In Deutschland geborene Kinder von Ausländern-Deutsche Staatsangehörigkeit
Fragestellung
Sehr geehrte Herr Hesterberg,
Es ist bekannt, dass in Deutschland geborene Kinder von Ausländern seit dem Jahr 2000 automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, wenn ein Elternteil länger als 8 Jahren in Deutschland lebt und eine u.a blaue Karte EU besitzt. Ich besitze eine blaue Karte EU (befristet für 3,5 Jahren) und lebe seit 14 Jahren in Deutschland. Nach dem Studium bis ich seit 2012 ununterbrochen berufstätig.
Meine Frage, ob und wie bekommt mein Kind die Staatsangehörigkeit? Bei der Einbürgerungsbehörde? oder läuft das ganze automatisch und mann kann ein Pass fürs Baby im Bürgeramt beantragen?
Mit freundlichen Grüßen
H.
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Richtig, da müssten Sie sich nochmals an die Einbürgerungsbehörde als zuständiges Amt wenden., um sicher zu gegen.
Aber normalerweise sollte das so vermerkt sein, vgl. § 4 Staatsangehörigkeitsgesetz
"Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
1.
seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
2.
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht [...] besitzt.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird in dem Geburtenregister, in dem die Geburt des Kindes beurkundet ist, eingetragen."
Das sollte also schon ggf. erledigt sein.
Aber: Darunter fällt zwar auch die Blaue Karte EU - Problem kann aber die Befristung sein. Der Begriff des unbefristeten Aufenthaltsrechts ist zwar im Staatsangehörigkeitsrecht nicht näher definiert.
Da Ihre Blaue Karte aber befristet ist (noch), eine Frage dazu: Welchen Aufenthaltstitel hatten Sie denn zuvor?
Danke für Ihre Rückmeldung.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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