Messeauftritt
Beantwortet von Berater Marketing-Vertrieb Andreas Prass in unter 2 Stunden
Fragestellung
Hallo
wir sind gerade auf einer Messe als Aussteller tätig und haben über eine Agentur zwei Messehostessen zwecks Promotion / Flyerverteilung engagiert.
Heute erhielten wir die Info vom Messeveranstalter dass wir ohne Lizenz keine Hostessen aktiv in den Hallen tätig sein dürfen......am Messwstand jedoch schon was uns gar nichts bringt und wir explizit die Agentur darauf hingewiesen haben dass wir Flyerverteilung wünschen.
Wir wussten nicht dass es verboten ist.
Auch ist uns nach er heutigen Messe aufgefallen, dass die zwei gebuchten Personen gar nicht die entsprachen wie gebucht. Auch der geforderte bzw. Kleidungsstil wurde nicjt eingehalten.
Geld haben wir an die Agentur bezahlt und haben versucht eine Lösung zu finden indem wir nur eine Hostesse am Stand für den restlichen Zeitraum in Anspruch nehmen.......doch kein Interesse unser Angebot anzunehmen.
Was nun ???????
Wir möchten zumindest eine anteilige Rückerstattung.........noch nicht mal die richtigen Hostessen sind gekommen.
Die Messe geht drei Tage und für den ersten heitigen Tag haben wir bis dato keine Anwesenheit untterschrieben.
Der Preis für die Hostessen lag bei ca. 1.200€.
Bitte um sehr dringe Info.Gerne auch telefonisch unter 015228607764 oder D.@protocast.de
Gruß D.
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Antwort von Berater Marketing-Vertrieb Andreas Prass
Guten Abend,
da habt Ihr ein echtes Problem, denn der Sinne der Messehostessen geht damit in die „Hose“. Das ganze juristisch aufzuarbeiten ist eine Sache, aber es geht wohl mehr um eine pragmatische Lösung.
Lösungsansatz:
1. Ihr solltet darauf bestehen, das die Histessen mit der zugesagten Kleidung erscheinen. Schadensminimierung ist Prospekte vor dem messestand zu verteilen.
2. ist die Option geprüft worden, mit der Messeleitung zu sprechen? Vielleicht ist eine kulante Lösung möglich.
3. Wenn nicht, ist die Lizenz von den Kosten umsetzbar? Wenn ja, Lizenz bezahlen.
Ich rate mit allen Mitteln die möglich sind, die Messe wie geplant abzuarbeiten. Wenn wir einen Vertrag habt, dann alles von eurer Seite erfüllen, zusatzkosten, wenn überschaubar, tragen und nach der Messe von der Agentur, wenn nötig auch über einen Anwalt, Schadenersatz fordern. Schickt Ihr die Damen nach Hause kann es schwierig werden, das Honorar zurückzubekommen....
Noch einen wichtigen Punkt. Sofort schriftlich eine Reklamation absetzen mit einer Frist setzen zur Leistungserbringung!
Welche Messe ist das? Vielleicht kann ich durch Kontakte helfen?
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Ich dacht der Vertrag wäre nichtig.....bezahlt haben wir die Agentur im vollen Umfang wie sollen weitere Kosten entstehen!?
Pragmatisch gerne doch die Agentur da wohl keine Lösung gewünscht wenn das so wäre würd ich nicht ne online beratung in anspruch nehmen.
1. Was war an den Damen genau falsch? (Sprachen, Aussehen,...?)
2. Kleidungsstil, was war falsch?
3. Sie schreiben, das eine "Morgen" und eine "Übermorgen" kommen soll. Dann schreiben Sie, sie haben beide Damen für alle Tage gebucht. War die "Aufteilung" ein Kompromissvorschlag?
4. Was wurde vertraglich vereinbart? a. mit der Agentur, b. mit der Messegesellschaft
Selbst wenn der Vertrag nichtig ist, müssen Sie das Nachweisen und dann im Dialog oder anwaltlich durchsetzen.
Die Beurteilung mit einen Stern und den Kommentar über diese Plattform ordne ich Ihrer angespannten Situation zu.
1.2 Veteibartes Autfitt kurzer rock höhe schue und polo shirt .Und gekommen sind die damen in genauem Gegenteil und falsches personal erhalten....ist das nicht so wie wenn ich einer autohaus gehe und einen schwarzen BMW bestelle und dafür ohne Rückmeldung einen weißen Fiat erhalte. Muss ich denoch das auto annehmen? Bzw. Muss ich den Frauen heute zugang zur Messe gewähren?
3. Ja das war es unter der Bedingungen das wir eine Gutschrift für den ausfall erhalten .
4. B. Mit Messegeselschaft garnicht A. Mit der Agentur ganz klar definiert dass Promotion in form von fleier verteilung in den hallen betrieben wird.
Ist der Vertrag nichtig ? Oder gültig ?
Danke für Ihren Verständnis!.
Zusammengefasst eignet sich als Lösungsansatz bereits genannte Empfehlungen. D.h. ist es wichtig, welchen schriftlichen Vertrag Sie inhaltlich geschlossen haben? Ist die Agentur laut Vertrag verpflichtet, Ihnen die Lizenz zu verschaffen, oder steht die entsprechende Erklärung in Ihrem Vertrag mit der Messegesellschaft?
Aus meinen Erfahrungen durch viele Messebeteiligungen weiss ich, das bei den meisten Messegesellschaften nicht nur der Messestand, Strom, Wasser, etc. gebucht werden muss, sondern auch die von Ihnen angesprochenen Lizenzen/Option um auf den Gängen Prospekte zu verteilen. Eine Agentur sollte Sie vernünftig beraten, aber in den meisten Fällen hat die Agentur nicht diese, von ihnen angesprochene Lizenzen zu vergeben. Wie gesagt, dazu muss man die Verträge kennen. Meine dringende Empfehlung ist, dass Sie schriftlich an die Agentur eine genaue Mängelrüge / Reklamation senden, und auf eine vertragskonforme Nachbesserung bestehen. Bitte nicht (schriftliche) eine Terminsetzung vergessen. Sollte die Agentur nicht reagieren, sollten Sie die Agentur Schadensersatzpflichtig machen. Wie und in welcher Form, dazu muss man den Vertrag kennen. Machen Sie jetzt aber nichts in Schriftform, wird die Angelegenheit schwierig. Selbst wenn der Vertrag nichtig ist, müssen Sie das Nachweisen und dann im Dialog oder anwaltlich durchsetzen. Ich rate Ihnen dann einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um Ihre Forderungen durchzusetzen. Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg