Mahnbescheid myHammer
Fragestellung
Ich bin beruflich als Handwerker tätig.
Anfang des Jahres hatte ich einen Anruf einer Vertreterin des Internet-Handwerkerprotals myHammer.
Diese bot mir die Möglichkeit die Leistungen meines Unternehmens auf deren Internetplattform anzubieten. Dieses Angebot sollte 3 Monate kostenlos sein und danach in ein Abo umgewandelt werden. Da ich an neuen Aufträgen interessiert war, habe ich dem Angebot zugestimmt. Ich fragte vorher jedoch explizit nach, wie lange die Kündigungsfrist ist. Mir wurde mitgeteilt, dass dieses Abo jederzeit, auch nach Ablauf der 3-monatigen Probezeit, mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden kann.
Ich habe mich auf diese Aussage verlassen und, aus Zeitmangel, den Vertrag ohne weiter zu lesen online bestätigt. Die erhofften Aufträge von der Internetplattform kamen nicht. Ich habe mich nicht weiter gekümmert, nach Ablauf der kostenlosen 3 Monate kam die Rechnung von myhammer über einige hundert Euro für 12 Monate Laufzeit. Von der Kündigungsfrist von einem Monat wusste natürlich bei denen keiner mehr was, sie betrug nun 3 Monate frühestens zum Laufzeitende.
Ich habe per eMail widersprochen, die Zahlung verweigert, nochmal schriftlich gekündigt und betont, dass ich keine Leistung mehr wünsche.
Daraufhin hat myHammer die Leistungen eingestestellt, ich wurde nicht mehr auf dem Internetportal gelistet und erhalte auch keine Angebote mehr.
Nach mehreren Schreiben der Rechtsanwälte von myHammer ist nun ein Mahnbescheid eingegangen.
Dort werden in der Hauptforderung 208,- Euro als offener Rechnungsbetrag und 543,04 Euro als Schadensersatz gefordert. Zusätzlich fallen dann noch Nebenkosten, Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von ca. 280,- Euro an.
Ich denke, dass ich, aus rein rechtlicher Sicht wohl oder übel werde zahlen müssen. Außerdem sind Erfolgschancen bei einem Gerichtsverfahren vermutlich ziemlich gering für mich, da ich ja rein formal einen gültigen Vertrag unterschrieben habe. Ich möchte nun meinen Schaden begrenzen und bin mir nicht sicher ob ich auch Schadensersatz zu leisten habe, da ja myHammer überhaupt keine Leistung vollbringt.
Ich möchte die Sache zum Abschluss bringen und überlege ob ich die Hauptforderung einschließlich 50% des Schadensersatzes plus Gerichtskosten, ohne Anerkennung der Forderung, zu zahlen.
Reicht das aus um das gerichtliche Mahnverfahren einzustellen oder muss ich den vollen Schadensersatz, der als Bestandteil der Hauptforderung ausgewiesen ist, zahlen um ein Ende des Mahnverfahrens zu bewirken.
Zudem möchte ich nicht, dass diese Gangster so einfach mit dieser Nummer durchkommen und, wenn ich schon zahlen muß, es ihnen so schwer wie möglich machen.
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Antwort von Rechtsanwalt Lars Liedtke
Sehr gehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage möchte ich gern wie folgt beantworten:
Zunächst einmal empfehle ich Ihnen, die Hauptforderung in Höhe von 208,00 € auzsugleichen. Gegen diese Forderung werden Sie sich nicht erfolgreich verteidigen können. Einerseits können Sie die Ihnen gegenüber getätigte telefonische Aussage nicht beweisen. Andererseits haben Sie den Fehler gemacht, den Vertrag zu schließen, ohne ihn zuvor gelesen zu haben (ich vermute, aus dem Vertragstext werden die Mindestlaufzeit von 1 Jahr und Kündigungsfrist von 3 Monaten ersichtlich).
Fraglich ist aber in der Tat die Schadensersatzforderung im Umfang von 543,04 €. Mir erschließt sich jetzt nicht, worin für die Gegenseite ein Schaden liegen soll. Denkbar wäre allenfalls, die entgangenen Einnahmen aus den nicht an Sie vermittelten Aufrägen zu Grunde zu legen. Dies wiederum überzeugt mich aber nicht, da ich davon ausgehen würde, dass diese Aufträge dann mit anderen teilnehmenden Handwerkern zustande gekommen sind.
Ich habe versucht, die AGB auf der Homepage der Gegenseite einzusehen, jedoch sind sie dort nicht öffentlich einsehbar. Von Ihrer Idee, die Schadenersatzforderung zur Hälfte in Ausgleich zu bringen halte ich nicht viel. Dies könnte dann dahingehend ausgelegt werden, dass Sie den Schadensersatz bereits dem Grunde nach anerkennen und bloß die Höhe bestreiten. Vermutlich würde die gegnerische Kanzlei, dann ins streitige Verfahren wechseln, so dass wegen der verbleibenden Restforderung dann wieder noch mehr Anwalts- und Gerichtskosten entstehen würden.
Meines Erachtens sollten Sie entweder die Forderungen vollständig begleichen, da nur so das Verfahren abgeschlossen wird, oder Sie sollten die Schadensersatzforderung vollständig bestreiten und diesbezüglich Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, sollte man davon ausgehen, sich erfolgreich gegen die Schadensersatzforderung verteidigen können.
Die Höhe der Anwaltskosten in der Nebenforderung hängt wiederum davon ab, inwieweit auch die Hauptforderungen begründet sind.
Für mich wäre es sehr hilfreich, wenn Sie mir das an Sie gerichtete Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte zukommen lassen könnten, in dem die Schadensersatzforderungen begründet werden. Gern möchte ich dieses Schreiben prüfen, um meine Antwort danach noch einmal zu konkretisieren. Sie könnten das Schreiben zum Beispiel einscannen und hier als Datei hochladen oder mir per Email übersenden.
Mit freundlichen Grüße
Lars Liedtke
Rechtsanwalt
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vielen Dank für die schnelle Antwort.
myHammer erhebt für seinen Service eine monatlich, fällige, erfolgsunabhängige, Gebühr, ca. 60,- Euro. Die Schadensersatzforderung beruht auf diesen, über die Rest-Vertragslaufzeit, entgangenen monatlichen Grundgebühren, da die Laufzeit ja 1 Jahr beträgt.
Viele Grüße
Andreas Kellner
Vielen Dank im Voraus
leider deckt sich die Rechnung mit den Inhalten der Leistungsbeschreibung. Leider gehe ich daher davon aus, dass ein Widerspruch oder auch ein Teil-Widerspruch nicht geeignet sein wird, die Forderung abzuwehren. Vermutlich wird die Forderung bzw. Restforderung durch die Gegenseite dann im streitigen verfahren weiter verfolgt werden, was wiederum noch mehr Kosten verursachen würde.
Es tut mir Leid, Ihnen nichts Positiveres mitteilen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Liedtke
Rechtsanwalt
Ich werde einfach die Anwälte nicht bezahlen.