Immobilienkauf - Grundschuldbrief fehlt
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
bereits im August haben wir uns für den Kauf einer leerstehenden Wohnung entschieden, am 18.9.2018 wurde der Kaufvertrag notariell beurkundet.
Ein Verkäufer ist nicht geschäftsfähig, so dass eine betreuungsrechtliche Genehmigung beantragt wurde und auch vorliegt.
Die Auflassungsvormerkung im Grundbuch ist am 25.1.2019 erfolgt.
Am Freitag, den 15.02.2019 haben wir per Email von der Notarin erfahren, dass ein Grundschuldbrief derzeit nicht auffindbar ist. Für uns nicht nachvollziehbar, warum wir erst jetzt hiervon erfahren. Um den wirtschaftlichen Übergang zeitnah vorzunehmen, soll die Vertragsabwicklung geändert werden und die Abwicklung über ein Notaranderkonto erfolgen, so der Vorschlag der beteiligten Notarin. Unsere Sorge ist, auf Grund des Verfahrens über das zuständige Amtsgericht auf Grund der Vormundschaft, dass es einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt. Die Alternative ein Aufgebotsverfahren abzuwarten würde so oder so einen längeren Zeitraum beanspruchen.
Wir möchten möglichst ab März in die Wohnung, da wir ab dann Zinsen für den Kredit zahlen und zudem auf Hotelübernachtungen angewiesen sind (Pendlerwohnung).
Welche Möglichkeiten haben wir? Können wir z.B. Schadensersatz fordern? Sollte sich das Verfahren weiter ziehen, können wir ggf. sogar vom Kaufvertrag zurücktreten? Werden uns dann die bis dato entstandenen Kosten - wie Notar, Grundbuch, Grunderwerbssteuer - erstattet?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Familie Haack
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Kein Problem. Mein Sohn war auch mal klein. Ich melde mich dann innerhalb der nächsten 25 Minuten bei Ihnen.
MfG
Schulte
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)