Kündigung auf Eigenbedarf nach Kauf einer Eigentumswohnung
Fragestellung
Meine Frau und ich erwägen den Kauf einer DG - Wohnung in Stuttgart zum Zwecke der Eigennutzung. Die Wohnung ist seit 20 Jahren vermietet an einen Herren, der ca 60 Jahre alt ist.
Laut uns vorliegenden Unterlagen des Maklers gibt es eine notarielle Teilungserklärung aus dem Jahr 1995. Das Mietverhältnis begann im Jahr 1996.
Unsere Frage:
Gilt in dem vorliegenden Fall die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist von 12 Monaten oder tritt hier die Sperrfristenregelung, die, soweit wir informiert sind, für Stuttgart 5 Jahre beträgt?
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihrer Schilderung wird die 12-Monats-Frist gelten:
Die Sperrfristregelung - die seit 2015 in Stuttgart tatsächlich fünf Jahre beträgt - greift hier nicht ein.
Denn Voraussetzung wäre, dass eine SCHON VERMIETETE Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wäre, d.h. der Vermieter als Eigentümer einer VERMIETETEN Wohnung muss nach beginn des Mietvertrages für diese Wohnung Wohnungseigentum begründen.
Das ist hier nicht der Fall, da erst Wohnungseigentum begründet worden ist und danach die Wohnung vermietet worden ist.
Dann aber greift die Sperrfristregelung nicht ein.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia Trua-Bohle
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