Leasingrecht/Vertragsrecht
Fragestellung
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
bitte senden Sie mir ein unverbindliches Preisangebot zur Beantwortung folgender Rechtsfrage(n):
Ich werde jetzt leider etwas ausholen müssen, versuche mich aber kurz zu fassen. Leider ist mein Fall relativ komplex - eigentlich gehört der Fall mehr in Leasingrecht, aber ich hoffe mir kann trotzdem weitergeholfen werden:
Vor etwas über einem Jahr habe ich einen Vertrag zur Langzeitmiete eines PKWs geschlossen, für einen Audi A1. Die Firma heißt DWM Beratungs -und Vertriebsdienstleistungen GmbH, sämtliche Gespräche in diesem Jahr und auch die Überweisung für das Auto lief über die Perfect Rent GmbH (es wurde Mal behauptet, die Firmen gehören nicht zusammen, aber das glaubt denen kein Kunde, werden Sie auch später erkennen, u.a. ist der GF der DWM zur Perfect Rent gewechselt).
Für das Auto zahlte ich ca. 13.000€ als Mietgebühr für 6 Jahre inkl. aller Kosten, eine Tankkarte für 3.000€ kaufte ich ebenfalls. Ich zahlte also den vollen Preis direkt und hatte keine monatliche Rate. Nach ein paar Monaten konnte ich das Auto abholen und es war auch einige Monate lang alles gut, bis zum Januar diesen Jahres, als ich meine Erstattung für die KFZ Steuer geltend machen wollte. Man vertröstete mich ständig und zahlte mir Monate später ca. 20% der eigentlichen Kosten. Danach fingen die Probleme im Sommer erst richtig an, als ein Brief der Perfect Rent kam, sie hätten die Verträge mit der DWM gekündigt und entweder gibt man das Auto ab, oder man zahlt noch einmal etwas, um es weiterfahren zu können. Ich habe mich dann gemeldet und gesagt, dass ich nichts zahlen werde, ich habe meine Vertragspflichten alle erfüllt und die Firma hat bereits durch Nichtzahlen der KFZ Versicherung, Vertragsbruch begangen. Danach war wenige Wochen lang alles ruhig, bis ein Brief der Firma VET ins Haus flatterte, mit der Aufforderung die Fahrzeuge nicht an die Perfect Rent abzugeben, sondern an die VET, da diese Eigentümer ist und die Verträge zwischen VET und Perfect Rent fristlos gekündigt wurden, da die Raten nicht bezahlt wurden. Dort habe ich dann auch erst einmal hingeschrieben, dass ich keinen Vertrag mit der Firma habe, diese auch nicht kenne und für das Auto komplett bezahlt habe und ich es nicht hergebe.
Irgendwann rief mich der GF der VET dann an (Herr Harms) und sagte er brauche dringend das Auto zurück und wir müssen ja ab sofort Tagessätze zahlen, dass würde ihm zustehen, wir hätten einen Brief erhalten. Wir haben nie einen Brief erhalten, erst Recht nicht per Einschreiben. Ich habe mit ihm mündlich vereinbart, dass solange bis nicht alles geklärt ist, ich keinerlei Tagessätze zahlen werde, schließlich war ich mir keiner Schuld bewusst. Außerdem wolle er mir ein Angebot für eine Leasingübermahme zukommen lassen. Es vergingen gut 4-6 Wochen, als eine Rechnung in Höhe von über 1.000€ in Bezug auf die Tagessätze kam. Dieses Mal rief ich verbittert den GF der VET selbst an und fragte, was das für eine Frechheit wäre und das er mir bis dato kein Angebot geschickt hat und wir vereinbart hatten, dass ich keinerlei Tagessätze zahlen werde. Er bot an bei dem Angebot seine Bankenraten offenzulegen. Ich sagte erneut ausdrücklich, dass ich zur Zahlung dieser Tagessätze nicht bereit bin. Einen Tag später kam dann das Angebot, welches einfach nur frech war (395€ Monatsrate für einen Audi A1, der 23.000€ Bruttolistenpreis hat - im Internet zahlt man ca. 199€ Monatsrate bei Leasing). Auf Verlangen zum Eigentumsnachweis, schickte er lediglich die Kaufbestätigung des Autos, kein KFZ Brief und auch die versprochene Offenlegung der Bankraten blieb aus - ich hatte das Gefühl, er möchte die Autos um jeden Preis zurück, daher auch dieses Wucherangebot. Ich lehnte das Angebot ab und wandte mich an einen Anwalt bei der Verbraucherzentrale, da ich bis dato leider keine Rechtsschutzversicherung hatte.
