Hotel Überbuchung - Buchung über Reiseveranstalter
Fragestellung
Mein Reiseveranstalter Alltours hat uns gestern mitgeteilt das das Hotel wo wir gebucht hatten Überbucht ist. Am 23 ging es los. Jetzt haben dies mir eine altanative zum selben Preis wo mir nicht zusagt und eine wo mir zusagen würde aber dort musste ich 200 Euro extra zahlen was ich nicht einsehe. Ist das rechtens das diese das Verlangen dürfen und wie sieht es hinsichtlich reisemangel aus da ich ja ein anderes Hotel gebucht hatte
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt:
Vielen Dank auch zunächst für Ihre ergänzende Information zum dem "Alternativhotel".
Da dieses nicht gleichwertig ist, müssen Sie es auch nicht akzeptieren, auch keine Mehrzahlung für das andere Alternativhotel.
Eine Mehrzahlung bzw. eine Annahme des schlechteren Hotels sollten unverzüglich bei der örtlichen Reiseleitung des Reiseveranstalters schriftlich gerügt und zur Protokoll genommen werden und unbedingt unter dem Vorbehalt des Erhalts sämtlicher reiserechtlicher Gewährleistungansprüche auf Minderung, Rückzahlung der Mehrzahlung von 200,- € usw. gestellt werden.
Da nur wohl die zwei Alternativhotels in Betracht kommen, müssen Sie sich wohl oder übel für eines entscheiden, wenn es keine dritte Alternative geben sollte; dann aber eben nur unter dem vorerwähnten Vorbehalt der Mängelansprüche bzw. Rückzahlung der 200,- €.
Insgesamt gesehen liegt ein Reisemangel vor, der zur Minderung des Reisepreises berechtigt, was das schlechtere Hotel anbelangt bzw. hinsichtlich des anderen, teureren Hotels eine Rückzahlung der 200,- € an Sie erfolgen muss.
Denken Sie im Nachhinein unbedingt an folgendes:
Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f (Minderung, Schadensersatz etc.) hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen (am besten dieses schriftlich).
Wenn das alles nicht von alleine geht, schalten Sie einen Anwalt ein, dessen Kosten dann ebenfalls übernommen werden müssen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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