Klärung Erbfolge
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Standke,
in meiner Verwandtschaft ist ein Cousin verstorben und hat leider kein Testament hinterlassen.
Er lebte mit einer Frau 14 Jahre zusammen und sie hat nun gesetzlich nicht das Recht, einen
Erbschein zu erhalten, da beide nicht verheiratet waren.
Erben wären nun eigentlich 14 Cousins und Cousinen. Die meisten wissen aber von dieser Erbschaft
noch nichts. Wir sind aktuell 3 Erben, die eigentlich das Erbe nicht antreten wollen und gehofft hatten,
dass die Lebensgefährtin den Nachlass aufgrund rechtlicher Grundlagen erhält.
Auf Anfrage beim Nachlassgericht wird aber mit Ausstellung eines Erbscheins die gesetzliche Erbfolge
ausgelöst und alle Erbberechtigten erfahren von dem potenziellen Erbe. Dies sollte nach unserer Meinung
vermieden werden, da es (wie so oft) Streitigkeiten im Familienverband gab und Personen erben würden,
deren Erbberechtigung eindeutig vom Verstorbenen ausgeschlossen worden wäre.
Wir befinden uns in einem Dilemma, da wir keinen Weg erkennen können, den Nachlass des Verstorbenen
mit Würde zu behandeln.
Deshalb meine Fragen(n):
1. Gibt es einen Weg, der Lebensgefährtin auch ohne Testament das Erbe zukommen zu
lassen? Z. B. wenn Freunde und Verwandte bestätigen, dass der Verstorbene diesen
Wunsch mündlich geäußert hat?
2. Wenn es für Punkt 1 keine Lösung gibt, gibt es eine rechtliche Möglichkeit für einen
Erben, ohne den Antrag auf einen Erbschein zu stellen, als Betreuer oder Nachlass-
verwalter eingesetzt zu werden, um die persönlichen Dinge und noch vorhandenen
Verbindlichkeiten (Abos etc.) pietätvoll zu sichten und aufzulösen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrter Ratsuchender,
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass es für die Freundin des Erblassers keine rechtliche Möglichkeit gibt, an den Nachlass teilzuhaben. Dieses hätte der Erblasser zu Lebzeiten regeln müssen.
Zu 2) würde ich an Ihrer Stelle versuchen die Verträge durch Vorlage der Sterbeurkunde zu kündigen. Zeitungsverlage, Stadtwerke, Telefonanbieter und Versicherung reicht in der Regel als Nachweis die Sterbeurkunde. Schwieriger wird es allerdings, wenn SIe oder die Lebensgefährtin keinen Zugang zu den Unterlagen haben.
Dann würde ich Ihnen empfehlen beim Nachlassgericht vorzusprechen und eine Nachlassverwaltung zu beantragen, da zu besorgen ist, dass das Erbscheinsverfahren noch sehr lange dauern wird. Voraussichtlich wird das Gericht dann jedoch eine nicht betroffene Person als Nachlassevrwalter bestimmen.
Sollte eine Person in Besitz einer Vollmachtsurkunde (Vorsorgevollmacht oder ähnliches) für den Erblasser sein, können damit sämtliche Verträge gekündigt werden.
Tut mir leid, dass ich Ihnen keine erfreulicheren Nachrichten überbringen kann. Ich wünschen Ihnen jedoch viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
K. Standke
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