Korrekturlesen Schreiben Buchautor an insolventen Verlag wg. Rechterückforderung
Fragestellung
Guten Tag,
mein Verlagspartner, ein Verlag, wird von einem Insolvenzverwalter betreut. Die Autoren werden nun gefragt, ob ihre Titel vom Aufkäufer des insolventen Verlags, ebenfalls ein Verlag (an dem der Insolvenzverwalter beteiligt ist) - die Titel zu gleichen Konditionen weitergeführt werden dürfen.
Daraus folgere ich, dass ich jetzt die Möglichkeit habe, alle dem insolventen Verlag eingeräumten Rechte - zurückzufordern. Dies will ich in einem Schreiben (.docx, 265 Wörter) bekunden und will das aber der Sicherheit halber von einem Ihrer Experten gegengelesen haben um Fehler zu vermeiden.
Wäre das möglich und wieviel würde das kosten?
Freundliche Grüße aus Aachen,
N. K.
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Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Fragesteller,
das von Ihnen vorformulierte Schreiben ist juristisch nicht genau so formuliert, wie man es als Anwalt machen würde.
Aber Sie haben den wesentlichen Inhalt vollständig erfasst und machen darin deutlich, was Sie möchten.
Dass Sie letztendlich kein "Rücktrittsrecht" haben ist insoweit nicht schädlich.
Tatsächlich kann der nicht mehr existente Verlag (nach Löschung in Folge der Insolvenz) keine Rechte mehr haben. Die Rechte selbst können nicht übertragen, sondern nur lizensiert werden. Daher wurde Ihnen das Angebot unterbreitet.
Dies können Sie mit dem gefertigten Schreiben so zum Ausdruck bringen.
Sollten sich noch weitere Probleme ergeben, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
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danke fürs "Geraderücken"! ;-)
D. h., ich ändere im Text "Rücktrittsrecht"... in "sehe von der weiteren Lizensierung ab" um, richtig?
"Ich hatte gestern Abend noch ein Gespräch mit einem Freund, einem Rechtsanwalt, der mir dringend angeraten hat auf weitere Lizensierungen zu verzichten. Das hat mich überzeugt.
Ich bin also nicht damit einverstanden, dass die Verlagsrechte der von mir verfassten Titel an den Eifelbild-Verlag übergehen.
Das offizielle Schreiben ist gerade in Arbeit und wird dem Regionalia Verlag morgen zugestellt."
... oder kann das kürzer? Wird per E-Mail gesendet