Inkasso+Mahnbescheid aus Schadensersatz KFZ Haftpflich
Fragestellung
Sehr geehrter Herr RA Weber,
ich wurde zu einer Fahrerflucht vor Gericht verurteilt.
Der Versicherungsnehmer des Fahrzeuges war meine Freundin. Eine Lebensgemeinschaft ist nicht eingetragen.
Im Anschluss ( 15.09.2015 ) erhielt ich postalisch ohne jediglicher vorheriger Mitteilung/ Rechnung oder Mahnung der Haftpflichtversicherung meiner Lebensgefährdin, von einen Inkassounternehmen eine Zahlungsaufforderung. Die beinhaltete eine Forderung:
Schadensersatz aus Vertrag Vertragsdatum 6.6.2014 2500,00 Euro
Zinsen 4,17 % vom 15.08.2015 bis 2.09.2015
auf die ausstehende Forderung 2500,00 Euro 5,43 Euro
Auskunfstkosten 10,00 Euro
Geschäftsgebühr 261,30 Euro
Pauschale Telekummunikationsgebür 20,00 Euro
Umsatzsteuer da nicht Vosteuerabzugsberechtigt 55,35 Euro
Gesamt : 2852,08 Euro
ich habe darauf mit dieser Versicherung telefonisch gesprochen. Die Mitarbeiterin teilte mir mit, dass die Forderung bereits abgetreten ist und dementsprechend nicht mehr einsehbar wäre. Anhand der Nummer zur Information zur Forderung, gehe hervor dass es sich um einen Schadensfall handelt. Sie legte mir nahe mich mit der Creditreform Inkasso in Verbindung zu setzten. Ich habe hierzu bei der Creditreform angerufen und habe um Aufklärung zu der gestellten Forderung gebeten, leider konnte mir in diesem Telefongespräch nicht weitergeholfen werden.
Hierzu wurde mir ein Rückruf versprochen.
Dieser erfolgte jedoch nicht.
Hierzu teilte ich im Anschluss den Inkassounternehmen folgendes mit:
Zitat:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich bezüglich Ihres Mahnschreibens sowohl die Hauptforderung als auch Ihren Anspruch auf jegliche Inkassokosten vollumfänglich bestreite.
Derzeit ist für mich nicht nachvollziehbar um was es sich hierbei handelt und es lag mir zu keiner Zeit vom Ihrem Auftraggeber eine ordnungsgemäße Rechnung vor. Aufgrund dieses Sachverhaltes, befinde ich mich derzeit auch nicht im Verzug.
Der von mir getätigte Anruf bei Ihnen und versprochene Rückruf zur Aufklärung, blieb bis heute aus.
Ich bitte Sie daher, mir eine Rechnung, die Ihre Forderung qualifiziert dargelegt und in der Sache begründet ist zu übersenden.
In Ihrem Beiblatt mit Informationen zur Forderung, fehlt eine Angabe des Rechnungsdatums auch ein Vertragsverhältnis bestand nicht.
Zudem weise ich darauf hin, dass Ihrem Schreiben eine Bevollmächtigung im Original seitens Ihres Mandanten für den Inkassoauftrag gem. § 174 BGB nicht beilag.
Wie bereits ausgeführt, wird daher die Forderung vollumfänglich bestritten. Dies haben Sie dem Forderungssteller mitzuteilen. Forderungen, die weder qualifiziert dargelegt noch in der Sache begründet sind, und die dem Forderungssteller daher nicht zustehen, werde ich nicht begleichen.
Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich fristgemäß widersprechen."
Das Inkassounternehmen hatte mir "wohl" überschneidend mit meinen Schreiben postalisch ein vorhergehendes Schreiben der Versicherung 16.07.2015 zugesandt, was ich nie zuvor erhalten hatte.
In diesen Schreiben erklärt der Versicherer mir eine Forderung vom 16.7.2015 aus Schadensersatz aus Vertrag, da Leistungen an den Unfallgegner gezahlt wurden.
Im weiteren Verlauf meldete sich weder die Versicherung noch das Inkassounternehmen bei mir.
Nach einer gewissen verstrichenen Zeit ohne weiteren Schriftverkehr und Nachfrage bei meinen damaligen Anwalt ob die Forderung berechtigt sei, das er bejahte, zahlte ich die Forderung unaufgefordert an die Versicherung in 3. Teilbeträgen auf ein des mir bekannten Kontos der Versicherung.
