ist ein Kaufvertrag zustande gekommen
Fragestellung
lt. Wahtsapp-Verkehr
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Aus meiner Sicht ist hier noch kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Ein Solcher kommt durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag/Angebot und Annahme) zustande. Doch dürfte es hier an einem entsprechenden endgültigen Rechtsbindungswillen fehlen, da hier lediglich eine "Reservierung" vereinbart wurde. Im Ergebnis halte ich daher, einen wirksamen Kaufvertrag für nicht gegeben.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne erneut kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)
Sie haben eine Frage im Bereich Kaufrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)