Kündigungsschreiben Vertrag
Fragestellung
Hallo und schönen guten Tag.
Erst einmal schon im Voraus,vielen dank das Sie sich unser Problem durchgelesen haben.
Nun zu unserem Problem.
Im April haben wir einen Liefer-/Montagevertrag,einen Werbe-Standort-Vertrag mit einer Firma abgeschlossen,die Wintergärten baut.
Im Schreiben vom 4.4.13 wurde uns eine vertragsgerechte Abwicklung der Verträge,bis spätestens 30.6.13,zugesichert.Wir haben alle notwendigen Unterlagen und Auskünfte per Fax/Post und Telefon,an die dafür zuständigen Mitarbeiter von diesem Unternehmen, weitergereicht.
Eine Anzahlung in Höhe von 3000 Euro haben wir auch schon entrichtet.
Am 3.7. haben wir dann ein Kündigungsschreiben für die obengenannten Verträge geschrieben und abgeschickt,da die Firma sich nicht an die Abwicklung gehalten hat.Heut 8.7.bekamen wir einen Anruf von einem Herren der Firma,mit der Aussage,das wir ja auch mal hätten uns dort melden müssen um einen Termin mit dem Herren,der die ganzen Aufmasse alles macht, abzusprechen.
Mein Mann ist Montagearbeiter und ich arbeite auch in Schichten und wir haben nun unsere Terrasse schon abgerissen(unsere Kinder und wir können diese nun leider nicht mehr benutzen),weil wir Ende April einen Anruf bekamen,wo die ganzen Eckdaten des Vertrages noch einmal abgeglichen wurden.Bei diesem Gespräch wurde dann auch gesagt das wir in den nächsten Tagen Unterlagen zugeschickt bekommen,diese unterschreiben und wieder zurück senden müssen,um dann einen Termin für das Aufmass zumachen.Uns sind nun Kosten für den Abbau der Terrasse damit verbundene finanzielle Einbussen und die Bereitstellungszinsen der Bank.
Bitte helfen Sie uns
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
die Aussage des Mitarbeiters, Sie hätten sich ja auch mal melden können, ist wenig verständlich.
Nach Ihrer Schilderung war der 30.06.2013 als fester Fertigungstermin vereinbart gewesen.
Ist dieses tatsächlich der Fall - was nur eine Prüfung aller Unterlagen und der Gesamtumstände ergeben kann, ich aber derzeit nach Ihrer Schilderung unterstelle - mussten Sie sich rechtlich nicht mehr bei der Firma melden.
Denn nach § 286 Abs.2 BGB bedarf es keiner weiteren Mahnung um den Schuldner in Verzug zu setzen, wenn wür die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist.
Das bedeutet, dass Sie dann, wenn eine bestimmte Terminvorgabe besteht (hier der 30.06.), keine weitere Mahnung aussprechen müssen.
Die Vorhaltungen der Gegenseite sind also rechtlich unbeachtlich, da sie sich in Verzug befunden hat.
Aber wie bereits geschildert, unterstelle ich dabei Ihre Ausführungen. Es ist ganz bestimmt sinnvoll, das von Ihnen genannte Schreiben vom 04.04.2013 genau zu prüfen, ob dort auch wirklich ein fester Termin verbindlich schon vereinbart gewesen ist.
Ist die Firma in Verzug geraten, konnten Sie den Vertrag auch berechtigterweise kündigen.
Dann können Sie auch die Vorauszahlung zurück verlangen. Aufgrund des verzuges darf die Firma dann keine Abzüge vornehmen.
Problematsicher ist die Sache hinsichtlich der schon abgerissenen Terrasse, und die weitergehenden Bereitstellungszinsen.
Diese Positionen können nur als zusätzlicher Schadensersatz geltend gemacht werden.Voraussetzung für den Anspruch auf Schadensersatz ist allerdings, dass der Firma eine Nachfrist gesetzt worden ist (oder diese Nachfristsetzung entfällt) und die Hnadwerksfirma die Leistungsverzögerung verschuldet hat.
Eine Nachfrist ist nicht gesetzt worden. Eine Nachfrist ist aber leider auch nicht entfallen, da offenbar noch ein Termin für das notwendige Aufmaß vereinbart worden ist.
Als Fazit ist daher - vorbehaltlich der Prüfung dieses Schreibens vom 04.04.2013 festzuhalten:
Nach Ihrer Schilderung waren Sie zur Kündigung berechtigt.
Sie haben einen Rückzahlungsanspruch der geleisteten Vorauszahlungen.
Sie haben keine weiteren Schadensersatzansprüche wegen der abgerissenen Terrasse und Bereitstellungskosten, da es an einer Nachfristsetzung fehlt.
Sie sollten nun überlegen, was Sie wünschen. Aufgrund der Kündigung ist der vertrag hinfällig; diese Kündigung können Sie auch nicht einseitig rückgängig machen.
Viele Firmen wollen aber der Vertrag dann wieder auflegen lassen. Die Kündigung wird dann im Einvernehmen als unbeachtlich bewertet und der Vertrag läuft weiter.
So kommen Sie dann vielleicht noch zu Ihrem Windergarten und die Aufwendungen/Kosten wären nicht vergeblich.
Bedenken Sie, dass Sie Nachfragen stellen können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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