Muss ich Mülltonnen aus einer Stiege entf., alle Anderen aber nicht ?
Fragestellung
Guten Tag!
Meine Frau besitzt eine Immobilie, die SIe mir als Arztpraxis vermietet. Neben der Paxis befindet sich eine Pizzeria und über der Pizzeria eine Mietswohnung. Die Pizzeria wird von Vermiter Person X vermietet, ebenso wie die Wohnung darüber. Zwischen unseren Häusern befidnet sich eine enge Stiege, die für uns der einzige Zugang zum Garten hinter unserem Haus ist. Die Stiege gehört dem Vermieter Person X, welcher die Pizzeria also an den Pizzabäcker vermietet. Wir haben aber ein Nutzungsrecht für diese Stiege "in voller Breite" im Grundbuch eingetragen.
Nun haben wir alle (sowohl die Mieter der Pizzeria, als auch die anderen Mieter und wir) unsere Mülltonnen in dieser Stiege stehen. Für mich ist es besodners schwer, in der schmalen Stiege zu rangieren, da ich mit meinen Tonnen, die stets ganz hinten stehen, kaum an den Tonnen der Pizzeria vorbeikomme. Ich habe trotzdem seit einem Jahr auf mein Recht, die Stiege ungestört in voller Breite nutzen zu können, verzichtet und dieses immer so hingenommen. Auf der anderen Seite habe ich mir dann aber auch erlaubt, die Stiege nicht nur zum durchlaufen, sondern auch zum Abstellen meiner Tonnen zu nutzen (im hinteren Bereich, wo niemanden stören im Gegensatz zu den Tonnen der Pizzaria zur Straße hin, an denen ich stets vorbei muss). Für mich war dieses das Mindeste, was man mir nun auch erlauben sollte! Jetzt habe ich Post vom Vermieter PersonX bekommen, (der die Pizzeria an den Pizzabäcker viemietet), dass ich die Tonnen aus seiner Stiege (sei ja sein Besitz) entfernen soll.
Ich habe klargestellt, dass ich dieses auch umgehend mache, sobald auch seine Mieter die Stiege freigeräumt haben, so dass ich mein Recht, die Stiege in voller Breite nutzen zu können auch ausüben kann und nicht stets mit Heben und Tricksen mich an den anderen Tonne vorbeiquälen muss. Den Nachteil dieser durch die Tonnen der Pizzeria eingeschränkten Nutzung würde ich aber solange in Kauf nehmen, wie ich auch meine Tonnen in der Stiege stehen lassen darf.
Nun meine Frage: Komme ich mit diesen Argumenten durch? Kann der Besitzer mich zwingen, seine Stiege zu räumen, solange seine Mieter mich in meinem Recht zur vollen Nutzung hindern? Kann er sagen: "Räumen Sie meine Stiege und was meine Mieter machen, geht mich nichts an- Das müssen Sie schon mit meinen Mietern selber klären"? Oder trägt er auch Verantwortung als Vermieter, was seine Mieter machen. Immerhin haben ja meist die Vermieter auch die Mülltonnen bestellt und legen die Müll-Kosten auf die Nebenkosten um? Außerdem darf er ja seinen Mietern auch gar nicht erlauben, die Tonnen dort abzustellen, wenn diese dort mein Recht auf Nutzung in voller Breite behindern- Zumindest dann nicht, wenn ich damit nicht einverstanden wäre!? Oder kann ihm das egal sein, so dass ich die Tatschache, dass auch ich durch seine Mieter gehindert werde, gar nicht gegen ihn verwenden darf und unabhängig davon, dass auch mich die Tonnen der Anderen mich in meinem Recht hindern, meine Tonnen von seinem Besitz entfernen muss?
Müsste ich also den Vermieter Person X bitten, dass er Sorge trägt, dass seine Mieter (der Pizzabäcker) den Weg dann auch frei halten oder muss ich den Mieter bitten (also den Pizzeabäcker) bitten? Oder anders gefragt: Kann der Vermieter mich zwingen, die Mülltonnen von seinem Weg zu entfernen, (da ich nur ein Durchgehrecht und kein Abstellrecht habe), solange dort auch mein volles Durchgehrecht durch Tonnen seiner Mieter eingeschränkt wird? Mit dem Argument: "Sie machen jetzt den Weg frei, weil er mein Eigentum ist und ich das so sage! Egal ob Ihre Tonnen im hinteren Bereich gar nicht stören. Und was meine Mieter (also z.B. die Pizzeria) machen dürfen, müssen Sie mit meinen Mieter klären: Da habe ich als Vermieter gar nichts mit zu tun!- Sie räumen nun erst einmal ihre Tonnen weg und fertig!"
Wenn er als Vermieter also gar nicht für die Mülltonnen seiner Mieter zuständig wäre, kann ich ihm auch nicht Anlasten, dass mein Wegerecht nicht ausgeübt werden kann, sondern müsste mich an seine Mieter wenden. Somit könnte es sein, dass ich mit meiner Argumentation nicht durchkomme:
"Solange die anderen Tonnen ihrer Mieter da stehen und mein Wegerecht einschränken, brauche ich meine Tonnen auch nicht wegstellen". Er könnte dann sagen: "Mit den anderen Tonnen habe ich nichts zu tun und meinen Mietern brauche ich auch nichts zu verbieten! Wenn Sie ein Problem damit haben, müssen Sie es meinen Mietern schon selber verbieten- Auf jeden Fall räumen Sie jetzt ihre Tonnen erst einmal weg".
