Kfz im Besitz meines Vaters - Betriebliche Fahrten steuerlich absetzen
Fragestellung
Wie kann ich in folgender Konstellation am besten die Fahrtkosten die ich betrieblich habe absetzen?
Halter und Käufer ist mein Vater, Eigentumsvorbehalt der kreditgebenden Bank.
Mein Vater hat es mir kostenfrei zur Nutzung überlassen, ich bezahle Benzin, Wartung und Reperatur laufen IdR über meinen Vater.
Fahrzeug wird zu ca 60-75% betrieblich genutzt.
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Antwort von Steuerberater Dennis Helmbold
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Aus meiner Sicht bestehen hier zwei Alternativen:
1.) Ansatz pauscher KM-Sätze bzw. Ansatz der tatsächlichen Kosten:
Hierbei würden Sie pro betrieblich gefahrenen KM 0,30 €/je KM als pauschale Betriebsausgabe absetzen können. Der Ansatz weiterer Kosten ist dann nicht mehr möglich. Alternativ können Sie Ihre gezahlten Kosten (ohne Finanzierungskosten und Abschreibung des KFZ, da Sie nicht Eigentümer sind) bezogen auf die betriebliche Nutzung aufteilen und absetzen.
Beispiel:
gesamten Kosten pro Jahr: 10.000,00 Euro (KFZ-Steuer, Versicherung, Tanken)
Gesamtfahrleistung 10.000 KM (= 1 € je KM)
Fahrleistung betrieblich: 7.000 KM
Betriebsausgabe: 7.000 KM x 1,00 €/je KM = 7.000,00 €
2.) schriftliche unentgeltliche Überlassung durch Ihren Vater (eine Art Leasing) mit Zordnung zum umsatzsteuerlichen und ertragsteuerlichen Betriebsvermögen:
Ihr Vater und Sie vereinbaren schriftlich (!) eine Überlassung des KFZ (ähnlich wie Leasing) zu einem Wert von 0,00 €/Monat. Sie ordnen das KFZ Ihrem Unternehmens- und Betriebsvermögen zu.
Sämtliche Aufwendungen sind daher Betriebsausgabe, sofern die Formvoraussetzungen erfüllt sind ist der Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen (z.B. Tanken) abzugsfähig.
Nachteil: ein privater Nutzungsanteil muss versteuert werden. Dies geht mit der sog. 1%-Regelung oder durch Führen eines Fahrtenbuchs.
Ggf. kommt, da eben die größen Aufwendungen des Autos (Leasing/Finanzierung) fehlen, die sog. Kostendeckelung zum tragen. Das würde bedeuten, dass der max. private Nutzungsanteil die entstandenen Kosten beträgt.
Sie müssen daher ausrechnen, was für Sie günstiger ist.
Der einfachste Weg ist aus meiner Sicht Alternative 1. Sofern Sie wenig KM in der Gesamtleistung haben, müsste dies auch der steuerlich für Sie günstigste Weg sein.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen und freue mich über Ihre Bewertung auf yourXpert.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Helmbold
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Auf mehrere Rückfragen wurde einwandfrei geantwortet.
Antwort des Experten: Vielen Dank.
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Ihre Schilderung ist richtig. Allerdings bezweifle ich, dass Sie den pauschalen Wert von 0,30 € übertreffen.
Bitte bedenken Sie, dass Sie Kosten, die Ihr Vater trägt, nicht mit ansetzen können.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen und freue mich über Ihre Bewertung auf yourXpert.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Helmbold
Wenn Versicherung und Steuern über meinen Vater laufen, hab ich ja nur Kosten mit Vorsteuer, buche also monatlich den betreffenden Anteil von den netto kosten + 19% von 2130 unentgeltliche Wertabgaben auf 4645 Verwendung von Kfz 19%Ust.
Ist das soweit richtig?
Ansonsten auch schonmal hier zusätzlich zur Bewertung danke für die ausführliche Antwort und die einwandfreie Beantwortung der Rückfragen.
Mit freundlichen Grüßen