdem habe ich über das von dem Unbekannten in meinem Namen für seine betrügerischen Aktionen eingerichtete E-Mail Konto Kontakt mit dem Unbekannten aufgenommen über eine Einmal- Email-Adresse, ich habe Ihn gebeten damit aufzuhören. Er hat dem zugestimmt. Meine Frage, wie soll ich jetzt weiter vorgehen, kann soll oder muss ich die Strafanzeige weiter aufrecht erhalten oder kann soll muss ich Sie sogar zurückziehen? Es ist ja ein beträchtlicher Schaden entstanden, wir mussten das Bankkonto ändern, Kreditkartenanträge widerrufen, Konten sperren lassen und eine Menge mehr. Soll ich meinen Brief an den Unbekannten und seine Antwort den Ermittlungsbehörden zusenden? Der Brief wurde von Ihm über einen fiktiven Absender über E-Post gesendet.
Mit freundlichem Gruß
Markus Hüfner
Sie sollten den Schriftwechsel der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellen. Auch wenn der Unbekannte erklärt hat, dass er damit aufhören wird, ist dieses doch nicht gewährleistet.
Der Brief sollte auf jeden Fall den Ermittlungsbehörden zugeleitet werden.
Sie weisen insoweit zu Recht darauf hin, dass ja beträchtlicher Schaden enstanden ist, der auch ersetzt verlangt werden sollte, wenn ermittelt ist, welche Person der "Unbekannte" ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle