Mieterhöhung mit qualifizierten Mietspiegel in München
Beantwortet von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M. in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Dr. Koch!
Mein Vermieter fordert einer Mieterhöhung.
Mein Vermieter hat mir am 21.11.2014 eine Mieterhöhung zugeschickt (von derzeit € 12,01/m² auf € 13,86/m²).Er bezog sich auf einen Internetausdruck, welcher Durchschnittspreise von München darstellt.
Ich habe dieser Mieterhöhung am 17.012015 schriftlich nicht zustimmt und ihn auf die Gültigkeit eines qualifizierten Mietspiegles in München hingewiesen.
Daraufhin hat er den qualifizierten Mietspiegel online ausgefüllt und mir diesen zugeschickt. Dieser Mietspiegel ist jedoch fehlerhaft ausgefüllt, sodass er seinen erhöhten Mietpreis von € 13,49/m² erreicht.
z.B. einbeziehen einer Terrasse, habe aber nur Loggia; barrierefreie Wohnung, nicht barrierefrei;...Zentralheizung im Bad, habe aber nur kleine Elektroheizung im Bad; usw.
Er besteht weiterhin auf die ursprügliche Mieterhöhung vom 21.11.2014 zum 01.03.2015 mit dem nicht korrekt ausgefülltem online Mietspiegel und dem sich dadurch ergebenen Quadratmeterpreis von 13,49/m².
Was kann ich tun?
Kann ich sein Schreiben ignorieren, da ich ja bereits nicht zugestimmt hatte und mein Vermieter nun sein Recht einklagen kann?
Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
eine Mieterhöhung formell und inhaltlich korrekt umzusetzen ist rechtlich sehr anspruchsvoll und auch rein praktisch schwierig und gelingt vielen Vermietern nicht. Deshalb sollten Vermieter nach Möglichkeit bereits bei der Neuvermietung den Preis veranschlagen, den sie sich längerfristig vorstellen.
Ihr Vermieter scheint eine Mieterhöhung ohne fachkundige Hilfe umsetzen zu wollen. Seine Erfolgsaussichten - so Sie sich nicht ohne Diskussion auf die Forderung einlassen - sind gering.
Durchschnittspreise sind natürlich völlig irrelevant.
Was den Mietspiegel angeht, so kann man bis ins letzte Detail streiten, wie die Wohnung einzuordnen ist. Zwar gibt es in der Regel Auflistungen zu den jeweiligen Preiskategorien, aber diese sind nicht abschließend. Selbst innerhalb eines Stadtteils oder sogar innerhalb einer einzigen Straße variieren die Preise.
Ich würde sicherheitshalber dennoch noch einmal widersprechen.
Ihr Vermieter wird eine Klage sicher nicht ohne anwaltliche Hilfe anstreben. Dieser wird dann aktuell von einer Klage abraten und eher dafür eintreten, eine Mieterhöhung korrekt umzusetzen.
Es ist schon bitter zu sehen, wie in München die Mieter in Anspruch genommen werden. Ich denke, Ihr Vermieter ist mit dem derzeitigen Mietpreis bereits sehr gut bedient, weshalb ich da auch nicht nachgeben würde, auch keiner Teilerhöhung zustimmen würde.
Sie wohnen aber nicht in einem 2-Parteien-Haus, das auch vom Vermieter selbst bewohnt wird? Sollte dies so sein, hat der Vermieter ein jderzeitiges Sonderkündigungsrecht ohne Angabe von Gründen! In einem solchen Fall würde ein Widerspruch gegenüber einer Mieterhöhung leider sicher die Kündigung dies Mietverhältnisses bedeuten.
In allen anderen Fällen trägt das Risiko allein der Vermieter, der die Miete erhöhen möchte.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiernit zunächst weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole Koch, LL.M.
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