KFZ Kosten
Beantwortet von Rechtsanwalt und Steuerberater Nils Hoefer
Fragestellung
Bin selbständig / Gewerbe / Gewinnermittlung GuV./ Umsatz-steuerpflichtig
Möchte einen neuen PKW / Firmenwagen kaufen.
(habe auch einen privaten PKW)
Werde den Firmenwagen nur beruflich nutzen.Ich beabsichtige,
den Firmenwagen mit einem Kredit für 7 Jahre zu finanzieren,
so dass es dann bezahlt ist.
Ich gehe davon aus, das die kompletten Kreditkosten und die Abschreibung
steuerlich geltend gemacht werden können.
Die Umsatzsteuer in dem Jahr, in dem Sie gezahlt wird (bei Neuanschaffung )
Kann man den PKW nach den 7 Jahren ins Privatvermögen nehmen,
ohne das Steuern anfallen ?
Gibt es bessere Alternativen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt und Steuerberater Nils Hoefer
Geehrter Fragensteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gern auf der Grundlage der gegebenen Informationen wie folgt beantworten möchte:
Ich gehe im Folgenden davon aus, dass Sie Einzelunternehmen sind, also keine GmbH, etc. vorliegt.
1. Betriebliche Nutzung
Wenn Sie den PKW zu mehr als 50% betrieblich nutzen, liegt sog. notwendiges Betriebsvermögen vor. Alle Ausgaben, Anschaffung wie laufende Kosten, sind Betriebsausgaben im Einzelunternehmen. Bei Nutzung zwischen 10%-50% ist dies als sog. gewillkürtes Betriebsvermögen ebenfalls möglich, muss aber aktiv so in der Bilanz oder einem Anlagenverzeichnis (Einnahmen-Überschuss-Rechner) angesetzt werden.
2. Private Nutzung
Bei einem betrieblichen PKW unterstellt der Steuergesetzgeber Ihnen eine private Nutzung, die zu versteuern ist. Für deren Bewertung kann zwischen der sog. 1% Regel (vom Bruttolistenpreis) oder der Fahrtenbuchmethode gewählt werden. Ihr Einwand, es gebe auch ein Privatfahrzeug, bleibt ungehört. Anders ist dies nur bei Fahrzeugen, die der Art und Beschaffenheit für eine private Nutzung ungeeignet sind, wie der Werkstatt- oder Monteurswagen oder Transporter, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Einrichtung objektiv nicht zur Privatnutzung bestimmt sind.
Wenn Sie den PKW tatsächlich nicht privat nutzen, bleibt Ihnen leider nur der Weg über die Fahrtenbuchmethode, also der vollständigen Erfassung und Nachweis über alle betrieblicher Fahrten, die der jährlichen Fahrleistung entsprechen muss.
3. Umsatzsteuer
Sie haben bei der Zuordnung ins Betriebsvermögen den vollständigen Vorsteuerabzug, allerdings gilt auch bei der Umsatzsteuer eine Korrektur dahingehend, dass auf die private Nutzung Umsatzsteuer anfällt (Bewertung analog 1%-Regel oder Fahrtenbuchmethode).
4. Überführung ins Privatvermögen
Wenn Sie den PKW nach 7 Jahren ins Privatvermögen überführen möchten und damit nach vollständiger steuerlicher Abschreibung (Buchwert € 0,00), gilt dies als Entnahme, die mit dem gemeinen Wert (=Ansatz zum Verkehrswert) als Einkommen zu versteuern ist.
5. Alternativen
Die Alternative wäre nur die Anschaffung im Privatvermögen und der Ansatz betrieblicher Fahrten mit € 0,30. Dies macht aber nur Sinn, wenn die Privatfahrten überwiegen oder der Listenpreis für die 1%-Regel sehr hoch ist.
Ich hoffe, ihre Fragenstellungen vollständig beantwortet zu haben, auch wenn einige Antworten leider nicht so ausgefallen sind, wie wohl von Ihnen erhofft. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die Rückfrageoption!
Mit freundlichen Grüßen
Nils Hoefer
Rechtsanwalt und Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Gewinn- und Verlustrechnung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen