Korrekte Versteuerung Nebenjobtätigkeit
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Klüsener
zunächst meine Daten:
• 32 Jahre alt, getrennt Lebend, 1 Tochter
• Deutscher Staatsbürger
• Ich: Steuerklasse 1
• Bruttojahresgehalt Haupttätigkeit: Ca. 72.000 Euro brutto per anno
• Geplante Einkünfte aus dem Nebenverdienst: Ca. 10.000 – 12.000 brutto per anno
Ich plane eine Nebentätigkeit. Diese wird wie folgt aussehen:
Es handelt sich um zwei Firmen im Ausland (Schweiz und Österreich), welche seine Dienste den Kunden anbietet.
Verkauft werden dem Kunden Sport-Live-Daten.
Meine Aufgabe wird es sein Sport-Ereignisse zu besuchen und über eine App (Smartphone und Datenkarte werden durch den Arbeitgeber gestellt) Daten an eine zentrale Datenbank zu senden.
Ich bewerbe mich im Vorfeld auf einem Online-Portal für Sportereignisse und erhalte dann eine Zusage von meinem Arbeitgeber für das jeweilige Sportereignis.
Hierzu nutze ich meinen Laptop, meine Internetverbindung und eine kleine Arbeitsecke in meiner Wohnung.
D.h. ich kann hier frei entscheiden, wann und welches Spiel ich machen möchte.
Es wird auch vorkommen, dass ich aufgrund meiner Haupttätigkeit verreist bin und deshalb mal einen oder zwei Monate keine Spiele mache bzw. Sportereignisse besuche.
Dann verdiene ich aber auch nichts im Nebenjob.
Nach der Zusage nutze ich mein privates Auto und besuche das Sportereignis.
Es kommt pro Sportereignis regelmäßig vor, dass ich dann von meinem Arbeitgeber auf mein privates Handy angerufen werde, um Fragen zu klären, d.h. ich nutze hier auch mein eigenes Handy.
Die komplette Arbeitszeit pro Sportereignis dauert in der Regel ca. 4 Stunden (Abreise Wohnung, Ankunft Wohnung).
Vor Ort kaufe ich in der Regel eine Eintrittskarte.
Ich setze mich auf die Pressetribüne und übermittle nun Sportdaten Live an die zentrale Datenbank.
Ich erhalte hierfür 70 Euro vergütet
Ebenfalls erhalte ich die Kosten für die Eintrittskarte gestellt / rückvergütet.
Ebenfalls erhalte ich zusätzlich eine pauschale für die Hin- und Rückfahrt (Spritkosten).
Für die Transportkosten muss ich dem Arbeitgeber Tankquittungen vorweisen.
Am Ende des Monats erstelle ich im Online-Portal eine Art Rechnung an meinen Arbeitgeber und erhalte das Geld per Online-Überweisung auf eine Online-Bank.
Damit ich dann das Geld von meiner Online-Bank auf meine Sparkassen-Bank zu transferieren fallen Gebühren an.
Fragen:
1. Handelt es sich hierbei um eine selbstständige Nebentätigkeit oder Nichtselbständige Nebentätigkeit?
2. Handelt es sich hierbei um eine freiberufliche journalistische Nebentätigkeit?
3. Muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden?
4. Wie melde ich diese Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt an? Bitte skizzieren Sie mir dies detailliert.
5. Nachdem ich mich angemeldet habe, werde ich dann monatlich Steuern bezahlen? Bitte skizzieren Sie detailliert den Ablauf nach der ersten Anmeldung und dem weiteren Verlauf.
6. Wie und in welcher Art & Weise übermittle ich meine Einkünfte und Kosten?
7. Welche Kosten kann ich angeben (Internet-Verbindung, Laptop, Arbeitsecke, Kilometer-Pauschale für Hin- und Rückreise pro Sportereignis, Abschreibung für mein privates PKW)? Kann ich diese Kosten angeben? Wenn ja, wie? Fällt ihnen noch etwas Weiteres ein?
8. Zu welchem Steuersatz wird hier besteuert?
9. Was muss ich beachten, damit ich keine bösen Überraschungen erlebe? Was können Sie mir hier empfehlen, damit dies gut für mich abläuft?
10. Kann ich monatlich, je nachdem wie viel ich verdient habe im letzten Monat, eine Steuer beim Finanzamt bezahlen?
Ich werde exakt nach ihren Anweisungen weiter verfahren und meine Nebeneinkünfte versteuern.
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
TT
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen nachfolgend im Rahmen einer Erstberatung einen Überblick über die steuerlichen Besonderheiten Ihres vorgetragenen Sachverhalts geben:
Grundsätzlich gilt:
Einkommensteuer müssen nebenberuflich Selbstständige für Nebeneinkünfte zahlen, sobald diese über 410 Euro im Jahr liegen.
Zu Ihren Fragen:
1. Handelt es sich hierbei um eine selbstständige Nebentätigkeit oder Nichtselbständige Nebentätigkeit?
Sie werden für mindestens für zwei Auftraggeber tätig: Somit handelt es sich grundsätzlich um eine selbstädnige Nebentätigkeit.
Abhängig Beschäftigte...
- ... sind in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert.
- ... sind an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden, was Ort, Zeit und Art und Weise der Arbeit angeht.
Selbstständige...
- ... sind in der Regel für mehrere Auftraggeber tätig.
- ... gestalten ihre Arbeitszeit und die Art und Weise ihrer Tätigkeit selbst.
- ... können selbst versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen.
Dies können Sie am besten an Ihrem Vertrag ersehen, ob Sie vorgenannte Kriterien zur Selbständigkeit erfüllen.
2. Handelt es sich hierbei um eine freiberufliche journalistische Nebentätigkeit?
Meines Erachtens handelt es sich um keine freiberufliche Tätigkeit, da Sie hierzu nicht extra ein Ausbildung oder ähnliches absolviert haben.
3. Muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden?
Da es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, müssen Sie dieses auch anmelden.
4. Wie melde ich diese Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt an?
Das Gewerbe müssen Sie auch beim Finanzamt anmelden. Hierzu benötigen Sie einen Fragebogen, den ich Ihnen als Anlage beigefügt habe.
Sie bekommen nach Abgabe des Fragebogens vom Finanzamt eine Steuernummer mitgeteilt.
Unter dieser geben Sie dann jährlich Ihre Einkommensteuererklärung ab.
Ich gehe davon aus, dass Sie Kleinunternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne sind (Ihre Einnahmen betragen jährlich unter EUR 17.500). Somit brauchen Sie grundsätzlich keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben.
6. Wie und in welcher Art & Weise übermittle ich meine Einkünfte und Kosten?
7. Welche Kosten kann ich angeben (Internet-Verbindung, Laptop, Arbeitsecke, Kilometer-Pauschale für Hin- und Rückreise pro Sportereignis, Abschreibung für mein privates PKW)? Kann ich diese Kosten angeben? Wenn ja, wie? Fällt ihnen noch etwas Weiteres ein?
9. Was muss ich beachten, damit ich keine bösen Überraschungen erlebe? Was können Sie mir hier empfehlen, damit dies gut für mich abläuft?
Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ermitteln Sie wie viele Freiberufler und Inhaber kleiner Gewerbebetriebe ganz einfach:
Sie stellen Betriebseinnahmen und -ausgaben gegenüber und ziehen die Ausgaben von den Einnahmen ab.
Dies passiert im Rahmen einer Einnahme-Überschussrechnung (EÜR). Diese ist jährlich aufzustellen.
Das Ergebnis wird dann in die Anlage G als Gewinn/Verlust in die jährlich abzugebende Einkommensteuererklärung eingetragen.
Ich habe Ihnen die Anlage EÜR nebst Anleitung beigefügt. Hier können Sie entnehmen, wie die EÜR aufgebaut ist und welche Ausgaben hierzu alles dazugehören.
Diese Anlage EÜR ist genauso aufgebaut wie die eigentliche Einnahme-Überschussrechnung.
Die Anlage EÜR wird der jährlich einzureichenden Einkommensteuererklärung beigefügt. Auch die Einnahme-Überschussrechnung wird der Einkommensteuererklärung beigefügt.
5. Nachdem ich mich angemeldet habe, werde ich dann monatlich Steuern bezahlen?
8. Zu welchem Steuersatz wird hier besteuert?
10. Kann ich monatlich, je nachdem wie viel ich verdient habe im letzten Monat, eine Steuer beim Finanzamt bezahlen?
Die erzielten Einkünfte werden zu Ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hinzugerechnet. Hierauf wird dann Ihre Einkommensteuer berechnet.
Sie sollten in Höhe von ca. 40 % Ihrer Nebeneinkünfte Einkommensteuervorauszahlungen vierteljährlich leisten oder diesen Betrag auf jeden Fall beiseite legen. So können Sie im Falle einer Nachzahlung diesen Betrag an das Finanzamt zahlen.
Die Einkommensteuervorauszahlung ist nicht monatlich zu leisten, auch nicht individuell, wieviel Sie im Monat erwirtschaftet haben. Es werden grundsätzlich einmal jährlich zum 10.03, 10.06, 10.09 und 10.12. Einkommensteuervorauszahlungen festgsetzt. Bemessungsgrundlage ist der Einkommensteuerbetrag auf den voraussichtlich im Jahr erzielten Gewinn, auf vier Beträge gleichmäßig aufgeteilt. Grundsätzlich geht das Finanzamt erst einmal von dem Betrag, den Sie im Fragebogen genannt haben.
Ich habe versucht, möglichst konkret auf Ihren Sachverhalt einzugehen. Aber dabei kann es an einigen Punkten individuell bei Ihnen abweichen. Es handelt sich wie beschrieben um eine Erstberatung. Im Einzelfall könnte sich bei vollständiger Kenntnis der Sachlage steuerlich andere Schlussfolgerungen gezogen werden. Auch kann ich im Rahmen der Erstberatung in diesem Format Ihnen leider nicht solch eine Vielzahl von detaillierten Informationen liefern. Ich hoffe aber, ich konnte Ihnen Ihre Fragen hinreichend beantworten und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Klüsener, Steuerberaterin
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