Kauf eines Plasma-Geräts, Support wird verwehrt
Fragestellung
Hallo Herr Hesterberg,
ich habe da ein Problem mit der Firma EOB Market (Accor Cosmetic Corrector).
Ich habe Ende 2016 ein Plasma Pen dieser Firma erworben. Inkl. war eine Einsteigerschulung und Support. Anfang 2017 gab es dann seitens der Firma die Möglichkeit diesen Pen gegen ein neueres Modell auszutauschen. Die nannten das "Upgrade" und berechneten 490€. DArin enthalten war ein Gutschein für eine Schulung. Das hab ich auch genutzt. Auf dieser Schulung hatte ich meine Freundin mit und die Schulungsleitung demonstrierte an ihr wie man Stirnfalten behandelt. Meine Freundin hat heute noch kleine Dellen von den Verbrennungen dieses Gerätes, daher wollte ich damit nicht arbeiten und bot den Pen zum Verkauf an. Die Firma macht mir da schon Frechheiten und behauptete, dass ich den Pen nicht verkaufen dürfe. Darüber hab ich mir keine GEdanken gemacht, denn schließlich ist das Ding mein Eigentum und ich habe nichts unterschrieben, was den Verkauf verbietet. Es gab dann eine DAme die den Pen kaufen wollte. Mit ihr hatte ich eine Ratenzahlung ausgemacht und das ging natürlich in die Hose. In dem Vertrag stand, dass das Eigentum an dem Gerät erst bei vollständiger Bezahlung übergeht. Das Geld kam natürlich nicht an und der Pen ging bei der Dame kaputt, bzw. wurde immer Schwächer. (Diese Problematik gab es wohl öfter, ich vermute ein Akkuproblem). Ich verlangte das Gerät zurück, 1. weil kein Geld kam und 2. um das Gerät reparieren zu lassen. Schließlich hatte ich ja den Kaufvertrag dieses "Upgrades". Ich hatte schon per Facebook mit dem Chef der Firma geschrieben, der mir sagte es sei kein Problem, selbst wenn die Garantie ein paar Tage abgelaufen sei. (zu diesem Zeitpunkt lag ich noch in der Garantie). Es hat dann bisl gedauert bis die "Käuferin" den Pen zurück geschickt hatte. Ich habe dann also Anfang Juni ein Ticket im Accor-Support eröffnet. (Frau Brandt, eine ganz schrecklich unverschämte Person und Teil dieser Firma hat mir den Link zum Support noch geschickt). Ich erhielt bis heute keine Antwort. Am Montag schrieb ich denen wie ich weiter vorgehen soll. Sie schrieb zurück ich hätte den Pen doch verkauft. Die Käuferin habe auch schon Kontakt zur Firma aufgenommen. Ich hätte somit keinen Anspruch mehr auf Support und die Garantie sei eh abgelaufen.
Die Firma verwehrt mir also die Reparatur dieses Gerätes, weil ich ihn angeblich verkauft habe und somit alles erlicht. Auch unabhängig von der Garantie. Ich hätte ja für einen Akkuwechsel auch bezahlt.
Der Stift ist somit unbrauchbar für mich, denn man muss ihn zum öffnen kaputt machen.
Gestern hab ich dann folgenden Text in einer Facebook-Gruppe gepostet:
ab den Accor, aber nachdem meine Freundin nun überall Dellen hat (nicht bin mir, sondern von der Schulungsleitung) konnte ich damit nicht guten Gewissens Geld verdienen. Nun ist der Pen defekt und der Support möchte sich darum nicht kümmern, da ich den Pen angeblich verkauft habe, was nicht stimmt. Von einem netten Team kann man bei einigen sprechen, bei einigen wenigen dennoch ganz und garnicht. Ich hab diese Firma als höchst unprofessionell erlebt.
Daraufhin hat mich diese unverschämte Person angeschrieben:
Danke schön. Noch dümmer als die Polizei erlaubt. Das gibt jetzt eine fette Anzeige von unserem Anwalt. So lügen und schlecht machen für etwas was sie verbockt haben. Wir können alles nachweisen. Der Anwalt wird dafür sorgen das sie es öffentlich richtig stellen müssen.
Folgende Fragen hab ich nun:
1. Wegen dem Post können die mir ja nichts oder? Das ist meine Meinung und sonst keine strafbaren oder abmahnfähigen Tatbestände oder?
2. Wie kann ich mit dem Stift weiter verfahren? Ich möchte das Gerät nicht für so viel Geld weg werfen.
Ich habe mehrere Chatprotokolle und Email-Verkehr mit dieser Firma. Es gab von Anfang an Probleme. Erst mit der Lieferung, dann machte die eine Trainerin die andere fertig. Dann kam der neue Pen nicht, dann muss ich zusehen wie ich meinen Schulungsgutschein eingelöst bekomme und so weiter und so fort.
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
1.
Ich sehe hier auch keine Möglichkeit der Firma, wegen des posts gegen Sie vorzugehen. Im Einzelnen:
Weder enthält Ihr Beitrag beleidigende oder sonstige diffamierende Inhalte noch Unwahrheiten und ist damit nicht angreifbar. Er liegt damit im Rahmen der allgemeinen Meinungsäußerungsfreiheit.
