Immobilienkauf durch Rentner nach Erbschaft
Fragestellung
Ich bin 55 Jahre alt, verheiratet, 1 Kind, 13 Jahre.
Durch den Tod meiner Schwester habe ich letztes Jahr zusammen mit meiner Mutter, Rentnerin, 82 Jahre, verwitwet, einen 6-stelligen Betrag geerbt, den wir jetzt investieren wollen. Laut Erbschein haben wir zu gleichen Teilen geerbt.
Es bietet sich nun eine Gelegenheit, eine ETW im Bereich altersgerechtes Wohnen zu kaufen. Die WHG ist vermietet und soll auch bis auf weiteres vermietet bleiben.
Für den Kauf wollen wir nur 10 - 20% Eigenkapital einsetzen.
Frage:
Soll ich die Wohnung selbst erwerben oder meine Mutter ? - was wäre aus steuerlicher Sicht die bessere Variante ?
Den Rest des Erbes möchte meine Mutter dann im Rahmen einer Schenkung an meine Tochter übertragen... - also vermutlich in eine Vermögensverwaltung einzahlen. Wäre das sinnvoll und was ist hier zu beachten ?
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Beim Erwerb einer vermieteten Eigentumswohnung ist regelmäßig zu bedenken, ob steuerliche Verluste aus Abschreibungen, Schuldzinsen und anderen Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Falls durch diese Werbungskosten zumindestens in einigen Jahren ein steuerlicher Verlust entsteht, wirkt sich dieser um so mehr aus, je höher der jeweilige Steuersatz ist. Bei älteren Rentnern ist der Steuersatz häufig sehr niedrig oder sogar bei 0, wodurch hier der steuerliche Effekt verpuffen kann.
Unter diesem Aspekt kann es sinnvoll sein, dass Sie die Wohnung allein erwerben.
Bei einer Schenkung oder einer Erbschaft von der Großmutter auf die Enkeltochter (ich gehe davon aus, dass die Beschenkte die Enkeltochter ist) gibt es einen Freibetrag von 200.000 € innerhalb von 10 Jahren. Soweit die Schenkung einschließlich der Vorschenkungen der letzten 10 Jahre diesen betrag nicht überschreitet, fällt keine Schenkungssteuer an. Bei einem Erbfall innerhalb von 10 Jahren wird die Schenkung jedoch als Vorerwerb angerechnet.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
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