Mietkonto im Erbfall
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Christiansen,
folgender Fall: Im Familienbesitz ist eine Immobilie mit ca. 15.000€ Mieteinnahmen (warm) im Monat. Die Immobilien GbR ist aufgeteilt in je 13% unter uns drei Kindern und 61% meine Mutter. Vollständige Nutzniesserin ist jedoch noch meine Großmutter.
Ich habe vor zwei Jahren die komplette Verwaltung der Immobilie übernommen, da meine Großmutter zunehmends an Demenz leidet. Vollmacht ist vorhanden und alle in der Familie haben natürlich zugesT.mt.
Für die Mieteinnahmen habe ich ein neues Konto eröffnet, welches jedoch auf meinen Namen läuft. Der Grund war, dass meine Großmutter von ihrem Konto aufgrund ihrer Demenz immer öfter hohe Beträge abgehoben hat und danach nicht wusste wo das Geld hin ist. Selbstverständlich war das in der Familie so abgesprochen und Kontobewegungen sind ausschließlich die Mieteinnahmen bzw. Ausgaben für die Immobilie, absolut nichts privates von mir.
Nun ist es so, dass meine Großmutter wohl bald sterben wird. Wie verhält sich das Geld bzw. das Konto in der Erbschaftssteuerklärung? Selbstverständlich gehört das Geld ihr und muss in der Erklärung angegeben werden, aber wird das Finanzamt evtl. Probleme machen, da das Konto auf meinen Namen läuft?
Auch nach ihrem Tod würden wir das Konto gerne so weiter führen, dann wäre meine Mutter die Nutzniesserin. Welcher Betrag müsste dann angegeben werden? Genau der Betrag der am Stichtag/Todestag auf dem Konto war? Die Mieteinnahmen fließen ja weiter.
Oder sollte ich einfach dann das gesamte Guthaben auf ihr privates Girokonto überweisen?
Vielen Dank,
T. C.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert! Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich sehe ich es so, dass dieses Konto eine Art Forderung ist, die Ihre Großmutter Ihnen gegenüber hat. Denn das Geld wurde ja quasi nur verliehen. Ich würde es im Erbfall dann so handhaben, dass Sie die Geldsumme, die in der betreffenden Zeit transferiert wurde (abzgl. der davon bezahlten Kosten für die Immobilie) als Forderung in der Erbschaftsteuererklärung angeben. Ggfs. geben Sie dem Finanzamt noch eine Erläuterung dazu, damit es den Fall richtig einordnen kann. Ich würde diesbezüglich dann eine Aufstellung der Einnahmen sowie der Auszahlungen erstellen und diese den Erläuterungen beifügen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Erbschaftssteuer?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen