Kapitalgewinne von ausländischen Maklern (DeGiro)
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Christiansen,
ich habe ein Konto bei einem Börsenmakler (DeGiro), der in den Niederlanden registriert ist und für mich keine Kapitalertragssteuern zahlt. Dieses Jahr, habe ich Aktien mit Gewinn verkauft und Dividenden erhalten. Ich habe dieses Jahr keine ETFs (Exchange Traded Funds) gekauft oder verkauft.
Ich habe die folgende Fragen:
1. Ist es richtig, dass ich die realisierten Kapitalgewinne und Dividenden in den Abschnitt Anlage KAP, Ziel 15 "Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug" eingebe?
2. Sind Kosten für geschlossene Positionen steuerlich absetzbar (z. B. Transaktionszahlungen, Währungswechselgebühren)?
3. Wenn ich in Zukunft ETFs kaufe, sollten die nicht realisierten Gewinne aus diesen ETFs in einem separaten Abschnitt der Steuererklärung erfasst werden oder gebe ich nur realisierte Gewinne aus dem Verkauf von ETFs ein?
Für den Fall, dass es hilfreich sein wird, habe ich eine Jahresübersicht von DeGiro beigefügt.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße,
Vladislav Ionushas
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Morgen Herr Ionushas,
vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert. Ihre Fragen möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten.
1. Ist es richtig, dass ich die realisierten Kapitalgewinne und Dividenden in den Abschnitt Anlage KAP, Ziel 15 "Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug" eingebe?
Ja, es ist korrekt. Tragen Sie bitte die Erträge in Zeile 15 der Anlage KAP ein und reichen Sie Übersicht der Kapitalerträge dem Finanzamt ein (dieses wird die Aufstellung benötigen).
2. Sind Kosten für geschlossene Positionen steuerlich absetzbar (z. B. Transaktionszahlungen, Währungswechselgebühren)?
Sofern die Beträge nicht im direkten Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf stehen (Transaktionskosten), sind die Kosten nicht als Werbungskosten absetzbar (z.B. Depotgebühren, § 20 Abs. 9 EStG). Wenn der Broker Ihnen durch Wechselkurse höhere Kosten belastet, so mindert das Ihren Verkaufserlös (in Euro ) bzw. erhöht die Anschaffungskosten. Insofern sind diese Kosten absetzbar, da diese im Zusammenhang mit der Erwerb oder Verkauf der Aktien steht.
3. Wenn ich in Zukunft ETFs kaufe, sollten die nicht realisierten Gewinne aus diesen ETFs in einem separaten Abschnitt der Steuererklärung erfasst werden oder gebe ich nur realisierte Gewinne aus dem Verkauf von ETFs ein?
Seit der Einführung Investmentsteuergesetz hat sich bei thesaurierenden Fonds und auch ETS´s die Besteuerung geändert. Somit müssen auch Wertsteigerungen bei nicht ausschüttenden Fonds/ETF´s teilweise besteuert werden. Die Ermittlung dieser Beträge ist etwas komplex und sprengt den Rahmen dieser Beratung. Einzutragen sind die entsprechenden Werte aber in der Anlage KAP-Inv in den Zeilen 9 - 13. Die Besteuerung wiederum hängt von der Art des Fonds ab.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Kapitalvermögen?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen