Lohnabrechnung prüfen
Beantwortet
Fragestellung
Guten Tag,
Anbei sende ich meine Lohnabrechnung für Monat August 2017.
Ich möchte bitten um Überprüfen.
Ist I und II teil, weil das Zuschläge sind immer in nächste Monat bezahlt/berechnet.
Meine denken sind hier Fehler.
1. Abrechnung I hat Grundgehalt abzüglich 81,33€ für Jobticket und Zuschläge von Monat Juli. Aber meine netto minus Jobticket gibt die Summe 1.493,41€ welche sehen wir bei die Abrechnung II.
2. Wenn ich richtig sehe wird bei Abrechnung II von netto abgezogen die netto Summe von Abrechnung I schon mit abgezogene Jobticket. Wo wir sehen wird noch mal 81,33€ abgezogen aber bei Brutto nicht drauf geschrieben Jobticket.
Ich vermute mein Arbeitgeber kassiert vor mir zwei mal im Monat Jobticket.
Meine Fragen:
- überprüfen Sie ob ich recht habe?
- wenn ich recht habe was soll ich dem Arbeitgeber schreiben?
- ob kann ich verlagen Rückzahlung? Auch seit 2013 Jahr?
- das die Summe 81,33€ nicht im brutto ausgeschildert ist ist es Steuerhinterziehung?
Bitte um Rückmeldung und Überprüfung.
Vielen Dank
AZ
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
es liegt kein doppelter Abzug vor, auch wenn die Rechnung in der Tat ein wenig unübersichtlich ist.
Wie Sie erkennen können wird das Brutto von 2.331,00 € ohne Abzug auch als erstes auf Seite II geführt. Dann kommen die Zuschläge, die es auf 2.840,25 € erhöhen. Erst dann werden die Abzüge durchgeführt.
Die Rechnung ist also insofern korrekt. Sie müssen sich I als allgemeine Rechnung vorstellen, die auf Seite II aber noch einmal neu aufgemacht wird.
Allerdings könnte der Nettoabzug des Tickets hier dennoch steuerrechtlich falsch sein.
Vertieft zu den Feinheiten:
http://www.scholz-steuer.de/index.php/steuerinformationen-17/items/jobticket-als-sachbezug-darauf-muessen-sie-achten.html
Doppelt wird aber nicht abgezogen.
UU versuchen Sie die Ticketkosten als Werbungskosten anzusetzen bei der Steuer.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
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Bewertung des Kunden
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Mir geht um netto Betrag nicht Brutto weil da ist Jobticket nicht zu sehen. Auf I Abr. Ist netto minus Jobticket und plus Zuschläge von letzte Monat. Und die ende Summe wurde mir überwiesen.
Auf II Abr. Ist Summe netto minus Jobticket minus Prämie welche geht auf schoopingkarte und die Summe netto welche mir schon bezahlt wurde.
Beteutet Jobticket schon abgezogen wird noch mal abgezogen.
Ich sehe es so. Wenn der Jobticket bei II Abr. Als brutto eingetragen wird denke ich dann ist korrekt.
Oder?
Beste Grüße
AZ
wenn im Arbeitsvertrag das Ticket als Lohnbestandteil aufgeführt wäre, dann müsste es zwingend im Brutto Anteil stehen. Auch, wenn man sich anderweitig darauf geeinigt hätte, dass es ein Lohnbestandteil sein soll.
Das ist zutreffend.
MfG
D. Saeger
- RA -
In Arbeits- und / oder Tarifverträgen können aber auch kürzere Frist und besondere Formerfordernisse der Geltendmachung vereinbart werden.
MfG
RA Saeger