Markenrecht: Bilder mit Firmenlogo verwenden (Marktplatz)
Fragestellung
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich Bildrechten und ob eine Bildernutzung wie von mir geplant zulässig ist.
Folgende Situation:
Es handelt sich um einen Online-Marktplatz (vergleichbar mit eBay). Der Betreiber ist nicht im Besitz der Produkte, sondern Kunden/Händler nutzen lediglich die Plattform. Gehandelt werden hier ausschließlich Luxusuhren verschiedenster Marken.
Der Betreiber möchte nun auf der Seite des Portals einige Uhrenbilder verwenden um den Webauftritt professioneller aussehen zu lassen. Gemeint sind nicht die Bilder für Verkaufsartikel, (diese stellen die Verkäufer selbst), sondern einfach „schicke“ Bilder um den Webauftritt zu optimieren (Hintergründe usw.).
Meine Frage ist es folgende:
Ist es erlaubt, wenn auf den Bildern Markennamen/Logos von ROLEX, OMEGA usw. zu erkennen sind?
Selbstverständlich wären entsprechende Bildrechte vorhanden: entweder werden die Bilder selbst produziert oder es werden Bilder von Flickr verwendet, welche mit der Lizenz „Kommerzielle Nutzung und Änderung erlaubt“ versehen sind.
Beispiel Bild von Flickr mit entsprechender Lizenz:
https://www.flickr.com/photos/hypophyse/4666623572/in/photolist-87nEB7-6Xuhag-8i5LBH-6XyicY-4r6m4a-72ECkb-7CYRe2-7D3FnE-c3xP3-7nhCTY-7wfz6j-7mLKzu-7ndJxa-7eN1HG-87QYqs-7wbKNa-7sULb1-7nhCZh-7mGSXT-6Xuh4Z-7nhCLu-7wfz4d-7eN1Kf-7ndJrB-72ECf9-7sUL4u-7nhCNh-7eb3ZX-7nhCXw-7nhD2b-7eeW2C-78d5pA-7HcZLv-7HcZHr-8i91SA-6U4rsx-6Xuhc8-wFPN-7L3Qg1-7EGfPT-78d5sy-74eVAR-7wfuU5-7wfuSf-7HcZD2-7wfxRq-7HgUDY-7GMdxQ-7HgUJq-7HgUvQ
Zu Flickr möchte ich ergänzen, dass die Freigabe der Bilder jeder Fotograph selber entscheidet. Also nur, weil der Fotograf einer Kommerziellen Nutzung zustimmt, weiß ich nicht, ob das auch der Rechtsprechung entspricht.
Auffällig ist, dass bei kostenpflichtigen Bilderportalen wie „shutterstock“ oder „istock“ viele Rolex Uhren vorhanden sind, diese jedoch ALLE nur für eine redaktionelle Nutzung erlaubt werden. Für die Website scheiden diese Bilder folglich aus.
Die Copyright Angaben werden entsprechend den Flickr-Vorgaben bzw. den Fotografenwünschen befolgt.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
P.S.: im Anhang befinden sich zwei Bilder von Mobile bzw. Autoscout: Beide verkaufen nicht selber sondern stellen auch nur den Marktplatz zur Verfügung. Einer zeigt das Audi Logo, der andere nicht. (Das es ein Audi ist bleibt dennoch erkennbar).
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Tag,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu erteilten Informationen wie folgt:
Sie müssen unterscheiden zwischen der erlaubten Verwendung des Bildes und der erlaubten Verwendung der Wortmarken im Bild.
Über ersteres entscheidet der Fotograf, natürlich nur hinsichtlich der Verwendbarkeit seiner Fotografie.
Ob Sie zu Werbezwecken Wortmarken verwenden dürfen, ist vom Inhaber dieser Wortmarken abhängig.
Dabei spielt keine Rolle, ob Sie die Wortmarke direkt einsetzen oder sie in Gestalt eines Bildes einbeziehen, auf dem sie zu sehen ist.
Ohne eine entsprechende Lizensierung der jeweiligen Markeninhaber ist von Ihrem Vorhaben dringend abzuraten.
Mit freundlichen Grüßen
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Wir werden nun besser auf Bilder ohne erkennbares Logo/Markennamen zurückgreifen!
Eine Nachfrage habe ich noch an Sie.
"Ob Sie zu Werbezwecken Wortmarken verwenden dürfen, ist vom Inhaber dieser Wortmarken abhängig."
Verstehe ich Sie richtig, dass Sie schon die Verwendung des Wortes (z.B. "Rolex") als problematisch ansehen?
Denn ein Shop (auch ein Marktplatz) muss ja zur sinnvollen Sortierung die Markennamen verwenden. (siehe auch eBay-Bild im Anhang).
Weiterhin sollen geschichtliche Artikel über die einzelnen Hersteller erscheinen. Auch hier ist zumindest die Verwendung der Namen notwendig.
Folgenden Link habe ich noch gefunden, hier scheint eine Verwendung dann i.O. solange keine Verunglimpfung der Marke stattfindet. Vielleicht ist der Fall jedoch anders gelagert, dass kann ich leider nicht beurteilen.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Darf-ich-innerhalb-des-Inhaltes-einer-Website-einen-Markennamen-verwenden--f55707.html
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
wenn Sie innerhalb Ihrer Plattform eine Ordnungsfunktion aufbauen und dabei Markennamen verwenden, ist das nicht zu Werbezwecken und von daher nicht so problematisch.
Der von Ihnen angeführte Fall liegt deutlich anders und kann nicht herangezogen werden.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich mit den Markeninhabern in Verbindung zu setzen und um entsprechende Genehmigungen nachzusuchen. Es ist ja durchaus denkbar, dass diese Firmen ein Interesse daran haben, auf Ihrer Plattform zu erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen