Mitveräußertes Gastronomieinventar beim Immobilienkauf
Fragestellung
Hallo,
ich erwerbe gerade eine Immobilie. In der unteren Einheit befindet sich eine Gaststätte. Darüber befindet sich eine Wohnung. Die Verkäuferin der Immobilie wohnt oben und betreibt auch die Gaststätte.
Um nun die Grunderwerbsteuerlast zu reduzieren, haben wir im Kaufvertrag Inventar der Gastronomie gesondert ausgewiesen. Beispiel: Theke inklusive Barhocker 2.500 EUR etc.
Muss ich nun auf dieses Inventar noch Umsatzsteuer zahlen? Oder besteht da ein Risiko für mich?
Dankeschön!
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Guten Tag!
Aus Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Sie auch zukünftig die Gaststätte verpachten/vermieten werden. Hier können Sie die Umsatzsteueroption wählen, was sicher sinnvoll iist.
Die Verkäuferin und jetzige Immobilienbesitzerin ist im bezug auf die Gaststätte Unternehmerin und höchstwahrscheinlich umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass das Inventar so oder so von ihr mit 19% Umsatzsteuer verkauft werden muss. Eine Ausnahme besteht, bei der Unternehmensveräußerung im Ganzen. Aber Sie werden eher nicht die Gaststätte selbst betreiebn, oder?
Wenn Sie zur Umsatzsteuer optieren, spielt es für Sie an sich keine Rolle. Die Umsatzsteuer, die Sie zahlen, bekommen Sie im Rahmen Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung/-jahreserklärung angerechnet/vergütet.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Steuerberater
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