Immobilien GbR, Postanschrift
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Christiansen,
aus Erbschaft haben meine beiden Geschwister und ich ein Miethaus mit 18 Wohnungen geerbt welche nun unter einer Familien GbR firmiert.
Bisher war meine Mutter Eigentümerin. Nun stellt sich uns die Frage, an welche Adresse wir die GbR anmelden sollen.
Ich selbst mache die Buchhaltung und an mich kommen auch die Rechnungen. Jedoch wäre es mir lieber die GbR am Wohnort meiner Schwester anzumelden da ich in vorraussichtlich 2 Jahren auswandern möchte.
Ist es möglich die GbR am Wohnort meiner Schwester anzumelden, die Rechnungen jedoch weiterhin an meine Adresse ausstellen zu lassen? ZB in dieser Form:
T.C.
c/o Muster GbR
Musterstr. 123
14199 Musterort
Meine Schwester wohnt in Stuttgart, ich in Berlin, die Immobilie ist in Konstanz.
Auf den Rechnungen ist auch immer vermerkt, dass es sich um die Immobilie mit deren Anschrift handelt.
Vielen Dank.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Abend Herr C.,
vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich können Sie die Adresse frei besT.men, so dass als offizieller Verwaltungssitz die Anschrift Ihrer Schwester möglich ist. Es ist in dem Sinne auch nicht schädlich, wenn die Rechnungen an Sie versendet werden, solange aus der Rechnung hervorgeht, dass die GbR Rechnungsempfänger ist.
Für das Finanzamt ist in der Regel das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk die Verwaltung erfolgt. Hier würde ich dann einheitlich vorgehen und die Verwaltung ebenfalls am Wohnort Ihrer Schwester angeben. Dann erspart man sich bei Ihrer Auswanderung eine Sitzverlegung bzw. eine Änderung des zuständigen Finanzamtes.
Ich hoffe damit Ihrer Frage beantwortet zu haben. Sonst melden Sie sich gerne noch einmal.
Im Übrigen freue ich mich sehr, wenn Sie eine positive Bewertung hintrlassen würden, wenn Sie mit meiner Beratung zufrieden sind.
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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