Hund beisst Hund
Fragestellung
Guten Tag , mein 15 Kilo Mischlingsüde ( franz. Bulldogge-Maltesermix) hat einen kleinen 1300 Gramm Chihuahua gebissen . So unglücklich am Kopf dass diese eine OP leider nicht überlebt hat . Beide Hunde waren auf eine Hundewiese ohne Leine . Als ich mich bückte kam der Kleine auf meinen Schoß gesprungen , was meinem Hund nicht gefiel .
Ich habe den Besitzer , de meinen Hund ziemlich brutal weggeschmissen hat , sofort Hilfe angeboten und ruhig auf ihn eingeredet und ihm sofort meine Visitenkarte gegeben . Im Weggehen drohte er mit der Tötung meines Hundes .
Ich habe eine 15 jährige Tochter die mit dabei war und sehr geschockt war von diesem Vorfall. Wie wir Alle .
Drei Tage später tauchte der Halter mit einem anderen Herren vor meiner Wohnung auf . Ich wohne in einer Ladenwohnung und hatte seit dem Vorfall ziemlich Angst in und rund um meinem Zuhause . Er hat uns mit seinen Worten schon viel Angst eingejagt .Er sagte mir dass sein Hund gestorben ist und dass ich für die Kosten aufkommen muss , die Tierarztrechnung und die Anschaffungskosten . Dann sagte er mir dass er mir wünscht dass mein Hund in meinem Arm stirbt , dass er mir alles Schlechte auf dieser Welt wünscht und dass ich SCHULD ; SCHULD ,SCHULD habe . Am Tot des Hundes , für die Ängste meiner Tochter . Er verabschiedete sich mit den Worten :" Du alte Fotze "
Die ganze GEschichte tut mir leid , keine Frage und ich will natürlich auch die Tierartzrechnung bezahlen und wenn das Gesetz es so will auch die Anschaffung eines neuen Hundes . Mir ist zu Ohren gekommen vom Verbraucherschutz Abt. Hunde , dass ich nur die Tierarztrechnung bezahlen muss und das es solche Vorfälle leider ab und an gibt . Grad wenn der Hund ein viertel von einem Katzengewicht auf die Waage bringt .
Der Halter stellt folgende Forderungen &50 Euro für die Kosten des Hundes , 450 Euro Tierarztkosten und 300 Euro Beerdigungskosten . Wie verhalte ich mich jetzt richtig ? mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
gerne komme ich auf die Anfrage zurück.
Der Tierhalter haftet verschuldensunabhängig für Schäden die sein Tier anrichtet nach § 833 S. 1 BGB.
Es kommt nicht darauf an, ob Sie ein Verschulden an dem Unfall trifft sondern Sie müssen im Rahmen der Gefährdungshaftung für Schäden einstehen, die Ihr Hund anrichtet.
Ein Mitverschulden des Gegners nach § 254 BGB kann ich nach Ihren Angaben nicht feststellen. Es ist letztlich einfach Pech, oder besser gesagt die Tiergefahr, die sich verwirklicht hat.
Sie haften nach § 249 BGB dem anderen Halter für den Schaden. Dazu gehören in jedem Fall die Tierarztkosten, auch wenn diese den Wert des Hundes übersteigen. Das folgt aus § 251 II S. 2 BGB. Eine OP war sicher auch sinnvoll und hatte Aussicht auf Erfolg.
Die Beerdigungskosten sind kausal durch den Tod, man wird hier aber prüfen müssen, was angemessen war. Die einzelnen Positionen muss der Geschädigte nachweisen.
Auch die Kosten der Anschaffung des Hundes sind zu erstatten. Man muss prüfen, was die Neuanschaffung eines Hundes der entsprechenden Rasse durchschnittlich kostet.
Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung für den Hund haben, müssen Sie diese auf jeden Fall informieren und dürfen ohne Absprache die Schäden nicht regulieren.
Die Versicherung entscheidet dann selbst welche Schäden sie erstattet und in welcher Höhe.
Gründe warum Sie nur die Tierarztkosten tragen müssten sehe ich nicht.
Zu den einzelnen Rechnungsbeträgen kann man ohne weitere Prüfung wenig sagen, der Gegner muss diese Schäden nachweisen.
Was absolut unakzeptabel ist, ist das Verhalten des anderen Halters. Sollte dieser Sie bedrohen, können Sie Strafanzeige erstatten. Die geschilderten Worte erfüllen den Tatbestand der Beleidigung. Ich würde generell hier kein weiteres "Öl ins Feuer gießen", sollte aber der andere Halter derartiges wiederholen, sollten Sie sich wehren.
Wenn Sie keine Versicherung haben und sich nicht sicher sind, ob die Forderungen gerechtfertigt sind, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
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Vielen Dank
Die 1300 Euro schmerzen schon sehr , zumal der Tierarzt sich eine goldenen Nase an einem hoffnungslosem Fall verdient hat , mit Wiedebelebungsversuchen usw. Ich habe sofort gesehen dass da nichts mehr zu machen ist . Nun gut !
Und die Bestattung in der goldenen Urne finde ich auch übertrieben .
Ich denke aber ich werde sonst keine Ruhe vor dem Mann haben . Zumal er mir auch erzählt hat das er vorher immer Kampfhunde hatte und öfters Ärger mit diesen .
Ich werde heute das Geld noch überweisen und versuchen den Vorfall zu vergessen .Ist einfach dumm gelaufen , mein Hund ist kein Killer , dass ist Quatsch. Kommt der Herr nochmal vorbei erstatte ich Anzeige , so wie Sie es mir geraten haben .
einen wunderschönen Abend wünsche ich Ihnen