Mein Anwalt sagte sofort, dass das Ganze nach geplantem Betrug aussieht. Er sagte ich habe alles erfüllt und habe keinen Vertrag mit der VET und er schrieb die Anwälte der VET an, nachdem ich von denen einen Brief erhielt, noch einmal mit der Aufforderung das Fahrzeug herauszugeben. Ich wollte das Ganze dann irgendwann hinter mich bringen und wir haben den Anwälten der Gegenseite vorgeschlagen, einen Termin mit mir zur Abholung des Fahrzeuges zu machen. Dann meldete sich wochenlang wieder niemand. Dann passierten mehrere Dinge. Die DWM war schon länger nicht mehr zu erreichen (die waren anscheinend schon insolvent), plötzlich ging dann auch die Perfect Rent insolvent. Ich hatte mich in diesen letzten Wochen intensiv mit Recherchen zu allen Beteiligten beschäftigt. GF der DWM, ein Frank Zettner, der dann GF der Perfect Rent wurde, hat wohl öfters schon solche Machenschaften abgezogen und es liegen wohl Anzeigen gegen ihn bei der Kripo Schweinfurt vor. Der ehemalige GF der Perfect Rent, ein Herrn Aarlt, machte schon eher den Rückzieher und war weg. Ich fand aber heraus, dass der gewisse Herr Harms, der GF der VET, eine Firma mit Herrn Aarlt gegründet hatte und das mehr als 10 Firmen unter einer Adresse bei ihm laufen, dass Ganze kam mir als Privatperson seltsam vor und ich wurde das Gefühl nicht los, er könnte mit den anderen Beteiligten gemeinsame Sache machen und tut nur so, als ob er ebenfalls ein Geschädigter ist (ich kann leider nichts beweisen, ich habe nur mein Bauchgefühl und kleinere Indizien, ich möchte ihm auch nichts unterstellen).
Wie kann man als GF der VET bei Millionengeschäften nicht genau recherchieren, mit wem man dort Geschäfte macht und sogar eine eigene Firma gründen mit einem der Beteiligten? Ebenfalls schrieben die Anwälte der VET in deren Schreiben, dass die Autos an die Perfect Rent geleast wurden und diese anscheinend mit Kunden Untermietverträge abgeschlossen haben (mein Anwalt sagte dazu, dass es schon sehr seltsam ist, dass ein erfahrener GF nicht weiß, was genau mit seinen Autos passiert).
Jetzt schrieb mich der GF der VET wieder privat per SMS vor wenigen Tagen an und drohte zum 3. Mal mit einer Klage, wenn ich das Auto nicht herausgebe. Ich habe ihm geantwortet und ein paar Bedingungen aufgezählt, da ich die Sache beenden möchte (1. Abholung auf seine Kosten, es gibt hier doch keine Bringschuld?, 2. Gutachten auf seine Kosten, oder muss der Leasingnehner das zahlen? Zumal ich aber wie gesagt ja keinen Vertrag mit ihm habe, 3. er unterschreibt vor Ort, dass er keine Mängel optisch feststellen kann, da ich ihm nicht vertraue, 4. ich möchte keine Rechnung wegen irgendwelcher Tagessätze im Anschluss haben und 5. nie wieder etwas von der VET hören) - er antwortete bisher nicht darauf. Am gleichen Tag war ich noch bei meinem Anwalt, er sagte, dass der GF überhaupt an seinen und meinen Anwälten vorbei mit mir schreibt, ist suspekt. Ich soll weiter abwarten und ihn notfalls halt klagen lassen. Vergessen zu erwähnen hatte ich, dass mein Anwalt den Insolvenzverwalter der Perfect Rent kontaktiert hatte, ob wir das Fahrzeug ünerhaupt rausgeben dürften. Als Antwort erhielten wir nur, dass Fahrzeug sei nicht massezugehörig, weil die Perfect Rent die Autos ja selbst nur geleast hatte.
Jetzt bin ich auch am Ende und habe in Bezug auf die ganzen Vorfälle einfach Bedenken, dass ich im Falle einer Klage hinterher alles zahlen muss, da ich nicht versichert bin. Dann würde ich lieber das Auto abgeben, aber dafür keine weiteren Kosten zahlen müssen.
