Lohnabrechnung Prüfen
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte um Unterstuetzung bei der korrekten
Berechnung des Lohnzettels fuer Dez 2014 fuer eine Mitarbeiterin die
- 1850/Monat brutto verdient (dazu: 56 bAV)
netto: 1274,36 + 56 (bAV)
Lsktl 1, ev
- die 3 Monate davor - Lohn unveraendert
- seit dem 10.12.14 - Mutterschutzgeld
Bitte um Info, wie die Lohnabrechnung fuer Dez 20914 ausschaut mit
dem Anteil bzgl.
- Zuschuss zum Mutterschutzegld ab dem 10.12.14 (der Zuschuss
zu den 13 Euro / Tag von der Krankekasse)
- zu versteuernder Anteil vom 1.12 - 9.12.14
Wir benoetigen den Input, damit wir
- die Lohnabrechnung erstellen koennen
- Sozialversicherungsbeitraege korrekt abfuehren
- Anteil Gehalt 1.-9.12 korrekt versteuern
Vielen Dank fuer Ihre Unterstuetzung
Klaus-Dieter S. fuer Praxis Dr Monica S.
mobile 0172 720 9164
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich habe Ihnen eine Musterabrechnung für eine Lohnabrechnung beigefügt, wo auch während des laufenden Monats der Mutterschutz begonnen hat. Bis zum 09.12. müssen Sie anteilig das festgelegte Gehalt berechnen und Lohn versteuern. Den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezahlen Sie netto (ohne Lohnsteuer) als Differenz zwischen dem normalen Mutterschaftsgeld und dem anteiligen Nettogehalt. Dieser Zuschuss ist SV frei und lohnsteuerfrei. Sie holen sich diesen, wenn Sie unter 30 Mitarbeiter haben, über die Umlage U2 von der Krankenkasse des Arbeitnehmers zurück. Bitte beachten Sie, dass Sie an die Sozialversicherung eine Unterbrechungsmeldung senden müssen.
Ich hoff, Ihnen die Fragen soweit beantwortet zu haben. Vielen Dank für Ihre Fragestellung.
Bitte beachten Sie die PDF Anlage.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk, Steuerberater
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Wollte Sie nochmals ansprechen, damit wir kein Missverstaendnis haben.
Mein Verstaendnis: die MA hat ab dem 10.12 Mutterschutzgeld erhalten (21 Tage * 13 Euro = 273). Hatte berechnet, dass wir 1057 € ausbezahlen und 673 € zu versteuern sind. Von Ihnen verstehe ich, dass 1296 € auszubezahlen sind (wenn ich Ihr Schreiben richtig verstehe).
Danke fuer Rueckmeldung dazu
K-D S. fuer Praxis Dr Monica S.
S.kd@aol.com
mobile 0172 720 9164
das anteilige Brutto bis inkl. 09.12. versteuern Sie ganz normal nach der Tabelle. Die Differenz zwischen dem theoretischen Netto vom 10. bis 31.12. und dem erhaltenen Mutterschutzgeld, die Sie als AG der Angestellten bezahlen versteuern Sie nicht. Sie müssen also das theoretische Nettoentgelt für einen Monat berechnen, dann den Teil von 01. bis 09.12. abziehen und den Rest dann als Zuschuss auffüllen bzw. bezahlen. Das Lohnprogramm sollte das aber doch für Sie rechnen??
Gruss
Schenk
es ist immer zu beachten, dass in der Zeit des Mutterschutzes am Ende des Monats über den Zuschuss und das Mittschutzgeld immer das normale sonst übliche Nettogehalt erreicht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Schenk
- was wir netto auszahlen
- Lohnsteuer (Sie waren bei 61 €, ich war bei 66 €)
- ist mir bewusst, dass der Zuschuss zum Mutterschutzgeld steuerfrei und auch sozialabgabenfrei ist
Mit freundlichen Gruessen,
K-D S.
- der Betrag Lohn + Zuschuss zum Mutterschutzgeld + Mutterschutzgeld (von der Krankenkasse) dem Nettolohn der letzten 3 Monate entspricht
Gruss
Schenk