Mieteinnahmen Steuer
Fragestellung
Ein nettes Hallo. Frage: Wenn ich Grundstücksaufwendungen ( 5 MFH) auf SKR 03 # 2350 buche dann ist da ein Steuerschlüssel von 19% hinterlegt. Ich nehme diesen heraus weil ich Mieteinnahmen (2750 SKR 03) ohne Umsatzsteuer buche. Nun scheinen da die Meinungen auseinander zu gehen. Wenn ich z.B. Handwerkerrechnungen habe, könnte ich da die Vorsteuer ziehen. Das habe ich bis dato ja nicht gemacht weil ich die Mieteinnahmen auch nicht der Umsatzsteuer unterwerfe. Über eine definitive Auskunft vorab ganz herzlichen Dank.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vorab schon mal die Faustregel.
Nur wer umsatzsteuerbare nicht steuerbefreite Umsätze ausführt kann auch die Vorsteuer in Anspruch nehmen.
In Ihrem Fall heißt das, Sie führen zwar umsatzsteuerbare Umsätze aus, die sind aber nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfrei sind.
Gem. § 9 UStG haben Sie die Möglichkeit zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren, aber nur dann wenn ihre Mieter selbst umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt.
Hierzu ein Beispiel:
A) Sie vermieten an einen Tierarzt, dann können Sie die Umsatzsteuerpflicht wählen, weil der Tierarzt auch umsatzsteuerpflichtig ist.
B) Vermieten Sie jedoch dem Tierarzt seine private Wohnung, haben Sie keine Möglichkeit zur Option.
Ihre bisherige Vorgehensweise ist vollkommen in Ordnung.
Sollten noch Fragen offen sein melden Sie sich bitte über diese Seite.
Ich hoffe Ihnen damit weiter geholfen zu haben und verbleibe
mit besten Grüßen
Sascha Blum
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