Leasingsrate und bahnTicket zusammen absetzen
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 2 Stunden
Fragestellung
Guten Tag,
Meine Situation sieht so aus:
ich Pendel fast jeden Tag nach Frankfurt am Main
Hinfahrt:
ich fahre morgens mit dem Auto bis Düsseldorf HBF (5 Km), dann nehme ich ICE nach Frankfurt am Main.
Rückfahrt:
ich fahre Abend zurück nach Düsseldorf HBF mit ICE, dann nehme ich mein Auto bis zu Hause (5 Km).
Hin und zurück sind ungefähr 10 km am Tag
Ich habe für ICE ein BahnCard 100 und kostet 1300 € pro 3 Monaten.
Ich fahre mit dem Auto fast 200 Km pro Monat, und könnte mehr sein.
Darf ich mit so einer Situation eine Auto Leasing Problemlos abschließen (1% Regelung)?
und die BahnCard auch absetzen?
Info:
Leasingkilometer sind 15 000 Km pro Jahr.
Ich werde davon ungefähr 2400 Km oder mehr im Jahr betrieblich fahren.
MfG
K. M.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Wenn Ihnen ein Fahrzeug durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, das Sie auch privat sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit nutzen dürfen, ergibt sich folgende Situation:
Die private Nutzung wird mittels 1%-Regelung abgegolten. Damit sind alle privaten abgegolten, allerdings nicht die Fahrten Wohnung-Arbeit. Für diese Fahrten müsste der Arbeitgeber Ihnen pro Entfernungskilometer 0,03% vom Bruttolistenpreis und Monat zusätzlich als geldwerten Vorteil versteuern. Wenn Sie nachweislich immer nur zum Bahnhof (5 Km) fahren, wären diese KM anzusetzen. Das sollten Sie aber mittels monatlicher Aufstellung gut dokumentieren und Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Denn ansonsten könnte es Probleme bei einer Lohnsteueraußenprüfung geben.
Sie können, da diese Fahrten ja besteuert werden, diese wie bisher auch als Werbungskosten geltend machen. Ansonsten können Sie die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel (Bahncard100) geltend machen, wenn diese Kosten höher sind als durch den Ansatz der Entfernungspauschale (Anzahl der Tage x einfache Entfernung zur Arbeit x 0,30 EUR/Km). Dabei wird auf den Jahreswert abgestellt. Das heißt, wäre die Entfernungspauschale im gesamten Kalenderjahr günstiger, wäre diese anzusetzen (allerdings gedeckelt auf 4.500 EUR p.a.). Zahlen Sie mehr für die Bahncard100, so können Sie diese Kosten gem. § 9 Abs. 2 EStG ansetzen.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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Grundsätzlich können Sie die Kosten der Bahncard100 als Betriebsausgabe geltend machen. Sie sollten aber festhalten, wann Sie mit der Bahn gefahren sind und was jeweils eine Einzelfahrt gekostet hätte. Wenn die Kosten der Bahncard100 günstiger sind als die Kosten für alle Einzelfahrten, ist ein 100% Abzug möglich.
Weiterhin müssten Sie, um die 1%-Regel anwenden zu können, mind. 50% betrieblich fahren. Ansonsten bliebe Ihnen die Fahrtenbuchmethode bzw. die Schätzung des betrieblichen Anteils. Es ist aber trotzdem möglich, das Auto betrieblich zu behandeln UND die Bahncard anzusetzen.
Schöne Grüße!
BahnCard100 ist günstiger als Einzel Fahrten.
Ich werde mal alle Fahrten mit dem ICE und betriebliche Fahrten mit dem Auto dokumentieren.
Letzte Frage:
Um 1% Regelung zu benutzen sind mind 50% betrieblich notwendig? Ich habe aber gegoogelt und nur 10% als betriebliche Nutzung erforderlich gelesen?
Gruß aus Düsseldorf
Entnahmen des Steuerpflichtigen für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke sind mit dem Teilwert anzusetzen; in den Fällen des § 4 Absatz 1 Satz 3 ist die Entnahme mit dem gemeinen Wert anzusetzen. 2Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen.
Grundsätzlich habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Betriebsprüfer sich durchaus mit der 1%-Regelung zufrieden geben und keinen Nachweis über die mehr als 50%ige Nutzung fordern. Es wäre aber nicht auszuschließen, weswegen ich empfehle zumindest für 3 Monate ein Fahrtebuch zu führen.
Schöne Grüße!
Gruß
K. M.
Schöne Grüße!