Internet Broker commercewealth.com
Beantwortet von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Fragestellung
Ein IB warb mit 100.-€ Einstieg, eine nette Lena Stark telefonierte mit mir und führte mich zu Traden. Ich überwies weitere 1000.- € auf ein wohl Privatkonto der Dame, das Geld erschien aber bald auf dem Tradingkonto. Frau stark wollte ständig mehr Invest von mir, bot mir schließlich einen 10k-Kredit an. Ich stimmte zu, und mit Download, Überfliegen des Texts und elektronischer Unterschrift hatte ich 10k mehr auf dem Konto. Nun machte ich mithilfe Fr. S. Trades, die 4200.- € erbrachten. Dann wurde ich erinnert, bis 22.11. den Kredit zurückzuzahlen. Also ein 1-Monats-Kredit. Ich habe nun selbst eigene Trades gemacht und 10200.- € auf meinem Konto zzgl. der 10k des Kredits. Man will diese Zahlung auch auf ein Privatkonto, was mir missfällt.
Der Broker heißt commercewealth.com und residiert auf den Grenadinen, also weit weg von dem Dt. Rechtsraum. Ist da irgendeine Chance auf Lösung des Kreditvertrags, Rückzahlung des Geldes?
MfG, Klaus Hommens
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
Um Ihre Frage zu beantworten: höchste Warnstufe! Ich würde empfehlen, das Konto bei dem Broker regulär zu kündigen und das Geld erst einmal an sich selbst einzufordern auf ein "reguläres" Konto einer in Deutschland zugelassenen Bank (Angaben wegen Geldwäschegesetz müssten vorab mit der Bank geklärt werden). Der Darlehensvertrag könnte insgesamt rechtswidrig und sogar unwirksam/ nichtig sein, das hängt aber von den Gesamtumständen ab. Das befreit sie aber gegebenenfalls nicht immer von der Pflicht zur Darlehensrückzahlung (z.B. wegen ungerechtfertigter Bereicherung).
Wenn das Geld tatsächlich verfügbar sein sollte (in Bar und in Ihrer Hand!), können Sie den Kredit gegebenenfalls mit verfügbarem Geld entsprechend tilgen.
Der von Ihnen beschriebene Broker und die Vorgänge, um die es geht, erscheinen aber generell unseriös und eventuell ein "SCAM", ein systematisches Betrugsschema.
Allerdings scheinen Sie im Augenblick ja - ungewöhnlicher Weise - mit einem Plus auf dem Konto abzuschneiden. Hier könnte aber das dicke Ende noch folgen.
Das Vertragswerk liegt mir nicht vor und auch nicht Informationen über Einzelheiten der gelinde gesagt seltsamen Transaktionen bisher.
Hier nur einige rechtliche Hinweise:
Die beschriebenen Zahlungsvorgänge unterliegen in Deutschland dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Derartige Konten unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Hier würde ich zunächst einmal Rücksprache halten und mich danach erkundigen, ob der Broker dort registriert ist und ob es Warnungen gibt.
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_111222_zag.html
Juristisch, müssen grundsätzlich Darlehen selbstverständlich an den Darlehensgeber selbst (bzw. das Geschäftskonto einer juristischen Person) zurückgezahlt werden und nicht auf irgendein Privatkonto. Sonst droht, daß Sie jetzt nicht mit befreiender Wirkung an die Privatperson zahlen, und später von dem "echten" Darlehensgeber nochmal in Regress genommen werden, nachdem diese Dame dann auf Nimmerwiedersehen verschwunden ist. Darauf würde ich mal so tippen.
Der Kürze der Zeit wegen konnte ich im Rahmen dieses Auftrags nur einige Recherchen machen.
Der Broker scheint sich jedenfalls nicht auf der Liste der von der BaFin zugelassenen Finanzinstitute zu befinden.
Fundstelle:
file:///C:/Users/USER!/Downloads/dl_li_fidi_zugel_gesamt.pdf
Recht zurückhaltend fällt auch die Auswertung eines Kollegen aus Frankfurt aus:
https://kanzlei-herfurtner.de/commerce-wealth/
U.a. gibt es nur ein mangelhaftes Impressum und die Angaben sind unvollständig.
Weitere Informationen über das, was man wissen müsste, finden sich hier, das ist lesenswert:
https://theforexreview.com/2020/08/26/commercewealth-review/
Zitat: "CommerceWealth review – 5 things you should know about commercewealth.com"
Z.B. ist die Adresse des Brokers verschleiert, aber "zufällig" dieselbe wie die von Forex.
Gegebenenfalls können Sie gerne die Unterlagen zur Nachauswertung hier noch einstellen. Bis zu zwei Rückfragen werden kostenlos beantwortet im Rahmen der Beratung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Fischer, Rechtsanwalt
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