Wie schätzen Sie diese Situation ein? Ich benötige da einfach Mal eine zweite und dritte Meinung. Gerne lasse ich Ihnen auch bei Rückfragen mehr Informationen oder auch die besagten Briefstücke zukommen.
Wie sieht es mit diesen Tagessätzen aus, die er Mal verlangt hat? Ich habe nie etwas bezahlt und ich habe ja auch keinen Vertrag mit der VET gehabt. Außerdem habe ich bis auf die Rechnung nie einen Brief erhalten. Wie ist das juristisch? Wie wird da Schriftverkehr per SMS oder per Email bewertet? Wie sieht es mit normaler Post aus? Da würde seine Aussage gegen meine stehen, aber er hätte ja auch das Einschreiben auswählen können? Als Halter im Fahrzeugschein ist die VET angegeben, dass habe ich noch einmal nachgeschaut.
Aber ich hatte ja zusätzlich die ganze Zeit berechtigte Zweifel, als ich herausfand, dass er eine Firma mit Herrn Aarlt gegründet hatte und ich mir zudem keinerlei Schuld bewusst war, da ich alles bezahlt habe. Muss er dann nicht seine Schadenersatzansprüche der Firma Perfect Rent gegenüber geltend machen?
Hat die VET einfach so einen Herausgabeanspruch und wer ist dann für welche Kosten verantwortlich?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus.
PS: ich habe doch Mal sämtliche Briefstücke angehangen. Ich habe versucht sie in eine chronologische Reihenfolge zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Hass
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Antwort von Rechtsanwalt Simon Bürgler
Sehr geehrter Herr Hass,
vielen Dank für die umfangreiche Schilderung des Sachverhalts und die von Ihnen hochgeladenen Dokumente.
Ich empfehle Ihnen dringend, sich an die Empfehlungen Ihres Rechtsanwalts zu halten und Ihr Fahrzeug wie vorgesehen weiter zu benutzen und keinesfalls vorschnell an das Unternehmen VET abzugeben. Auch wenn die VET in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halterin angegeben ist, so fehlt nach wie vor ein Nachweis, ob die VET tatsächlich rechtswirksam in Ihren Leasingvertrag involviert ist. Zwar erscheint es durchaus denkbar, dass es aufgrund vertraglicher Beziehungen zwischen der DWM Beratungs- und Vertriebsdienstleistungen GmbH tatsächlich zu einer "Auswechslung" des Leasinggebers gekommen ist - ausgeschlossen ist jedoch, dass gegen Sie nun ein Anspruch auf Zahlung irgendwelcher Tagessätze besteht, die vertraglich nie vereinbart waren. Auch eine nachträgliche Vereinbarung über derartige Tagessätze zwischen der DWM und der VET ist ausgeschlossen, da ein Vertrag zu Lasten Dritter (nämlich zu Ihren Lasten) rechtswidrig ist.
Zu Ihren einzelnen Fragen:
- Außerdem habe ich bis auf die Rechnung nie einen Brief erhalten. Wie ist das juristisch? Wie wird da Schriftverkehr per SMS oder per Email bewertet? Wie sieht es mit normaler Post aus? - Briefe und E-Mails haben in der Regel einen identischen Beweiswert. Letztlich halte ich diese Frage in Ihrem Fall aber ohnehin nicht für relevant. Es ist derzeit keine Anspruchsgrundlage der VET erkennbar.
- Muss er dann nicht seine Schadenersatzansprüche der Firma Perfect Rent gegenüber geltend machen? - Schadensersatzansprüche der Firma VET gegen Sie sind nicht erkennbar; und Ansprüche des Geschäftsführers persönlich ohnehin nicht.
- Hat die VET einfach so einen Herausgabeanspruch und wer ist dann für welche Kosten verantwortlich? - In den meisten Leasingverträgen findet sich durchaus ein Kündigungsrecht des Leasinggebers, das wiederum den Leasingnehmer zur Herausgabe des Fahrzeugs verpflichtet. Unabhängig von der Frage, ob die VET tatsächlich Leasinggeber geworden ist (was nach wie vor unbeantwortet ist), braucht eine außerordentliche Kündigung einen wichtigen Grund und eine ordentliche Kündigung müsste Ihnen gegenüber kompensiert werden. Dies ist ja auch umgekehrt der Fall: Beenden Sie einen Leasingvertrag und möchten Ihren Pkw vorzeitig zurückgeben, müssten Sie auch eine Ablöse zahlen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten. Falls nicht, zögern Sie bitte nicht, Rückfragen zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Simon Bürgler
Rechtsanwalt
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zunächst einmal vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.
