Kündigung Eigenbedarf und Mieterhöhung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Beutler,
ich wohne mit meiner Familie in einer Wohnung zur Miete (Kaltmiete 850 Euro).
Die Wohnung soll in kürze verkauft werden (Eigentümerübergang vermutlich der 01.06.2020).
Wir sind stark am überlegen die Wohnung selbst zu kaufen. Aufgrund der aktuellen Situation aber unschlüssig. Deshalb hier meine Frage: Wie lange können wir sicher in der Wohnung bleiben , wenn ein neuer Eigentümer Eigenbedarf anmeldet. Zudem interessiert mich die gesetzliche Mieterhöhung, die bis dahin einhergehen kann.
Laut meinem unterzeichneten Mietvertrag vom 21.02.2015 ist dort folgendes niedergeschrieben:
$2 Mietzeit:
"Das Mietverhältnis beginnt am 15.04.2015 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragsparteien verzichten innerhalb des ersten Jahres nach Mietbeginn auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. Durch erfolgreiche Nachmietersuche kann der Mieter verlangen, das Vertragsverhältnis auch während des Zeitraums des Kündigungsverzichts aufzulösen.
Die Wohnung wird derzeit von meiner Ehefrau, mir und unseren beiden Kindern (4 und 7 Jahre) bewohnt.
Vielen Dank
M. L.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Beutler
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
bitte entnehmen Sie meine Antwort auf Ihre Anfrage dem Anhang.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Beutler
Rechtsanwalt
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