Kindesunterhalt 14J und 16J.
Fragestellung
Guten Tag,
meine Exfrau weigert sich den Unterhalt momentan zu zahlen da sie das angeblich nicht kann. An Kindesunterhalt werden mir ca. 500 und jetzt angekündigt nur noch 266 Euro überwiesen.
Der Betriebsarzt hätte ihr gesagt da (nachdem nun auch die 14J. Tochter zu uns gezogen ist mit hohem Kostenaufwand, Wandeinziehen neue Möbel usw.) sie psychisch nicht mehr in der Lage wäre mehr zu arbeiten...als 60%
zu allem Unglück ist die Mutter in Privatinsolvenz, ich denke seit 2 Jahren...lebt bei der Mutter im Haus und verdienst angeblich nur 1300 Euro Netto.
Ich lebe in neuer Ehe mit 2 Mädchen der Frau und dem Sohn (und jetzt seit Sept. der Tochter) in einer 4 Raumwohnung im Norden Münchens
Ich arbeite 120% und bekomme Netto ca. 2900 Euro
meine Frau ca. 1600 Euro
Ich habe jahrelang viel Unterhalt bezahlt...und jetzt das...müssen ich und die 2 Kinder das so hinnehmen ? Da ist es mit dem Urlaub vorbei...ich bezahl ja schon die Nachhilfe selbst !
Frage: Wie geht man hier vor ? Das Jugendamt verweigert eine Vorauszahlung da die Kids mehr als 12 Jahre alt sind ?!
Was passiert wenn die Mutter ein Grundstück erbt ?
Ist der Unterhalt in nach späteren Jahren pfändbar ?
Vielen Dank für eine fachkundige Einschätzung.
Thomas Fischer
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Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich kann Ihren Unmut sehr gut verstehen. Leider ist es oft so, dass die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners eingeschränkt ist durch angebliche Arbeitsunfähigkeit. Und oft sind dies psychische Erkrankungen.
In einen Unterhaltsprozess müßte die Mutter dieses durch ein Sachverständigengutachten (und nicht der Betriebsarzt) beweisen. Sollte dies nicht bestätigt werden, sind der Mutter fiktive Einkünfte zuzurechnen. Also der Verdienst in ihrer jetzigen Anstellung zur vollen Stundenzahl und eventuell bei entsprechender Zumutbarkeit ein Nebenjob. Der Ausgang eines derartigen Sachverständigengutachten kann von mir allerdings nicht eingeschätzt werden. Dafür fehlen mir zu Informationen zur Vorerkrankungen, Anamnese etc.
Eventuell könnte der Mutter auch ein Wohnvorteil zugerechnet werden, wenn sie bei ihre eigenen Mutter keine Miete zahlt.
Es besteht zwar der Grundsatz, dass der Unterhaltsschuldner zumindest den Mindestunterhalt schuldet. Allerdings muss ich aus eigener Erfahrung leider sagen, dass davon oft Ausnahmen gemacht werden, wenn der Unterhaltsschuldner die Mutter ist, die eine Krankheit einwendet. Ich habe oft das Gefühl, dass insoweit die Väter strenger behandelt werden.
Unterhaltstitel, die sich auf rückständigen Unterhalt beziehen, verjähren in 30 Jahren. Sollte die Kindesmutter durch eine Erbschaft zu Vermögen kommen, könnte darein vollstreckt werden. Da das Insolvenzverfahren bereits läuft, handelt es sich nicht um eine Insolenzforderung.
Unterhaltstitel für regelmäßig zukünftige Unterhaltsleistungen verjähren allerdings bereits in 3 Jahren. Außerdem ist zu beachten, dass die Kinder selbst im eigenen Namen vollstrecken müssen, wenn sie volljährig sind.
Ich sehe für Sie als einzige Möglichkeit leider nur, den Unterhalt einzuklagen!
Ich hoffe, dass ich Ihnen einwenig helfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
K. Standke
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