Investments in Kryptowährung
Beantwortet von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Fragestellung
Hallo Herr Arens,
ich habe ein paar Fragen bezüglich der steuerlichen Regelungen bei Investments in Kryptowährung. Ich bin Angestellter bei der Telekom und investiere privat.
Ich habe mir Anfang 2017 Bitcoins gekauft. Einen Teil habe ich mir (nachdem der Bitcoin stark gestiegen ist), mitte des Jahres wieder auszahlen lassen und einen Teil habe ich in ein ICO investiert.
Auch die Coins aus der ICO-Investition sind stark gestiegen. Mittlerweile habe ich auch teile davon wieder veräußert und andere Coins von dem Geld gekauft, die ebenfalls gestiegen sind.
Außerdem habe ich noch Mining betrieben also ein paar Coins mit meinem PC hergestellt. Diese habe ich ebenfalls in andere Coins investiert und auch diese sind gestiegen.
Jetzt die Fragen:
1.Was muss ich bei der Steuererklärung nun angeben?
2. Könnten Sie mir diese erstellen undwenn ja, was würde es kosten?
3. Muss ich jede Transaktion irgendwie nachweisen können und bsp. alle Transaktion aller verschiedenen Marktplätze wo ich angemeldet bin dokumentieren? In welcher Form?
4. Wenn ich vermehrtes Geld aus einem Investment in einen anderen Coin reinvestiere und dann wegen fallenden Kursen wieder verliere, muss ich dann trotzdem für das erste Investment Steuern bezahlen?
5. Wenn ich Mining im großen Stil betreiben möchte, benötige ich dann ein Gewerbe und wenn ja ab welcher Größenordnung?
6. Gibt es für 2018 Neuregelungen die zu beachten sind?
Ich hoffe Sie können mir mit meinen spezielleren Fragen helfen.
Freundliche Grüße
O. K.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Guten Tag Herr K.!
Der Kauf und Verkauf von Krytowährungen ist nach § 23 EStG ein privates Veräußerungsgeschäft und unterliegt dann der Einkommensteuer, wenn zwischen dem Kauf und Verkauf weniger als 1 Jahr liegt. Die Krytowährungen werden steuerlich als Gegenstände/Waren eingestuft. Hier kommen wir an den ...
Punkt 3 Ihrer Frage. Nachweis der Transaktionen:
Für Kryptowährungen gilt grundsätzlich die Einzelbewertung. Aus Vereinfachungsgründen wird das FiFo-Verfahren angewendet. Für die zuerst gekauften Coins wird unterstellt, dass diese als erstes veräußert werden. Der Tausch von Coins ist der Veräußerung gleichgestellt.
Es gibt im Internet einige Anbieter, welche beschreiben, wie man das FiFo-Verfahren umgeht. Das liest sich erstmal ganz gut. In wie weit diese Handlungsweisen den steuerrechtlichen Prüfungen standhält ist offen.
So oder so, empfehle ich eine separate Aufzeichnung der Transaktionen, z.B. in Excel. Hier können Sie das Datum, die Menge, Art des Coins, Plattform/Börse, Gegenwert in Euro/USD festhalten und bestmöglich eine Zuordnung zum Verkaufszeitpunkt (-art, -ort, usw. festhalten). Dadurch sollte in den meisten Fällen eine Einzelbewertung nachvollziehbar sein. Ob dies steuerlich immer zum besten Ergebnis führt, ist eine andere Frage. Aber nur so können Sie entscheiden, welche Möglichkeiten bei den künftigen Anschaffungen und Verkäufen sie wählen.
Im Rahmen Ihrer Frage zu Punkt 4 gilt, dass Gewinne und Verluste (ermittelt, wie unter 3 erläutert) aus den einzeln zuordenbaren Geschäften innerhalb eines Jahres verrechnet werden und nur der Saldo hieraus die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bildet. Beachten Sie aber auch, dass auch für die Verluste die jahresfrist gilt. Das heißt nach einem Jahr sind die Verluste nicht mehr steuerlich zu berücksichtigen.
Zu Punkt 5:
Per Definition sind Miner ganz normale Gewerbetreibende. Sie sind definiert, als Unternehmer die selbstständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Dabei darf es sich nicht um Land- und Forstwirtschaft, selbstständige Arbeit oder reine Vermögensverwaltung handeln.
Am letzten Punkt unterscheiden sich also Miner und private Spekulanten. Miner üben keine private Vermögensverwaltung aus und schöpfen daher aus der Rechenleistung den Mehrwert. Miner können daher mit einem digitalen Bergbauunternehmen gleichgestellt werden.
Sie dürfen dann aber auch Ihre Kosten gegenrechnen (Strom, Miete, Rechner, Bildschirm usw.) Nur der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben führt zum steuerlichen Gewinn/Verlust. Die produzierten Coins (gleichzusetzen mit einer Ware) sind mit den Anschaffungs- und Herstellkosten zu bewerten. Ob diese zum Tragen kommen und die weitere Bedeutung sprengen hier den Rahmen.
Wenn Sie die Coins veräußern oder tauschen realisieren Sie den unternehmersichen Erlös. Wie gesagt, dem stehen Ihre Ausgaben gegenüber.
Generell erstelle ich gerne Ihre Steuererklärung. Die kosten sind abhängig von Ihrer Vorarbeit. SO.it Sie die Daten/Transaktionen nachvollziehbar aufbereiten, wird der aufwand überschaubar bleiben. In diesem Fall kann ich mir vorstellen, für maximal 400 Euro inkl. Umsatzsteuer die Erklärung (und Gewinnermittlung für das Mining) zu erstellen.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Steuerberater
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Herzliche Grüße
Ralph Arens
kein Problem. Wichtiger als eine schnelle ist mir sowieso eine gute Antwort. Ich habe die Deadline angepasst.
Freundliche Grüße
O. K.