Das Problem ist ja: Von mir aus kann ja alles so bleiben, wie es ist! Mein Ziel ist ja nicht den netten Pizzabäcker zu ärgern oder die Stiege frei zu bekommen. Mein Ziel wäre, dass einfach alle in Freiden die Tonnen dort stehen lassen und fertig! Ich sehe natürlich aber nicht ein, dass ich aus Schickane die Mülltonnen wegräumen muss (wüsste gar nicht wohin damit!), obwohl sie im hinteren Bereich gar nicht stören, selber aber im vorderen Bereich mein Wegerecht einschränken lassen muss! Wenn ich jetzt den netten Pizzabäcker selber anschreiben soll, dass er doch bitte seine Mülltonnen entfernen soll, ist das also auch nicht der Sinn der Sache! Ich möchte ihn ja gar nicht dazu zwingen, sondern viel mehr, dass die friedliche bisherige lösung bestehen bleibt, dass alle ihre Tonnen dort abstellen und Vor- und nachteile sich wie vorher uch die Waage halten!
Ich sehe es so: Ich habe ein Recht auf Nutzung des Weges in voller Breite. Deshalb darf der Vermieter seinem Mieter (dem Pizzabbäcker) gar nicht erlauben, die Mülltonnen dorthinzustellen, solange ich damit nicht einverstanden bin. Ich bin nur unter der Bedingung damit einverstanden, dass ich auch meine Tonnen dort stehen lassen kann.
---Also: Solange die Tonnen des Pizzabäckers da stehen, kann der Vermieter der Pizzeria (= Besitzer der Stiege) mich auch nicht zwingen meine Tonnen dort wegzustellen, obwohl sich die Stiege in seinem Besitz befindet, da am Ende auch er (über seine Mieter) meine Rechte behindert-----
Ich wünsche mir von Ihnen, Herr Rechtsanwalt, also nur, dass Sie mir benatworten, ob meine These zwichen den " ---- " und hinter dem Wort "Also:" richtig ist.
Vielen Dank!
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Das Nutzungsrecht für die Stiege umfasst, soweit nichts anderes geregelt ist, lediglich das Betreten, Begehen oder Durchfahren bzw. Durchschieben. Ein Nutzungsrecht sieht nicht das Abstellen von Gegenständen vor, was ggfs. aus brandschutztechnischen Gründen auch nicht erlaubt wäre.
2. Der Eigentümer des dienenden Grundstückes kann Ihnen das Abstellen der Mülltonnen untersagen. Die Argumentation, dass die Mieter ebenfalls die Mülltonnen dort abstellen, steht dem Anspruch auf Untersagung des Abstellens Ihrer Mülltonnen nicht entgegen. Ein analoges Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.
Insoweit ist dem geltend gemachte Anspruch zu entsprechen.
3. Gleichermaßen haben Sie einen Anspruch auf Beseitigung der abgestellten Mülltonnen der Mieter mit kurzer Fristsetzung.
4. Ein Wegstellen Ihrer Mülltonnen kann nur dann widersprochen werden, wenn Sie durch das Abstellen der Mülltonnen Ihrer Nachbarn keine Möglichkeit haben, die Mülltonnen durch die Stiege von dem Garten zur Vorderseite des Grundstückes durchzuschieben.
D.h. solange Sie durch das Abstellen der Nachbarmülltonnen derart behindert werden, dass Sie Ihre eigenen Mülltonnen nicht mehr durch die Stiege schieben können, solange können Sie dann die Mülltonnen stehen lassen, bis der Nachbar diese entfernt hat.
Können Sie aber Ihre Mülltonnen trotz der Mülltonnen des Nachbar durch die Stiege schieben, besteht der Beseitigungsanspruch.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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Nur Kurz noch: Muss ich um mein Recht auf Nutzung in voller Breite durchsetzen zu können den Mieter (also den Pizzabäcker) anschreiben und ihn bitten die Tonnen zu entfernen ? Das würde ich ungerne tun! Oder darf ich auch den "Störenfried", also den Vermieter anschreiben und ihn bitten, dass er Sorge trägt, dass der Weg freigemacht wird? Ich denke, wenn der Vermieter mich bittet, die Tonnen zu entfernen hat er sich auch selber darum zu kümmern, dass seine Mieter die Tonnen entfernen, damit auch meine Rechte durchgesetzt werden können, oder?
Anspruchsgegner ist der Eigentümer des Nachbargrundstückes, also der Vermieter. Dieser muss dafür Sorge tragen, dass die Mieter die Mietsache im Rahmen grundbuchrechtlichen Beschränkungen genutzt wird.
Den Mieter können Sie nicht anweisen, die Stiege frei zu halten. Dies kann nur der Vermieter.
Richten Sie daher das Anschreiben an den Vermieter. Der Anspruch folgt aus der Grunddienstbarkeit, welche in den §§ 1090 ff BGB geregelt ist.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt