Makler Vertrag über einen Immobilienverkauf; unberechtigte Courtage
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren
,
wir haben am 30.08.2018 einen Vertrag mit einem Immobilienmakler zum Verkauf unseres Hauses abgeschlossen. Vor Vertragsunterzeichnung hat uns der Makler eine vorbereitete Schätzung über den zu erzielenden Kaufpreis vorgelegt. Die Schätzung ging von 350.000 bis 429.000 EUR. Im weiteren Gespräch bot uns der Makler an, dass er für einen Erlös von einem 360.000 EUR übersteigenden Betrag eine zusätzliche Courtage von 3,57 % von uns erhalten möchte als zusätzlichen Anreiz einen möglichst hohen Preis zu erzielen. Im Vertrag wurde die Grenze von 360.000 EUR als „Mindestpreis“ festgelegt.
Bei diesem Gespräch waren unsere Schwiegertochter und mein Sohn anwesend. Beide haben es auch so, wie oben geschildert, verstanden.
Am 14.12.2018 haben wir beim Notar unser Haus zum Preis von 360.000 EUR verkauft. In diesem Kaufvertrag ist festgehalten, dass die Courtage vom Käufer zu tragen ist.
Am 21.12.2018 hat uns eine Rechnung des Maklers über 12.852,00 EUR erreicht, was einer Courtage von 3,57 % von 360.000 EUR entspricht. Auf Nachfrage teilte er uns mit, dass das so vereinbart wäre.
Da wir am 28.12.2018 einen Kaufvertrag über eine neue Immobilie abschließen möchten und die zusätzlichen nicht einkalkulierten 12.852,00 EUR eine Lücke in unserer Finanzierung bedeuten, würden wir gerne schnellstmöglich wissen, ob dieses Vorgehen des Maklers anfechtbar ist.
Wenn es möglich ist, würden wir eine Antwort gerne an unsere Mail-Adresse ulrich.schmidt@desyn.de erhalten.
Falls Sie weitere Informationen benötigen, sind wir auch telefonisch zu erreichen: 0172 2986059
Mit freundliche Grüßen
Ulrich und Bettina Schmidt.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Guten Tag,
wunschgemäß habe ich Ihnen meine erste Antwort soeben per E-Mail zugesandt.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
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