Leider bin ich mir jetzt immernoch nicht im Klaren darüber, wie ich nun weiter Vorgehen sollte und was im schlimmsten Fall auf mich zukommen würde.
Des Weiteren haben Sie glaube ich ein paar Sachverhalte ein wenig durcheinander gebracht, was auch nicht verwunderlich ist, denn das Ganze Gefüge ist tatsächlich sehr komplex, besonders wenn wie Sie das Ganze zum ersten Mal lesen - und mein Text war ja alles andere als kurz. Ich bin aber daher der Meinung, damit ich mir den besten Rat von Ihnen einholen kann, müssen Sie zwangsläufig das Ganze Gefüge verstehen und das würde ich mir wünschen. Also ich mache Ihnen definitiv keine Vorwürfe, ich würde nur gerne versuchen Ihnen noch einmal die Unternehmen und Personen näher zu bringen, ich denke wenn Sie dann meinen letzten Text und die Dokumente erneut durchgehen, haben Sie einen besseren Überblick.
Erklärung zu den Firmen/Personen:
- DWM:
-> mit diesem Unternehmen habe ich den Mietvertrag geschlossen, überwiesen habe ich das Geld aber an die gleich zu erwähnende Perfect Rent GmbH
-> die DWM musste angeblich gegründet werden, da die Perfect Rent alleine diese guten Mietkonditionen, aus Wettbewerbsgründen hätte nicht anbieten dürfen
-> es wurde von der Perfect Rent als die Probleme anfingen immer verneint, etwas mit der DWM direkt zu tun zu haben. Nach Meinung fast Aller gehörten die natürlich zusammen, zumal diese Unternehmen ja Verträge miteinander hatten, was auch in einem meiner hochgeladenen Schreiben deutlich wird
-> war irgendwann als die Probleme Anfang 2018 begonnen haben, ab Sommer nicht mehr erreichbar (anscheinend insolvent)
-> Geschäftsführer hier war bis Sommer 2018 Herr Zettner
- Perfect Rent:
-> komplette Kommunikation erfolgte immer über dieses Unternehmen
-> die Kosten für die Mietgebühr in Höhe von ca. 13.000€ und die 3.000€ für die Tankkarte überwies ich an das Unternehmen
-> von diesem Unternehmen erhielt ich auch 2 Dokumente in Bezug auf die Rückerstattung der KFZ Steuer, die ich ja nur zu 20% erhielt. In dem Dokument stand "Auftrag im Namen der DWM...".
-> das Unternehmen meldete Ende diesen Jahres bei dem AG Bamberg Insolvenz an
-> Geschäftsführer war hier bis Sommer 2018 ein gewisser Herr Aarlt, daraufhin übernahm Herr Zettner (vormals DWM) die Position
- VET:
-> das ist das Unternehmen was natürlich auch vorgibt geschädigt worden zu sein
-> dieses Unternehmen kannte ich bis Sommer diesen Jahres nicht, ich hatte nie was von denen gehört
-> die VET steht aber tatsächlich als Halter in meinem Fahrzeugschein
-> die VET schickte mir nach Aufforderung zum Eigentumsnachweis eine Kopie der Bestellbestätigung des Audi A1
-> die VET hat nach den Dokumenten nach die Autos an die Perfect Rent verleast, diese hat aber irgendwann die Raten nicht mehr gezahlt/nicht mehr zahlen können (hier sei noch erwähnt, dass angeblich ein Rechtsanwalt namens Herr Dohse aus Hamburg mit dem Geld des Treuhandkontos verschwunden ist, welches er verwaltet hat. Daher war die Perfect Rent angeblich nicht mehr zahlungsfähig).
-> die VET hat der Perfect Rent daraufhin die Verträge fristlos gekündigt und fordert seitdem alle Kunden auf, entweder die Autos abzugeben oder die Leasingverträge zu übernehmen (angeblich haben bereits fast alle Kunden ihre Autos abgegeben).
