Mietwagen nicht gestellt -Kostenübern. d. empfohl. Ersatzes verweigert
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Dietrich,
gerne möchte ich um Ihre Beurteilung des nachfolgend geschilderten Sachverhaltes sowie um eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen bitten. Sollte Ihre fachjuristische Sachverhaltsprüfung geringe Aussicht auf Erfolg verheißen, so möchte ich Sie gerne bitten, mir auch dies mitzuteilen.
Ende Mai 2017 habe ich für einen Griechenlandurlaub im Juli über das mir aus ca. fünf vorherigen Buchungen bekannte Vermittlungsportal billiger-mietwagen.de einen Mietwagen für einen siebentägigen Aufenthalt auf der Insel Naxos für 246,62 € bei der Firma Autoescape/CarDelMar (Buchbinder) gebucht. Bei der Buchung wurde darauf hingewiesen, dass die Buchungsanfrage zunächst geprüft wird und vom Vermieter im Verlauf freigegeben wird. Dies erfolgte nach drei Tagen. Auffallend war, dass bei der Buchung als Abholstelle lediglich der Flughafen und nicht die Stadt oder der Hafen angegeben werden konnten. Über den Hafen reisen die meisten Touristen an. Es landen täglich mehrere Fähren, wohingegen der Flugahfen eine untergeordnete Rolle spielt und maximal zwei bis drei Bewegungen pro Tag mit knapp 25.000 Passagieren per anno aufweist.
Es wurden bei der Buchung keine weiteren Angaben angefordert, insbesondere auch nicht darauf hingewiesen, den Vermieter vor Abholung nochmals zu den Details zu kontaktieren und keine Telefonnummer von mir erfragt. Anbei finden Sie sowohl Voucher, als auch zwei PDFs zur bisherigen Kommunikation mit dem Vermittlungsportal billiger-mietwagen.de
Nach Ankunft auf der Ferieninsel wurde ein Taxi zum Flughafen genommen. Dort stellten meines Reisebegleitung und ich fest, dass der Flughafen aus einem einzigen kleinen Gebäude besteht und minimal gehalten ist. Alle Autovermietungen sind in der Stadt lokalisiert. Wir waren zur vereinabrten Zeit an Ort und Stelle, aber der Vermieter nicht. Telefonisch war niemand unter den Kontaktnummern auf dem Voucher zu erreichen. Auch der Service von billiger-mietwagen.de konnte niemanden erreichen und versprach uns eine Erstattung. Wir sollten eine anderen Mietwagen identischer Kategorie buchen.
Durch den Vorfall sind uns insgesamt zusätzliche Kosten von 412€ ( 392 € für das Mietfahrzeug sowie 20 € für die Taxifahrt Hafen-Flughafen ) entstanden. Nach Einreichen der Belege verweigert der Anbieter nun mit Verweis auf den im Voucher vermerkten Punkt Meet&Greet Flight Number Mandatory eine Erstattung (siehe PDF). Die Notwendigkeit einer Flugnummernangabe zum Erhalt des Fahrzeuges war bei Buchung nicht ersichtlich.
Der Fall wurde von Billiger-mietwagen.de mehrfach an den Abieter weitergeleitet und mit diesem diskutiert. Abschließend wurde am 19. September der Fall von Frau Nadine Capucho (CarRentals / CarDelMar / Autoescape) folgendermaßen kommentiert: "Liebe Kollegen, wie bereits mehrmals zuvor erklärt ist in diesem Fall eine Erstattung des Buchungspreises sowie der entstandenen Kosten ausgeschlossen. Der Kunde wird, wie man in den beigefügten Dokumenten erkennen kann, bevor er die Buchung über Euer Portal abschließt, gebeten eine Gültige Flugnummer an zu geben. Diese Buchung war dick und fett mit "MEET and GREET FLIGHTNUMBER MANDATORY" gekennzeichnet. Da der Kunde schon vorher wusste, dass er mit der Fähre anreisen würde, hätte er uns oder unseren Partner direkt darüber in Kenntnis setzen können. Dies wurde nicht getan. In diesem Fall eine Erstattung des Buchungspreises sowie der entstandenen Kosten ausgeschlossen."
Dies entspricht nicht den Tatsachen, da vor Abschluss der Buchung auf der Website in der Eingabemaske von billiger-mietwagen.de nicht ersichtlich war, dass die Angabe einer Flugnummer obligat ist. Dies wurde in der Eingabemaske von billiger-mietwagen.de nach diesem Fall Ende September geändert und wurde hiernach eingepflegt.
Gerne würde ich Ihre Einschätzung zu diesem Sachverhalt hören. Das Verhalten des Anbieters sowie von billiger-mietwagen.de ärgert mich. Man hat telefonisch mehrfach erwähnt Marktführer zu sein und einen solchen Fall noch nicht erlebt zu haben. Ein Erstattung aus Kulanz hätte das Unternehmen in meinen Augen in ein besseres Licht gerückt.
Freundliche Grüße
M. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Alexander Dietrich
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst möchte ich mich für die Beauftragung bedanken. Im Normalfall würde ich Ihnen direkt davon abraten, wegen der verhältnismäßig geringen Summe einen teuren Rechtsstreit gegen eine im Ausland ansässige Firma zu führen. Aber in diesem Fall ist das Verschulden gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung auch beim deutschen Portal billiger-mietwagen.de zu sehen, die ihren Firmensitz in Freiburg haben. Für die ordnungsgemäße Gestaltung des Buchungsprozess ist das Portal verantwortlich und die fehlende Eingabemaske hat den Schaden hier auch kausal verursacht.
