Liquidierung einer GmbH
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin dabei die Fa. TIM GmbH i.L. zu liquidieren. Dabei sind nur noch folgende zwei Angelegenheiten zu klären:
1. Ein Unternehmen X hat gegenüber TIM GmbH einen Titel erwirkt. Aufgrund dessen wurde denen am 24.05.2017 von der Commerzbank 13.855,83 EUR überwiesen (das war Sicherheit für eine Versicherung). Danach wurde der Konto seitens Commerzbank geschlossen und alle Geschäfte für TIM GmbH i.L. laufen seitdem über Konto von meiner zweiter GmbH. Da bei der Liquidieren alle Kontos auf Null sein müssen möchte ich Sie hier fragen ob wir den Rest bis zum offenen Betrag in Höhe von 29.168,50 - 13.855,83 = 15.312,67 EUR ausbuchen dürfen oder wie soll hier weiter verfahren werden? TIM GmbH i.L. hat keine liquide Mittel mehr, der GF von TIM GmbH wurde bereits verurteilt durch Amtsgericht (von Amt wegen - angezeigt durch Gerichtsvollzieher wegen Schulden/Titel von Unternehmen X) wegen Insolvenz Verschleppung eine Geldstrafe zahlen und Unternehmen X hat sich wegen dem Rest trotz Bekanntgabe in dem Bundesanzeiger über die Liquidierung nie mehr gemeldet.
2. Von der in Liquidation befindlichen Unternehmen wurde mir eine Pensionszusage zugesagt. Kann man diese ohne weiteres an die zweite noch existierende GmbH übertragen? Und wenn ja können Sie mir bitte einen entsprechenden Schriftsatzmuster hierzu übersenden?
Die Rechnung für Ihre Hilfe können Sie auf ZM GmbH stellen.
Weiterhin besteht bei DAS eine Premium Rechtschutzversicherung.
Bis zu Ihrem Antwort verbleibe ich mit den besten Grüßen aus Peitz
Geschäftsführer Liquidator
ZM GmbH TIM GmbH i. L.
M. Ing. Z.
Am Teufelsteich 2
03185 Peitz
Mobil 0049 174 1842539
Tel. 0049 35601 889-115 - nur am Wochenende
Fax 0049 35601 889-116 - nur am Wochenende
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Aufgrund der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind Sie als Liquidator verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen. Soweit ein Insolvenzantrag bereits gestellt und mangels Masse abgewiesen wurde, besteht die Möglichkeit einer Löschung von Amts wegen. Eine ordnungsgemäße Beendigung des Liquidationsverfahrens ist aufgrund der bestehenden Forderung nicht möglich. Allenfalls könnte das Liquidationsverfahren abgeschlossen werden, wenn die Gläubigerin ausdrücklich auf die bestehende Forderung verzichten würde.
2. Erfolg dies nicht ist eine Löschung der Gesellschaft von Amts wegen zu beantragen. Dieser Antrag ist an das zuständige Registergericht zu senden. Dies wird eine Bescheinigung des für die in Liquidation zuständigen Finanzamtes einfordern, dass keine Steuerrückstände bestehen und das die Gesellschafter alle Einlagen erbracht haben.
3. Hinsichtlich der Übertragung der Pensionszusage auf eine andere GmbH ist die Pensionszusage zunächst auf den tatsächlichen Wert anzupassen. Soweit diese Pensionszusage durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert wurde, ist der Versicherungsanspruch auf die neue GmbH zu übertragen. Es handelt sich um eine Vertragsänderung, so dass eine Rückdeckungsversicherung der Übertragung ausdrücklich zustimmen muss.
Die Übertragung ist dann steuerfrei, wenn kein Wahlrecht in Form einer Einmalzahlung besteht. (BMF 20.1.09, IV C 3 -S 2496/08/10011, IV C 5 - S 2333/07/0003, BStBl I 09, 273, Rz. 222). Sollte dies der Fall sein, wäre der Vertrag entsprechend abzuändern.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen. Die Rechtsschutzversicherung werde ich kontaktieren, sobald die Vollmacht eingestellt ist.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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anbei übersende ich Ihnen die Rückmeldung der Rechtsschutzversicherung. Leider wird eine Übernahme der Kosten abgelehnt.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt