Kompromiss Mieterhöhunh
Fragestellung
Hallo Herr Fischer,
ich hatte angehangenes Schreiben an den Eigentümer cc Hausverwaltung geschickt.
Daraufhin erhielt ich am Wochenende ebenfalls angehangenes Schreiben mit einem Kompromissvorschlag. Sollte ich diesen annehmen? Ich denke eher nein, da es nicht begründet und fast wie ein Eingeständnis von Fehlern ist. Seh ich das richtig? Wenn überhaupt würde ich den Mittelwert zahlen.
Vielen Dank.
S. G.
P.s. Wie kann ich mit Ihnen in Zukunft kommunizieren? Die Arag übernimmt ja den Fall und ich würde gern weiter von Ihnen betreut werden. Dennoch über diese Plattform?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
meine Antworten habe ich hier in der Anlage hochgeladen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Fischer, Ra
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Ich habe am 16.04.das entsprechende Schreiben an die Hausverwaltung gesendet. Es kam keine Bestätigung. Es würde aber am 01.05. und 01.06. die erhöhte Miete abgebucht. Am 09.05. habe ich nachgefragt und eine E-Mail erhalten dass davon ausgegangen wird, dass der Eigentümer den Vorschlag akzeptiert. Ich habe die Lastschriften zurückgeben und die alte Miete überwiesen. Heute habe ich eine E-Mail bekommen. Aber ist es nicht so dass mein Gegenvorschlag ein neuer Antrag ist und somit auch die Fristen neu sind? Bitte schicken Sie mir ein Angebot und ich lade Ihnen die entsprechenden E-Mails und mein Schreiben hoch.
Vielen Danke! S. G.