-> Geschäftsführer hier ist Herr Harms
-> nach Recherchearbeiten meinerseits, habe ich herausgefunden, dass Herr Harms mit Herrn Aarlt eine Firma namens Perfect Lease gegründet hatte. Außerdem hat auch er neben der VET etliche Unternehmen unter einer Adresse laufen (Hannover, Lindenallee 6a).
Fragen zu Ihrer Antwort:
- wie meinen Sie das, dass es fraglich ist ob die VET rechtswirksam in meinen Leasingvertrag involviert ist? Zumindestens hat die VET nachgewiesen, dass Sie einen Leasingvertrag mit der Perfect Rent hat oder hatte.
- auch den Punkt mit der "Auswechslung" des Leasinggebers verstehe ich leider nicht ganz. Was aber schön zu wissen ist, ist dass eine Ansetzung solcher Tagessätze zu Lasten Dritter rechtswidrig ist. Herr Harms sagt ja immer, dass er alle Geschäftsbeziehungen mit der Perfect Rent gekündigt hätte und somit kann er alle Ansorüche mir gegenüber geltend machen.
- zu Ihrem letzten Abschnitt: dort hatten Sie geschrieben, dass es einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung braucht - die gab es ja an sich (die Perfect Rent hat keine Raten mehr an die VET bezahlt). Hat er also damit dann nicht ein Recht auf die Herausgabe des Fahrzeuges?
Fragen meinerseits:
- ist es nicht das unternehmerische Risiko von Herrn Harms, wenn er Autos an Perfect Rent verleast und diese Untermietverträge mit Kunden machen? Also es klingt ja in deren Anwaltsschreiben so, als hätte die VET nicht gewusst, was mit den Autos passiert. Ob man das glauben kann?
- zu meinen Bedingungen im Falle einer Abholung des Autos:
-> habe ich eine Bringschuld? Muss ich für die Abholung zahlen?
-> wer muss die Kosten für ein Gutachten zahlen?
-> wie gehe ich vor wenn ich diesem Menschen null vertraue? In Bezug auf optische Mängel etc., ich möchte in Beisein eines Zeugen schriftlich bestätigt haben, dass alles in Ordnung ist.
- hätte er als Eigentümer der Autos nicht auch längst das Recht gehabt, diese stillzulegen?
- kann Herr Harms einfach so Klage einreichen, obwohl ich ihm ja angeboten hatte, einen Termin mit mir zur Abholung zu machen, aber unter bestimmten Bedingungen? Und müsste ich im Falle einer Klage die Kosten zahlen, oder kann man da juristisch einlenken? Oder welche Möglichkeiten habe ich da?
- und kann man die Antwort des Insolvenzverwalters der Perfect Rent nicht als "Aufforderung" sehen, dass Auto an die VET abzugeben? Er sagt ja, die Farzeuge seien nicht massezugehörig.
- reicht der Kaufvertragsnachweis der VET als Eigentumsnachweis nicht aus? Muss er mir den KFZ Brief vorlegen? Sie sagen ja, dass die Zulassung Teil 1 nicht ausreicht.
- kann man das irgendwie unterbinden, dass Herr Harms einen ständig privat kontaktiert? Warun geht er nicht den Weg über die Anwälte?
- eine doofe Frage: ganz streng genommen habe ich ja einen Vertrag mit der DWM (haben Sie auch in den Dokumenten dabei), auch wenn diese immer ganz eng mit der Perfect Rent vernetzt war - und die VET hat ja die Verträge mit der Perfect Rent gekündigt, die DWM ist denen ja nicht bekannt. Könnte ich rein juristisch nicht sagen, ich habe keinen Vertrag mit der Perfect Rent, daher berührt es mich nicht, dass Sie die Verträge mit denen gekündigt haben? Die Perfect Rent wiederum hat aber auch die Verträge mit der DWM gekündigt, es ist also alles sehr komplex und undurchsichtig. Ist das überhaupt rechtens gewesen? Es scheint als habe die VET die Autos an die Perfect Rent verleast, diese wiederum aber über Verträge mit der DWM durch die DWM an Kunden untervermietet.
Jetzt gibt es noch etwas Neues von heute Morgen - Herr Harms, GF der VET, hat mich wieder per SMS kontaktiert, nachdem er auf meine letzte SMS mit meinen Bedingungen zur Abholung nicht geantwortet hatte. Er sei Morgen in meiner Nähe und würde gerne das Auto abholen. Ich habe ihm geantwortet, dass ich schon einmal gesagg habe, er soll mich nicht ständig an den Anwälten vorbei kontaktieren und das ich nicht von heute auf Morgen springen kann und ich sowas auch planen muss, schließlich bin ich in Vollzeit beschäftigt.
