Mann schmeißt mich raus
Fragestellung
Guten Tag,
mein Name ist Alina und ich bin 22 Jahre alt.
Ich bin über eine Partnervermittlung nach Deutschland zu einem Mann gezogen.
Der Mann ist 55 Jahre alt.
Bei Ihm lebe ich nun schon seit einem Jahr und 3 Monaten.
Ich habe seit einem Jahr einen Minijob in einer Bar und habe auch eine Deutsch-Schule besucht, die ich mit guten Noten bestanden habe.
Ich habe jetzt auch im September eine Ausbildung in einem Nagelstudio, in Aussicht.
Jetzt habe ich aber das folgende Problem:
Die Beziehung hat sich allmählich in eine Hölle verwandelt. Schon seit Monaten haben wir nur Streit und er sieht in mir eine Art Objekt und Besitz, mit dem er alles tun kann.
Er hat mich auch schon geschlagen.
Weil ich mir das aber nicht gefallen lassen möchte, will er mich nun rausschmeißen.
Ich habe auch einen kleinen Hund und weiß nicht was ich tun soll.
Er sagt, ich kann auf der Strasse leben.
Ich habe die Möglichkeit, zu einer Freundin zu ziehen, die ich im Deutsch-Kurs kennen gelernt habe und die meine Situation versteht.
Natürlich nur bis ich mir eine eigene Wohnung gefunden habe.
Das Problem dabei ist jedoch, dass ich erst meinen Hund nach Bulgarien bringen muss, weil ich ihn nicht zur meiner Freundin mitnehmen kann. Das kann ich erst in einem Monat tun.
Er will mich aber jetzt rausschmeißen. Am liebsten sofort.
Und ich möchte nicht zurück nach Bulgarien, weil ich dort gar keine Perspektiven habe und hier in Deutschland sogar schon eine Ausbildung gefunden habe.
Können Sie mir bitte sagen, ob er das darf? Und was ich machen kann?
An wen ich mich wenden kann?
Meine Staatsbürgerschaft ist übrigens bulgarisch.
Ich wäre ihnen für Ihre Hilfe sehr dankbar!
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Alina
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Susanne Heck
Sehr geehrte Fragestellerin,
aufgrund der mir zur Verfügung gestellten Informationen versuche ich Ihnen so gut wie möglich Auskunft zu geben.
Ich gehe davon aus, dass Sie
1. nicht verheiratet sind und
2. auch nicht im Mietvertrag stehen.
Sollten diese Annahmen falsch sein, melden Sie sich bitte noch einmal bei mir, da dann auch andere Antworten möglich sind.
Sie haben das große Problem, dass bei reinen Lebenspartnerschaften, die Vorschriften für die Zuweisung der Wohnung nicht gelten. Da Sie wohl auch nicht im Mietvertrag stehen, haben Sie nahezu keine Mieterrechte.
Es gibt aber die Möglichkeit sich die Wohnung nach dem Gewaltschutzgesetz zuweisen zu lassen. Hier geht es dann darum, Sie vor weiteren körperlichen Verletzungen zu schützen. Ob das in Ihrem Fall in Betracht kommt, müsste allerdings noch gemeinsam mit mir oder einem Kollegen besprochen werden. Dann müsste Ihr Partner zumindest vorübergehend selbst aus der Wohnung ausziehen.Grundsätzlich gibt es aber keine Möglichkeit - im Gegensatz zu einer Ehewohnung - einem Partner gerichtlich die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. Voraussetzung einer Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz ist zum einen, dass eine Gewalttat i.S. des § 1 GewSchG begangen wurde, also eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit eines anderen verletzt hat.
Zum anderen müssen Täter und Opfer einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt haben. Hiervon gehe ich in Ihrem Fall aus.
Eine weitere Möglichkeit wäre der Weg ins Frauenhaus. Ob bei Ihnen vor Ort diese Möglichkeit besteht, kann ich nicht beurteilen, aber das könnten Sie relativ schnell im Internet recherchieren oder bei der Polizeidienststelle nachfragen. Auch die Gemeinde sollte Ihnen Auskunft geben können. Ob Sie allerdings hier Ihren Hund mitnehmen könnten müssen Sie dort selbst abklären.
Dann gibt es auch noch die Beratungsstellen von Caritas/ pro Familia u.a. Diese helfen ebenfalls in solchen Fällen und können Sie über die Begebenheiten vor Ort genau aufklären, da dies von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist.
Für Ihren Hund gibt es wahrscheinlich ansonsten nur die Möglichkeit, diesen privat -vielleicht bei anderen Freunden- unterzubringen. Die meisten Hilfsangebote gelten nur für die Betroffenen selbst.
Ich hoffe ich konnte Ihnen eine erste Hilfe sein.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Sie können mich auch zusätzlich unter folgenden Kontaktdaten erreichen, da manchmal das persönliche Gespräch weiter helfen kann:
Rechtsanwältin Susanne Heck
Röntgenstr. 23
67454 Haßloch
Tel: 06324/ 8737375
RAin.Heck@web.de
Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Heck
Rechtsanwältin
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