Inkasso Neckermann
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Roth,
herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich glaube, ich habe jetzt ein Problem. In der Ratenzahlungsvereinbarung steht leider: Sollte der Schuldner mit einer Rate ganz oder teilweise länger als 7 Tage in Rückstand geraten, so ist die jeweilige Gesamtforderung sofort zu zahlen.
Aber Herr Roth, es sind so viele Widersprüche. 1x wurde im Dez. 2011 nicht gezahlt - dafür aber gleich Anfang Januar 2 Raten. Warum erhalte ich dann den Mahnbescheid erst im Dez. 2012??? Inkasso hätte doch sofort im Jan. 12 die Vereinbarung kündigen können?! Aber außer Mahnungen kam nichts.
Also, ich bin wirklich etwas angesäuert. Ich war 25 Jahre Vollzeit fleißig arbeiten. In diese finanzielle Misere bin ich durch Hausbau und Arbeitslosigkeit geraten. Im Dez. 2011 wurde unser Haus verkauft und davor lief die ZV für das Haus. Also ich hatte weiß Gott andere Sorgen im Dez. 2011. Und trotzdem habe ich im Jan. 12 gezahlt und zahle bis heute monatlich pünktlich. Ich bin ja gewillt, meine Schulden zu begleichen, aber manchmal spielt das Leben verrückt. Aber ich bin nicht gewillt, irgendwelchen Inkassohaien mein Geld in den Rachen zu werfen. Ich soll bis 10.02. den Widerspruch zurückziehen. Das möchte ich nicht, da ich somit ein Schuldeingeständnis mache. Aber ich will mir das nicht gefallen lassen und auch mal kämpfen. Ich werde dem Inkasso RA die wahre Antwort schreiben, auch das ich nicht zahlungsfähig für die Gesamtsumme bin. Ich werde mich entschuldigen. Soll ich es wirklich auf eine Klage ankommen lassen? Mein Golf ist 10 Jahre alt, ansonsten habe ich nichts. Doch, eine wichtige Frage noch: können Hunde gepfändet werden? Ich habe leider - oder Gott sei Dank - 11 Stück, ich würde sie natürlich als Mischlinge und Liebhaberhunde angeben...
In der Hoffnung auf eine hilfreiche Antwort verbleibe ich mit den besten Grüßen!
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
§ 811 c ZPO bestimmt Folgendes:
(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.
(2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.
Die Wertgrenze liegt hier bei EUR 250. Bei Überschreiten dieser Grenze erfolgt eine Interessenabwägung.
Ob Sie es auf eine streitige Auseinandersetzung ankommen lassen sollten, kann ich leider von hier aus nicht beurteilen. Hierzu müsste ich positive Kenntnis des Akteninhalts haben.
Jedenfalls besteht an der Fälligkeit der Restforderung kein Zweifel, wenn Sie mit der Zahlung einer Rate länger als 7 Tage im Rückstand gewesen sind.
Fraglich könnte dann nur sein, ob die geltend gemachten Inkassokosten angemessen sind.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Hamburg
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