Ich habe doch das Recht zu sagen, dass es Morgen nicht geht, oder? Es ist viel zu kurzfristig.
Ich hoffe Sie verstehen mich und haben Verständnis dafür. Ich freue mich auf Ihre erneute Rückmeldung und Beantwortung aller Fragen, da dieser Fall für mich echt wichtig ist. Im Vordergrund steht für mich eine Einigung bzw. Klärung, ohne dass weitere Kosten auf mich zukommen wie z.B. die Zahlung der Tagessätze oder im Falle einer Klage durch die VET.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Hass
es tut mir leid, wenn es hier zu Missverständnissen kam. Ich werde mich in Kürze nochmals bei Ihnen melden und auf Ihre Nachfragen eingehen.
Mit freundlichen Grüßen
Simon Bürgler
Rechtsanwalt
zu Ihren Fragen:
- "Herr Harms sagt ja immer, dass er alle Geschäftsbeziehungen mit der Perfect Rent gekündigt hätte und somit kann er alle Ansorüche mir gegenüber geltend machen." - So einfach ist das nicht. Verträge haben immer nur eine Wirkung zwischen den Parteien, die sie geschlossen haben. Die Fa. VET kann vertragliche Ansprüche, die von der Perfect Rent aufgrund der Insolvenz nicht mehr erfüllt werden können, nun nicht einfach gegenüber Ihnen geltend machen.
- "zu Ihrem letzten Abschnitt: dort hatten Sie geschrieben, dass es einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung braucht" - Auch hier dürfen die unterschiedlichen Vertragsbeziehungen nicht durcheinander gebracht werden. Ein vertragliches Kündigungsrecht besteht immer nur zwischen denen, die auch tatsächlich einen Vertrag miteinander geschlossen haben.
" ist es nicht das unternehmerische Risiko von Herrn Harms, wenn er Autos an Perfect Rent verleast und diese Untermietverträge mit Kunden machen? Also es klingt ja in deren Anwaltsschreiben so, als hätte die VET nicht gewusst, was mit den Autos passiert. Ob man das glauben kann?" - Eben weil die Rolle der Fa. VET noch nicht geklärt ist, würde ich abwarten, bis dies der Fall ist. Sie haben ja bereits selbst den Verdacht, dass es zwischen der DWM und der Perfect Rent nicht ganz sauber ablief - wer weiß, ob nicht auch die Firma VET in dieses Konstrukt verwickelt ist.
- Sofern die Fa. VET tatsächlich einen Herausgabeanspruch gegen Sie haben sollte (die Voraussetzungen hierfür wären erst noch von der VET zu erbringen), handelt es sich hierbei um eine Holschuld. Ein Gutachten müsste die Fa. VET bezahlen - bei großen Mängeln könnte sie aber Sie in Regress nehmen.
Die Fa. VET kann natürlich jederzeit Klage auf Herausgabe einreichen. Dann müsste sie aber sämtliche Voraussetzungen darlegen UND BEWEISEN, die einen solchen Herausgabeanspruch begründen. Hierfür reicht ja nicht nur die bloße Eigenschaft als Eigentümerin aus. Die Fa. VET müsste auch beweisen, dass Sie kein Recht zum Besitz des Fahrzeugs haben. Der Vertrag mit der Firma DWM deutet hier zunächst auf das Gegenteil hin.
Allein die persönliche Kontaktaufnahme mit Ihnen und die Umgehung Ihres Rechtsanwalts halte ich für höchst unprofessionell.
Ich würde Ihnen weiter raten, Ihr Fahrzeug nicht vorschnell abzugeben, insbesondere angesichts der bereits bezahlten 16.000 Euro - ein diesbezüglicher Rückzahlungsanspruch gegenüber der VET dürfte auf keinen Fall bestehen. Und die Erfolgsaussichten bei einer Forderungsanmeldung gegenüber dem Insolvenzverwalter dürften gegen null tendieren.
Sollte Sie sich doch für eine Abgabe des Fahrzeugs entscheiden, sollte Ihr Rechtsanwalt eine entsprechende Vereinbarung vorformulieren.
Mit freundlichen Grüßen
Simon Bürgler
Rechtsanwalt