17.12.2015 1000,00 Euro
25.01.2015 1100,00 Euro
05.02.2016 400,00 Euro
somit war die Forderung für mich erledigt.
Am 8.2.2016 befand sich in meinen Briefkasten eine Benachrichtigung vom 6.02.2016, die ich von der Postfiliale am 8.2.2016 abholte.
Der Brief enthielt einen gerichtlichen Mahnbescheid der Cosmos Versicherungs AG.
Dieser setzte sich wie folgt zusammen:
Hauptforderung : 2500 Euro
Verfahrenskosten
Gerichtskosten: 54,00 Euro
Auslagen des Antragstellers für Auskünfte: 23,57 Euro
Rechtsanwaltskosten: 201,00 Euro
zuzüglich Gebühr: 20,00 Euro
Auslagen: 20,00 Euro
Umsatzsteuer 19 %: 41,99 Euro
Gesamtbetrag: 340,56 Euro
Nebenforderung
Mahnkosten: 10,00 Euro
Auskünfte: 12,00 Euro
Inkassokosten: 334,75 Euro
Zinsen
vom Antragsteller ausgerechnete Zinsen vom 16.8.2015 bis 13.10.2015 16,85 Euro
laufende vom Gericht ausgerechnete Zinsen zu Hauptforderung 2,61 Euro
Gesamtsumme 3216,77 Euro
Hierzu ergeben sich für mich folgende Fragen:
Die Hauptforderung wurde bereits bis zum 8.02.2016 eingehend auf den Konto der Versicherung bezahlt.
- Sind aufgrund der Nichtzustellung des Schriftstückes, die Nebenforderungen des Inkassobüros sowie des Anwaltes berechtigt.
- In welchem Umfang ist der Widerspruch des Mahnbescheides zulässig.
- welche Zinsen sind zulässig
- was ist zu tun, bzw. welches Verhalten ist an den Tag zu legen
Für Ihre Bemühung möchte ich mich im Voraus bedanken!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
die Hauptforderung ist tatsächlich bereits erledigt, das müssen Sie aber noch dem Gericht mitteilen. Widersprechen Sie daher der Hauptforderung mit dem Vermerk "Bereits bezahlt" und senden Sie dem gegnerischen Anwalt den entsprechenden Kontoauszug zu. Der Widerspruch hat gegenüber dem Gericht zu erfolgen.
Die Nebenforderungen des Inkassobüros sind nicht berechtigt, da die Versicherung Sie nicht zuvor angeschrieben hat, Sie daher nie im Verzug waren. Daher sollten Sie auch den Nebenforderungen bzgl. des Inkassobüros widersprechen.
Jedoch sind die Nebenforderungen des Anwalts berechtigt, da Sie mit Erhalt des Schreibens der Versicherung informiert und in Verzug waren. Dieser Widerspruch wäre unbegründet.
Daher wäre nur ein Widerspruch in Höhe der Hauptforderung und der Nebenforderung Inkassobüro möglich. Da Sie aber sowieso Widerspruch einlegen, können Sie auch gleich Widerspruch wegen aller Forderungen einlegen, das Prozessrisiko erhöht sich dadurch nur geringfügig. Hierbei ist auch zu beachten, dass einige Posten der anwaltlichen Nebenforderungen zweifelhaft sind, insbesondere die Auslagen und die Auskünfte, da bereits das Inkassobüro Auskünfte eingeholt haben will. Der Anwalt muß daher begründen, warum er erneut Auskünfte einholen mußte.
Die Zinsen sind nur für einen Zeitraum vom Erhalt des Schreibens der Versicherung bis zur Zahlung zulässig.
Angesichts des Streitwertes und des von Ihnen bereits eingeschalteten Anwalts sollten Sie diesen Mahnbescheid sofort Ihrem Anwalt vorlegen und von ihm den Widerspruch gemäß dem oben Gesagten prüfen und vorbereiten lassen. Beachten Sie dabei unbedingt die Widerspruchsfrist, diese ist zwingend und unter allen Umständen einzuhalten. Auch sollten Sie den Kontoauszug mit der Zahlung an den gegnerischen Anwalt schicken (lassen).
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über die kostenlose Kommentarfunktion jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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