Von Ihnen als Kunde kann nicht erwartet werden, dass Sie sich selbst darum kümmern, dass eine bestellte Leistung auch Sie erreichen kann, solange Sie alle geforderten Angaben tätigen. Da die Flugnummer nicht auf dem Portal gefordert wurde, ist Ihnen hier kein eigenes Verschulden zur Last zu legen. Sie hätten berechtigterweise davon ausgehen dürfen, dass die Mietwagen den ganzen Tag über am Flughafen zur Abholung bereit gehalten werden. Ich nehme dabei an, dass ein Abholtermin aber schon vereinbart worden ist.
Problematisch ist in dem Fall allerdings die Beweislast. Sie sagen, dass das Portal die Maske mittlerweile eingefügt hat. Dass dies zum Zeitpunkt der Buchung nicht der Fall gewesen ist, müssten Sie vor Gericht beweisen. Ihre eigene Aussage hat dabei leider nur wenig Wert. Screenshots der damaligen Seite hätte helfen können, aber wer fertigt die zu diesem Zeitpunkt schon an?! Es gibt zwar auch sogenannte Waybackmaschinen, mit denen man sich frühere Versionen von Internetseiten ansehen kann, aber diese umfassen regelmäßig nicht die Unterseiten für den Buchungsprozess.
Fazit: Wenn Sie nicht beweisen können, dass die Eingabemaske nicht vorhanden war bei der Buchung, rate ich Ihnen von einem gerichtlichen Rechtsstreit ab, da das Kostenrisiko im Verhältnis zu Ihrer Forderung zu groß ist.
Viele Grüße
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
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haben Sie nochmals besten Dank für Ihre Rückmeldung. Den von Ihnen erwähnten Beweis in Form eines Screenshots habe ich nicht und auch die Wayback-Maschinen sind in diesem Fall keine große Hilfe, wie Sie ausführlich erläutert haben. Ich habe in diesem Fall auch die Verbraucherzentrale BW sowie diverse Verbrauchermagazine (WISO und plusminus) kontaktiert und nochmals per Email etwas Druck bei billiger-mietwagen aufgebaut, indem unter anderem auf Rezensionen in den sozialen Medien sowie auf die Kontaktierung der Verbrauchermagazine hingewiesen wurde. Ich habe eigentlich auf eine Rückfrage beim Anbieter durch die Verbrauchermagazine gehofft, da dies meistens eine Reaktion nach sich zieht. Die Resonanz bzw. das Interesse scheint allerdings auszubleiben.
Ich frage mich nun abschließend, ob Sie glauben, dass ein fachanwaltliches Rückfrage Ihrerseits an billiger-mietwagen, das eine möglicherweise etwas besser als der Realität entsprechend aufgestellte Beweisbasis suggeriert, den Anbieter zu einer Kulanzleistung bewegen könnte. Räumen Sie dieser Idee eine Chance zu?
Freundliche Grüße und besten Dank
M. S.
In vielen Fällen schindet ein anwaltliches Schreiben mehr Eindruck, allerdings interessiert dies auch nicht jeden Anbieter. Mit dem Portal billiger-mietwagen habe ich persönlich noch keine Erfahrungen in einem Rechtsstreit gemacht, daher kann ich Ihnen die Reaktion nicht prognostizieren.
Ich kann Ihnen gerne ein Schreiben erstellen, möchte Ihnen aber auch nichts aufschwatzen. Die Kosten für ein solches Schreiben lägen bei ca. 83 EUR nach dem Gebührengesetz bei einem Streitwert bis 500 Euro. In dem Schreiben kann man die Beweislage natürlich auch in ein besseres Licht gerückt darstellen.
Ob sich dies für Sie rentiert, müssten Sie selbst bewerten. Meine Anwaltsgebühren könnten wir dem Portal in Rechnung stellen, allerdings werden diese Kosten erfahrungsgemäß ungerne beglichen und eine Klage würde sich hier, wie erwähnt, kaum lohnen. Möglich wäre es etwa ein Vergleichsangebot zu unterbreiten, z.B. über eine Summe von 250 EUR. Ich denke, das wäre die beste Lösung.
Viele Grüße
Alexander Dietrich
es hat sich nun noch eine positive Änderung ergeben. Ich selbst hatte im Vorhinein - insbesondere da ich im Januar beruflich sehr viel Leerlauf hatte und mich das Verhalten von billiger-mietwagen.de sehr geärgert hat - diesen Fall überhaupt erst erneut aufgerollt und bevor ich Sie kontaktiert hatte, nochmals versucht per Mail sowie über zwei Streitschlichtungsportale Druck aufzubauen. Ergänzend hatte ich, wie schon erwähnt, billiger-mietwagen.de darauf hingewiesen, diverse Verbraucherschützer und Magazine zu kontaktieren sowie bei ausbleibender Stellungnahme in Bezug auf die nachträgliche Änderung der Eingabemaske auf der Website von billiger-mietwagen.de darauf hingewiesen, ausreichend Motivation zu haben, auf zahlreichen Sozialen Medien sowie Websites schlechte Rezensionen zu hinterlassen. Egal welche dieser Maßnahmen nun gefruchtet hat: Autoescape hat sich gestern per Email dazu beriet erklärt 390€ - also die Ersatzbuchung - zu erstatten.
Freundliche Grüße
M. S.
PS: Sollte ich in Zukunft wieder fachkompetenten Rechtsrat benötigen, komme ich gerne auf Sie zurück.
Gerne berate ich Sie auch in Zukunft. Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende.
Viele Grüße
Alexander Dietrich