Damit wird er auch nicht gegen die Nutzungsbedingungen der Seite, auf denen Sie den post abgesetzt haben, verstoßen.
Alles in allem sehe ich keine Ansatzpunkte, dass man da gegen Sie vorgehen kann. Im Ergebnis brauchen Sie auch nicht weiter auf die Äußerung zu reagieren.
2.
Hier müsste ich noch genauer von Ihnen wissen, wann das Upgrade erfolgt ist. Ich nehme an, dass auch Anfang 2017 der Plasmastift komplett getauscht wurde, weil man in diese Möglichkeit zu dem genannten Preis angeboten hatte, richtig?
So sollten Sie auf jeden Fall innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist liegen, es sei denn, diese ist verkürzt worden (was bei Gewerbetreibenden eher möglich ist, aber die vertragliche Regelung hinsichtlich der Wirksamkeit genau geprüft werden müsste) und unterhalb von zwei Jahren liegen würde.
Um eine Garantie geht es insoweit nicht, das ist eine vertraglich freiwillig eingeräumte Möglichkeit, Kaufsachen zurückzunehmen beziehungsweise auszutauschen und hat nichts mit den gesetzlichen Bestimmungen zu der Gewährleistung zu tun.
Sie können daher wegen eines oder mehreren Mangels bzw. Mängeln Nachbesserung beziehungsweise Neulieferung verlangen, allein nach Ihrer Wahl. Verkauft haben Sie das Gerät nicht beziehungsweise wurde der Verkauf rückabgewickelt, sodass auch Ihnen nur die Ansprüche zustehen.
Ich würde das jetzt schriftlich von denen verlangen, dass man entweder das Gerät zurücknimmt und Ihnen ein neues liefert oder die Mängel beseitigt. Geschieht das nicht innerhalb der gesetzten Frist von 2-3 Wochen, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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Können die zb im Online-Bestellprozess darauf hingewiesen haben? Ich vermute dass die meinen mit einem Verkauf müssen sie keine Gewährleistung mehr geben, nicht weil er nicht mehr mein ist, sondern weil sie den Käufern damit „verbieten“ wollen den Pen zu verkaufen. Das hatten die bei mir auch schon versucht. Da es aber mein Pen ist und ich keinen Vertrag unterschrieben habe der einen Verkauf verbietet habe ich mich auch davon nicht beeindrucken lassen. Jetzt sagen sie ich habe den Pen jemandem überlassen der nicht geschult ist. Kann aber ja auch nicht mein Problem sein. Ich kann ja auch ein Auto kaufen ohne einen Führerschein zu haben.
Können die mir, abgesehen von der gesetzlichen Gewährleistung, einen kostenpflichtigen Support verwehren? Ich könnte ja sonst mit dem Gerät gar nichts mehr anfangen.
Liebe Grüße und vielen Dank
Janine
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
In Ordnung, dann können Sie so verfahren, wie von mir dargestellt wurde.
Ich habe mir die AGBs auf der betreffenden Seite angesehen.
Dort steht nur:
"Gewährleistung
Es gilt eine Gewährleistungsdauer von einem Jahr.
Beachten Sie die gesonderten Garantiebestimmungen für Geräte:
Gewährleistung und Garantie für Geräte
(Klicken um dem Link zu folgen)
Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so reklamieren Sie bitte solche Fehler sofort gegenüber uns. Die Ware ist, insbesondere bei Transportschäden, in dem Zustand zu belassen, wie sie der Besteller erhalten hat.
Für alle während unserer Gewährleistungsfrist von einem Jahr auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Ihrer Wahl die gesetzlichen Ansprüche. Die können für unsere Geräte eine Garantie-Verlängerung erwerben."
Das passt dann aber bei einem Upgrade im Februar, wenn Sie bis Feb. 2018 das gerügt haben. War dem so?
Ob diese AGBs Ihnen zugegangen sind oder abrufbar waren, muss aber die Gegenseite nachweisen.
Ansonsten haben Sie die Kaufsache nicht weiterverkauft.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
Liege ich dann dennoch in der Frist weil ich es angezeigt hab oder muss ich ein Ticket in der Frist eröffnet haben?
Ein Ticket hatte ich dann am 07.06. und am 09.07. eröffnet.
Ich will mittlerweile das Ding am liebsten zurück geben. Zumal man damit einfach nicht arbeiten kann. Meine Freindin hat ja jetzt Dellen. Da kann ich mich nicht an Kunden ran trauen. Außerdem möchte ich mit dieser Firma nichts mehr zu tun haben.
Beim Kauf waren ja eine Einweisung dabei. Wenn die das Ding zurück nehmen, können die dann den Erstattungsbetrag kürzen?
Wenn ich einen Brief durch einen Anwalt verschicken lassen will, machen Sie sowas auch?
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das sollte für die Hemmung der Frist durch Verhandlungen über den Anspruch (§ 203 BGB) ausreichend gewesen sein.
Gerne kann ich Ihnen hier ein Folgeangebot für eine außergerichtliche Tätigkeit in Form eines Schreibens übermitteln, ist das für Sie so in Ordnung? Danke für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt